Fanartikel Simson Ersatzteile von ETHS

Erledigt: Das Ergebnis einer genommenen Vorfahrt

  • Läuft ja relativ reibungslos bis jetzt...


    Daumen drück

    Bisher ist ja nichts weiter passiert:


    Unfall
    Anwalt beauftragt
    Forderungen beziffert
    Anspruch gestellt


    Ab jetzt wird es spannend...

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

  • Zumindest scheint die vollumfängliche Haftung der Unfallgegner nicht in Zweifel gezogen zu werden.
    Ansonsten wäre der Vorschuss hinsichtlich des Personenschadens paradox.

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  • Zumindest scheint die vollumfängliche Haftung der Unfallgegner nicht in Zweifel gezogen zu werden.
    Ansonsten wäre der Vorschuss hinsichtlich des Personenschadens paradox.

    Haftungsfrage ist klar, nur nicht die Höhe...


    Bzgl. Personenschaden ist es wie auf dem Basar, hilreich ist dabei die Zahl der Arztbesuche und die Dauer der Krankschreibung..., den immateriellen Vorbehalt nicht vergessen.


    Bzgl. Sachschaden wird es interessant:
    - Restwert Null ist gut, es sei denn, die Versicherung bringt Dir ein verbindliches Restwertangebot, was dann anzurechnen wäre (als Abzug vom Wiederbeschaffungswert)
    - da Reparatur 1000 Geld über Wiederbeschaffung, gibt es nur den Wiederbeschaffungswert, evtl. abzgl. Restwert
    Erfahrungsgemäß wird diese Versicherung auch versuchen, da runter zu rechnen, es sei denn, die Summen sind nicht so doll.

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

  • Ich denke, da gibt es wenig Spielraum, um sich heraus zu winden.
    Vom Nutzungsausfall mal abgesehen.


    Sollte ein Restwertangebot der Versicherung auftauchen, so ist das Fahrzeug leider, leider nicht mehr in meinem Besitz.

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  • Irgendwie meine ich hier die ganze Zeit zu lesen "Wie schlage ich durch Ausreizen der legalen Grenzen (und Grauzonen?) das absolute Maximum heraus". Kann sein, dass man das machen möchte und darf, aber muss man das öffentlich kundtun?

  • So ist das von Anbeginn gedacht.
    Ich mache nicht mehr geltend, als mir an Schaden zugefügt wurde und mir von Rechts wegen zusteht, sagt der Anwalt.
    Die Restwertfeilscherei soll dem Versicherer aus meiner Sicht eher Kosten sparen, die jedoch gutachterlich unbegründet wären.
    Davon ab gehe ich schwer davon aus, dass das Ergebnis gerade reichen wird, einen Neuaufbau zu finanzieren...

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    2 Mal editiert, zuletzt von DitFroschN ()

  • Irgendwie meine ich hier die ganze Zeit zu lesen "Wie schlage ich durch Ausreizen der legalen Grenzen (und Grauzonen?) das absolute Maximum heraus". Kann sein, dass man das machen möchte und darf, aber muss man das öffentlich kundtun?

    Es ist eigentlich traurig, dass man eine Schadensabwicklung gegenüber den Versicherungen mittlerweile nur noch per Anwalt geltend machen kann. Schadensregulierung hört sich in der Werbung tatsächlich immer anders (freundlicher und reibungsloser) an.
    Vermutlich sind es eher die Kosten von Rechtsbeiständen, die die Provisionskosten hochschnellen lassen. Weniger die eigentlichen Schadenssummen bei Blechschäden. (Personenschäden bei dieser Betrachtung mal außen vorgelassen)

  • das Problem ist ja, wer will schon freiwillig die 100 fragen die so eine Versicherung hat beantworten, und sich dann mit denen streiten wenn es mal wieder nicht klappt?


    Die Werkstatt in der ich arbeite lässt inzwischen fast alle Unfälle über einen Anwalt abwickeln, die Versicherungen stellen sich so oft quer, und wollen einfach nicht die Schäden zahlen, da gibt es fast keinen anderen Weg mehr...
    Also ist das ganze ein Problem was die Versicherungen sich selbst bauen. Besonders jene die immer mit unkomplizierter schadensabeicklung wirbt, die ist nichtmal für ihre Kunden zu erreichen...

  • Tja, die sitzen schlichtweg am längeren (Zeit-) Hebel...
    Schlimm ist es wenn es sich um etwas existentiell wichtiges handelt und man auf die Schadensregulierung dringlichst (finanziell) angewiesen ist.
    In der Werbung klingt jedes Produkt/ Dienstleistung vorm Kauf toll...

  • Aber es gibt auch mal was Positives zu berichten. Vielleichtbraucht man einfach nur einen guten Draht zum Versicherungsbüro (-makler).
    Eine bekannte Familie hatte vor wenigen Jahren anstandslos innerhalb weniger Wochen die Schadensregulierung für ihr abgebranntes Haus abwickeln können. Lag vielleicht auch daran, dass gutachtertechnisch eindeutig ein Kurzschluss in der Elektrik als Auslöser für den Brand identifiziert werden konnte. Sie konnten dann ein neues Haus an der Stelle des alten wieder aufbauen lassen. In einem bezahlten Neubau zu wohnen macht dann gleich doppelt so viel Spaß. Glück im Unglück. Allerdings sind alle Erinnerungssachen, wie Fotos, Videos, uvm. futsch. Das kann auch keine Versicherung zahlen.

  • Bei mir in der Nähe hat es etwa 6 Monate gedauert, bis ein abgebrantes Haus erstmal abgerissen wurde. Bisher ist das Grunstück leer.


    Kann also auch anders laufen.

    Wer IFA fährt, fährt nie verkehrt, weil IFA immer richtig fährt.

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