MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Halteöse für Endurostreben nachrüsten?

  • Guten Morgen!


    Ich hab nun ein Rahmen Ohne Öse geschossen nun frage ich mich ob es Erlaubt ist von nem Karosseriebauer eine Anschweißen zu lassen um die Endurostreben (Forum Werbung:Simson Unterzugsstreben) anbauen zu können oder ob das dann ehr Schwachsinnig ist und vorallem ob das sich auf die Steifigkeit auswirkt??


    Ein damaliger Nachbar hat das bei allen seinen Simsons selbst hin gebrutzelt sah nicht grad vertrauens erweckend aus :thumbdown:


    Ich möchte die Steifigkeit usw. des Rahmens auf keinen falls in irgend einer weise mit so einer Aktion gefährden deshalb würde ich es WENN vom Karosseriebetrieb machen lassen oder eben garnicht wenns zu gefährlich ist!


    LG

  • Meines Wissens nach ist das nicht erlaubt. Schweißen am Rahmen ist generell glaube ich nicht gestattet. Bist in nen Unfall verwickelt und die finden raus, dass die Öse nachträglich angebracht wurde, kann es sein du darfst alles selbst zahlen... Die gegnerische Versicherung wird da schon suchen um nicht zahlen zu müssen. Also pass es entweder oder Besitz dir einen Rahmen mit Öse...

  • wenn es nur um die optik geht und du nicht schweissen lassen wilst,
    kannst du einfach einen knieblechhalter als halterung für die streben verwenden,oder selbst einen halter biegen aus blech,so habe
    ich das früher auch mal verbaut, ist niemandem aufgefallen

  • Ahso OK Danke für die Infos Dacht das darf wenigstens ein Karosseriebauer machen.. Aber ich will KEINEN Teufel rauf beschwören vll lässt sich ja was kleben aber das glaub ich auch nicht durch die Vibrationen!


    Entweder ich lasse die Streben weg oder biege mit ein Halter zurecht!


    DANKEEE

  • Generell kann man nicht sagen das dass Verboten ist.


    Du musst es nur beim TÜV eintragen lassen.
    Dein Karosseriebauer wird wahrscheinlich den Entsprechenden Schweiß Schein haben.
    Am besten du Informierts dich Vorab beim TÜV was der Karosseriebauer für nen Schweißpass braucht.


    Ich glaube aber das die Eintragung beim TÜV Teuer werden könnte.

  • Alles klar ich frag mal hier den Tüv da ich sowieso auf S70 mit 81kmh zulassung umtragen lassen möchte! Wer mein Motor Bastelt weis ich ja jetzt schon *zu aljoscha schiel*


    Wie Gesagt sind nicht soooo wichtig wär halt schön welche zu haben amliebsten natürlich richtig befestigt aber bei dem Jetzigen rahmen konnt ich nicht NEIN sagen :D

  • Da kann es wieder sein, dass der TÜVer für einen S70-Umbau die Dinger zwingend sehen wil. Schließlich waren sie bei allen S70 verbaut.

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
    S 51 B1-3 - Projekt "grüne Hölle":bounce:

    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

  • Na mal sehen was der liebe Onkel Tüv sagt kennen tun se die Simson hier sowieso nicht 8| Könnte also zu Problemen kommen :D
    Nur ohne 81er zulassung ist mir der spaß zu teuer.... Da bau ich dann lieber ne S51 ;)

  • was er nicht weiß macht ihn nicht heiß, den TÜV Prüfer
    Wenn du das Ding professionell anschweißen lässt und ihn anschließend neu Beschichten oder lackieren lässt (den Rahmen), bekommt das kein Schwein mit. Es hat auch keine negativen Auswirkungen auf deinen Rahmen in Sachen Festigkeit an dieser Stelle und die Steifigkeit wird erhöht. Abgesehen davon, dass es keiner sehen wird und es auch nciht vom oroginal zu unterscheiden ist, wird auch im Falle eines Unfalls die gegnerische Partei nciht danach suchen bzw. es auch nciht finden.


    Mal was anderes ein Karrosseriebauer, darf am Rahmen schweißen und es ist auch legal, sofern er die voraussetzungen erfüllt. Ist er gut und macht eine saqubere Arbeit, dann kann auch eine Versicherung die noch so genau sucht, die Stelle nciht finden Und selbst wenn, können sie die nicht als Ursache für einen Unfall angeben, weil so eine Schweißnaht, wenn sie richtig vorbereitet und ausgeführt ist, keinen Einfluss auf den Rahmen hat.


    Ich hab mit meinem Karosserieschweißer und dem TÜV noch nie ein Problem gehabt, musst einfach nur vorher zum TÜV/Dekra und dich informieren was der haben will

  • Ich werde den Rahmen dann nehmen mal zum Karosseriebauer gehen und fragen wie wo was und beim tüv mal gleich nachfragen was der will ;) wenn der nicht gleich sagt das er die abnahme auf s70 nicht macht

  • Hier im Forum hat das afaik auch schon einer gemacht.
    Sprich er hat es anschweißen lassen und ist dann mit ner Kopie vom Schweißschein, Rechnung zum Tüv.
    Ich kann allerdings nicht mehr sagen wer das war.


    Bei solchen Geschichten immer vorher mit dem Tüver sprechen. Das macht 1. nen besseren Eindruck, 2. der Tüver kann sich damit länger auseinandersetzen und du weißt was du eingetragen bekommst und was nicht.


    mfg
    :b_wink:

  • Ich hab nen Nachbar der Arbeitet bei der Dekra( Tüv im Westen).
    Der hat gesagt das ist kein Problem mit der Öse das wird zugelassen.
    Die Öse is ja nun nich einen großes Tragendes Teil .
    Das wäre also kein Problem.
    Ich hab es ja auch vor.



    MfG

  • Ich würde das nur von einem anschweißen lassen der das auch darf .
    Dann bist auf der sicheren Seite bei der ganzen Sache .

  • Also wenn dann lass ich es vom Fachmann machen denn wenn es angeschweißt wird hat es eine Verstärkende Wirkung somit sollte es schon FEST sein ;)

  • ohne 81er zulassung ist mir der spaß zu teuer....

    Dann warte ´mal bis nach dem 19. Januar; denn dann wird das mit 81 km/h ohnehin obsolet (ist nur bis dahin noch interessant, weil bis dahin Jugendliche von 16 bis 18 Jahren nicht mehr als 80 km/h fahren dürfen; wer nach dem 19. Januar seinen Führerschein macht, darf bis 125 ccm wieder unbegrenzte Geschwindkeit fahren, d.h. die Versicherungen werden sich etwas einfallen lassen müssen; 80/81 ist dann jedenfalls passé).


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  • Was zahlt ihr denn so für ne S70 an Versicherung im Jahr? Das man das mal weis ;)


  • Wat ein Müll... :rolleyes:


    1. Dekra ist NICHT Tüv, Dekra hat in den alten Bundesländern nicht mehr zu sagen als die GTÜ -> fast nix
    2. Natürlich ist die Öse ein tragendes Teil des Rahmens, seit wann gelten Verstrebungen nicht als stabilitätsrelevant?

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