MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Enduro-Auspuff eintragen lassen?

  • Hallo,


    ich habe jetzt schon einiges im Internet recherchiert, allerdings bin ich mir immer noch unsicher.


    Ich habe mir vor kurzem eine S51 B2-4 zugelegt.
    An der S51 ist allerdings ein Enduro-Auspuff verbaut.


    Nun stelle ich mir die Frage, ist dieser Eintragungspflichtig?
    Es geht hier schließlich auch im gewissen Maß um Sicherheit, da bei der Enduro von Werk aus die Fußrasten verlängert sind und der Fußbremshebel anders ist (bei meiner nicht)


    Schon mal Danke für eure Hilfe!!

  • Nö, eigentlich nicht.
    Verändert sich Motorleistungstechnisch was ? Nein.
    Verändert sich die Geräuschkulisse? Nein.
    Ist man gefährlich im Straßenverkehr unterwegs ? Nein.


    Also, warum sollte man die eintragen lassen?



    Man kann auch einfach den Fußrastenträger umbauen und den Fußbremshebel nach außen biegen.
    Fertig.

    Laisdung (Sprich Lais-dung)
    = Die vollkommen übertriebene Angabe von Motorleistung auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken
    Wird berechnet mit :
    P=Kanäle*Lautstärke²+Hauptdüsengröße



  • Da wäre ich mir nicht so ganz sicher.
    Die entscheidenen Punkte hat der Ersteller ja selber angesprochen.
    Fußbremshebel,Fußrastenboch und Soziusraste müssen länger.
    Im Versicherungsfall kann einem daraus wohl ein Strick gedreht werden.
    ABER: Eingetragen bekommt man es so sicher nicht.
    Entweder Straßenauspuff oder die 3 Punkte entsprechend anpassen

  • Wenn es denn der Fall so wäre, dass es Eintragungspflichtig WÄRE, dann hätte man doch eigentlich schon öfter mal was von Vorfällen gehört, oder ?

    Laisdung (Sprich Lais-dung)
    = Die vollkommen übertriebene Angabe von Motorleistung auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken
    Wird berechnet mit :
    P=Kanäle*Lautstärke²+Hauptdüsengröße



  • Wenn es denn der Fall so wäre, dass es Eintragungspflichtig WÄRE, dann hätte man doch eigentlich schon öfter mal was von Vorfällen gehört, oder ?


    Heißt ja nicht, dass es jemanden (Polizei, Versicherung etc.) interessiert.


    Nicht bei jeder Vorschrift wird auch die Umsetzung überprüft.

  • Wenn es denn der Fall so wäre, dass es Eintragungspflichtig WÄRE, dann hätte man doch eigentlich schon öfter mal was von Vorfällen gehört, oder ?


    Ich rede nicht von eintragungspflichtig,sondern davon,daß man einem im Versicherungsfall einen Strick draus drehen kann. Zu einem Enduroauspuff gehört nunmal der Kram auf der rechten Seite dazu. Die Polizei wird das nicht jucken


  • Wenn man danach geht, warum sollte man überhaupt irgend etwas eintragen? Man ist doch selbst immer der Meinung, dass das alles passr.
    Und genau deswegen gibt es die Prüfer (Ingenieure) die das überprüfen müssen.


    Eintragen brauchst du den aber dennoch nicht. Die Fussrasten müssen mit den Füßen normal erreichbar sein. Es darf keine Verbrennungsgefahr bestehen (daher das Hitzeschutzblech) und gut ist. Der Fußbremshebel muss zur Fußraste passen, damit du diesen normal betätigen kannst, ohne Verrenkungen.
    Der Auspuff ist, bis auf die Delle identisch dem unten liegenden. Einzig der Krümmer ist anders gebogen.


    Eine Eintragung ist nicht notwendig. War schon 3 mal beim TÜV für diverse Eintragungen. Der Auspuff wurde nie eingetragen. Ausser beim letzten, was aber von mir gewünscht wurde, zwecks AOA2 Umbau.

  • Seid wann sind bauartbedingte umbauten nicht eintragungspflichtig?


    Wenns danach gehen würde kann ich mir ja auch ne scheibenbremse und gussräder verbauen...



    Lg ronny

  • Kannste. Wenn es originale Simson-Teile sind, gibt's auch keinerlei Probleme. Bei Nachbauten oder "fremden" Zubehörteilen (Suzuki RG 80 Gamma oder so) wäre ich da schon vorsichtiger ;)


    Gruss


    Mutschy

  • Diese Teile (bzw. Originalteile) wurden ja innerhalb ein und derselben Typenreihe montiert.
    Deshalb glaube ich, dass es ausreichend ist, lediglich vollständig umzubauen (Fussrastenträger, Fussbrems-
    hebel usw.), aber ohne Eintragung.

  • Zum Glauben gehen wir in die Kirche, hier geht's ums Wissen :D
    Aber is schon richtig, was du glaubst ;)


    Fußraste is schnell verlängert: Rastengummi runterziehen, passendes Rundmaterial einschlagen, Stück alte Fußraste (nur ein paar cm) aufstecken, ggf anpunkten (notfalls ankleben), Gummi draufstecken, fertig. Fussbremshebel entweder heiss machen und ein Stück biegen oder gegen Endurohebel tauschen, fertig.


    Gruss


    Mutschy

  • Ich stelle das Geschriebene nicht in Frage, frage mich aber immer selbst, ob in irgendwelchen Unterlagen (komplette Betriebserlaubnis, KTA bzw. Typgenehmigung) irgendwo hinterlegt sind, wo ein anderer Fußbremshebel oder eine andere Fußraste verbaut ist. WIR wissen es aufgrund diverser Schraubereien, aber welche Grundlagen haben dabei die entscheidenden Prüfbehörden?


    Nach meinem Verständnis müsste eine komplette technische Zeichnung bzw. ein Sammelsurium an technischen Zeichnung für jedes Bauteil jedes Modells vorliegen. Das halte ich für sehr unwahrscheinlich...


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Prüfer bzw die entsprechenden Behörden haben mit Sicherheit die kompletten Unterlagen. Ein Dorfpolizist hat die zwar nicht, aber die meisten von denen waren auch mal jung.


    Im schlimmsten Fall Mängelkarte ausstellen lassen und zur Prüfstelle fahren, die die eventuellen Umbauten abnickt. Hatte ich auch schon. Kommentar des Prüfers "Könntest die Kiste mal putzen, am Lenker hab ich nichts auszusetzen". Damals gings um nen originalen DDR-Cross-Lenker, der laut Polizei nicht zulässig gewesen ist. Laut Dekra-Mann alles i.O.


    Gruss


    Mutschy

  • Nunja, die älteren Herren aus der VP oder damals selbst Simson-Fahrer kennen sich da schon einigermaßen aus, die Zeiten ändern sich mittlerweile aber. Es sind sehr viele junge Beamte unterwegs, die von Simson gar keine Ahnung mehr haben und es ist auch nicht gesagt, dass jeder Ex-Ostler Polizeibeamte auch wirklich Simson gefahren ist. Oftmals ist sowas nur Geschwätz ähnlich der Kaffeegeldkasse bei Dienstleistungen. Kann stimmen, trifft aber oft NICHT zu.


    Es wäre also für mich noch interessant, was unter "komplette Unterlagen" zu verstehen ist.


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Ein Polizist ist und bleibt ein Polizist, und wird kein amtlich anerkannter Sachverständiger (aaS). Was Polizisten sagen oder nicht sagen, bleibt ihnen überlassen; die Prüfung, ob etwas legal ist, ist und bleibt den aaS vorbehalten. Und eben jene Sachverständigen (die ihre Brötchen bei TÜV/Dekra/wasweissich verdienen) verfügen über die Unterlagen oder Quellen, wo diese vorgehalten werden.


    Ich hatte auch schon Diskussionen mit Polizisten wegen meinem Führerschein, der vermutlich älter als die Beamten selber war (1996 erworben). Da sind 80 ccm bei der Klasse 1b vermerkt, die TS hat aber 125 ccm. Abgesehen von Spezis, die meinen, dass es nie ne 125er TS gab ("Ich kenn mich da aus!"), gibt's halt auch die, die A1 nicht mit der 1b gleichsetzen. Da hilft nur Ticket schreiben lassen und dann in Ruhe auf der Dienststelle beschweren. Hier in NDH hab ich keine Diskussionen mehr, "man kennt sich" :P


    Gruss


    Mutschy

  • nja ausschlaggebend ist ja die Betriebserlaubnis zu jedem fahrzeugtyp


    Der KBA Wisch oder die alten DDR Papiere sind ja nur ein Auszug dessen.


    Die Enduro hat ne andere ABE als die Normale, Genauso wie mit den Blinkern und den N Fahrzeugen


    Man kann auch die Simson Offraod S53 S83 Schwinge hinten verbauen, es muss trotzdem eingetragen werden. Auch wenns ein Teil aus dem Simson Teilebaukasten ist


    ja ist spitzfindig mit dem Auspuff aber es ist ja eine Veränderung am Fahrzeug wo ja noch 2 Folgeänderungen notwendig sind Fußraste und Bremshebel


    Leuchtmittel kann man aber durchweg auch Fremdfabrikate anbauen, wichtig ist hier die E Nummer auf den Leuchtmitteln, Lichtgläsern.

  • Hier zu diesem Thema mal ein Auszug aus meinem Schreiben vom KBA.
    Die machen ja nur die Urtypbestimmung, also sollten solche Umbauten bei einer "freiwilligen Zulassung "
    eingetragen werden. Mit Versicherungskennzeichen spielt das dann eher eine untergeordnete Rolle.
    Der Umbau sollte aber wenn schon, komplett durchgeführt werden.(Auspuff,Rasten, Bremshebel)
    Bei anderen Anbauteilen ist es so wie Colonel schon schrieb, es kommt da auf die E-Zulassung an.

  • Bei der freiwilligen Zulassung werden auch nur die Standarddaten des KBA-Scheins übernommen, haste was extra mussu dir das abnehmen lassen und dann in den Papieren vermerken lassen.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Rein von Rechtswegen her müsste der Enduroauspuff bei ner S51 B2-4 eingetragen werden. Allerdings wird's wohl eh niemanden jucken oder jemand den Fußrastenträger nachmessen usw. Da fahren ganz andere Bastelbuden draußen rum, von daher würd ich mir bei nem Originalen Enduroauspuff keinen riesen Kopf machen.

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