Die Zulassungsstelle darf nicht 60kmh Stempeln, sondern nur 50. Da ist das Problem.
Der Einigungsvertrag sagt dabei das:
"[...]sofern die Mokicks vor dem 28. Februar 1992 nach den in der DDR geltenden Vorschriften in Verkehr gekommen sind."
Sprich das ist nicht egal, wo sie herkommt.
Wenn das Kba ablehnt, wird ein 50kmh Gutachten abgestempelt, ein 60kmh nicht
KBA 2021 Neue Bedingungen für Erteilung der ABE
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Nein hast du falsch verstanden. Die Zulassungsstelle will die Bestätigung vom KBA um zu wissen ob das Fahrzeug 60km/h (ddr) oder 50km/h (Export) fahren dürfen. Nur weil die Dekra da 60km/h reinschreibt heißt es nicht das die Zulassungsstelle das übernehmen muss.
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Ah, Mist, ok. Danke für die schnellen Antworten.
Aber warum gab es das Schreiben der DEKRA in Post #11, wo von 60km/h die Rede ist?
RE: KBA 2021 Neue Bedingungen für Erteilung der ABE -
Aber warum gab es das Schreiben der DEKRA in Post #11, wo von 60km/h die Rede ist?
Weil die dekra viel schreiben kann/konnte.
Schlussendlich ist die Zulassungsstelle federführend im Akt. -
Ich habe aber komischerweise auch ein CS Model und 60kmh Papiere von der Dekra, aber die wurden schon 2016 oder so ausgestellt.
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Ich habe aber komischerweise auch ein CS Model und 60kmh Papiere von der Dekra, aber die wurden schon 2016 oder so ausgestellt.
Du hast Papiere von der Dekra, aber was sagt die Zulassungsstelle dazu? Wenn die das so abgestempelt haben hast Du einfach Glück gehabt. Wenn die Papiere noch nicht von der Zulassungsstelle gestempelt wurden sind die inzwischen eh ungültig…
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Doch da ist alles in Ordnung. War ja auch schon in diversen Verkehrskontrollen….
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Doch da ist alles in Ordnung. War ja auch schon in diversen Verkehrskontrollen….
Wurden die Dekra- Papiere jetzt von der Zulassungsstelle gestempelt oder nicht?
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Ohne Glück geht nichts habe 2009 für einen SR50/1 CE Bunny vom KBA ohne Probleme 60km/h Betriebserlaubnis bekommen glaube kaum dass das heute noch gehen würde. Export BRD Bauj.89 50km/h Betriebserlaubnis
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Good ol' times
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Ohne Glück geht nichts habe 2009 für einen SR50/1 CE Bunny vom KBA ohne Probleme 60km/h Betriebserlaubnis bekommen glaube kaum dass das heute noch gehen würde.
Welcher Grund sollte dies Vorhaben vereiteln, sofern das originale Typenschild vorhanden ist und das Fahrzeug nicht Reimportiert wurde?
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Welcher Grund sollte dies Vorhaben vereiteln
War der Bunny nicht ein Nachwendemodell mit 50km/h?
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Ich würde mal sagen, den Bunny gab es in den alten Ländern. Exportmodell BRD.
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Stimmt, hatte ich gerade nicht aufm Schirm. Dafür fahren hier zu wenig mit der Presswurst auf Schubkarrenrädern umher.
Das war ja die Westausführung des Nonnenhockers.
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Der SR50 ist nicht der Nonnenhocker sondern der KR50 . Ich verstehe nicht was man gegen den SR hat. Ich habe ja selber einen und wenn der im kompletten Originalzustand ist, macht es schon richtig Laune damit zu fahren.
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Der SR50 ist nicht der Nonnenhocker sondern der KR50
Je nach Region.
Hier hat er schon immer den Beinamen Nonnenhocker.
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Warum will dann die Zulassungsstelle noch einen Bescheid von der KBA?
Siehe Info-Blatt,
Und das läuft dann beim Negativ-Bescheid darauf hinaus, das nur eine Betriebserlaubnis mit 50km/h erteilen.
Heißt auf das nochmal zur Prüfstelle darfst um ein 21er Gutachten mit 50km/h erstellen zu lassen.
Moped muss auch auf 50km/h gedrosselt sein.
Ich verstehe nicht was man gegen den SR hat.
Die lassen sich halt bescheiden fahren gegenüber der S-Klasse, mit den Schubkarrenrädern bleibt man in Schlaglöchern stecken.
Ohne Glück geht nichts habe 2009 für einen SR50/1 CE Bunny vom KBA ohne Probleme 60km/h Betriebserlaubnis bekommen glaube kaum dass das heute noch gehen würde.
Was für ein Baujahr ist der SR50 ?
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Die lassen sich halt bescheiden fahren gegenüber der S-Klasse, mit den Schubkarrenrädern bleibt man in Schlaglöchern stecken.
IM vergleich zur S51 ja aber wenn man mal S51-SR50 und Vespa PX50 direkt nacheinander gefahren ist merkt man schnell wie überlegen das Fahrwerk vom SR im vergleich zu sonstigen Rollern ist. Ich fahre den gerne wenn ich mal dazu komme
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Hallo,
ich bin neu hier und ich frage mich, ob ich das Prozedere richtig verstanden habe. Zuvor meine Situation - ich habe hier eine S51/1 C1 von 1990 ohne zur Zeit gültige Papiere, nur ein altes Dekra Gutachten, was vergessen wurde bei der Zulassungsstelle abzustempeln (fragt nicht...). Wahrscheinlich ist es eine tschechische Export-Version bei dem das CS auf dem Typenschild von einem Vorbesitzer weggekratzt wurdeHallo Micha,
lass Dir vom Verkäufer die originalen tschechischen Papiere mitgeben, dann kannst Du auch sicher sein, dass sie dort nicht geklaut gemeldet wurde ...
Und mit den Papieren kannst Du Deine Simson hier problemlos als Leichtkraftrad anmelden, oder auf 50 km/h Kleinkraftrad umrüsten.
Gruß von Frank
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dann kannst Du auch sicher sein, dass sie dort nicht geklaut gemeldet wurde ...
Is das inzwischen ne Masche die gerne geschieht?
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