Nö.
Du bekommst doch auch kein Auto dazu, nur damit das Nummernschild Platz hat.
§ 1 Nr. 1 FZVAusnV-E sieht vor, dass der Versicherer, der die Kennzei-
chenfolie ausgibt, gewährleisten muss, dass die „Festigkeit“ des Verbun-
des aus Kennzeichenfolie und der Trägerplatte am Fahrzeug den Anforde-
rungen gemäß Ziffer 4 Satz 7 der Anlage 12 zu § 27 Abs. 1 Satz 4 FZV
entspricht. Hierzu ist ein Gutachten eines für die Materialprüfung geeigne-
ten Sachverständigen nachzuweisen. Ferner sieht § 1 Nr. 3 FZVAusnV-E
vor, dass auch hinsichtlich der hinreichenden Witterungsbeständigkeit der
Trägerplatte am Fahrzeug eine Gewährleistungspflicht des Versicherers
bestehen soll. Auch zur Witterungsbeständigkeit ist der Nachweis durch
das Gutachten eines für Materialprüfung geeigneten Sachverständigen
vorgesehen.
Hat der Versicherungsnehmer keine Trägerplatte muss der Versicherer eine rausgeben da er obiges sonnst nicht gewährleisten kann.