Hallo,
ich habe jetzt schon einiges im Internet recherchiert, allerdings bin ich mir immer noch unsicher.
Ich habe mir vor kurzem eine S51 B2-4 zugelegt.
An der S51 ist allerdings ein Enduro-Auspuff verbaut.
Nun stelle ich mir die Frage, ist dieser Eintragungspflichtig?
Es geht hier schließlich auch im gewissen Maß um Sicherheit, da bei der Enduro von Werk aus die Fußrasten verlängert sind und der Fußbremshebel anders ist (bei meiner nicht)
Schon mal Danke für eure Hilfe!!