schau doch auf den Link von Tommy, da steht alles geschrieben
TÜV-Moped - "allgemeine Anleitung" -
-
-
Den Link hatte ich überlesen, sorry.
Die Änderungen sind ja genau die, die ich auch vornehmen musste.
Na das ist mal eine Ansage, 15 PS und 100 km/h. Respekt wenn das klappt.
-
Klappt
-
Mag alles sein, dann würde es zum Anwalt gehen und ich würd das dann durchfechten. Zumal eine Eintragung mit der Leistung und den Komponenten am Markt nicht unüblich ist. Schwieriger wird es sicherlich, wenn Du 11 PS und mehr im Schein hast. Neulich wurde ein Moped mit 15 PS und 110 Km/h zum Kauf angeboten. Da kann ich mir gut vorstellen, dass es Probleme geben könnte.
Das Problem ist: die Gutachten der Prüfer werden intern von den Technischen Diensten nochmal überprüft, das ist sozusagen die erste Stufe, und wenn Du dann noch in einem komplizierten Bundesland (wie z.B. Hessen) wohnst, wird das Gutachten nochmal vom Land überprüft (also nicht von den netten Damen und Herren bei der Zulassungsstelle, sondern in einer vorgesetzten Dienststelle). Da nützt Dir auch kein Anwalt, wenn das nicht 100 % wasserdicht ist.
-
Ich weiß um die Thematik Hessen. Ich bin in Sachsen. RPT macht das ja nun schon 10 Jahre. Ich kann mir nicht vorstellen das meine 7 KW mit den ganzen Anpassungen nicht wasserdicht sein sollen. Ich wär mal gespannt wer von den 15 PS Kandidaten denn den Rahmen gem. einer nötigen Festigkeitsprüfung entsprechend verstärkt hat ?Wenn ich so seh was manche eingetragen bekommen, da bin ich da ganz entspannt ?
-
Klappt
Ich freu mir einen Ast… Das heißt ja dass ich mich von meinen Wunschsetup (LT85 Evo mit AOA3) nicht verabschieden muss?. Das sind laut LangTuning selbst genau 15PS und ich hab keinen Prüfer gefunden der dafür zu haben war. TommyMaul mich hast du sobald du grünes Licht gibst als Kunden gewonnen auch wenn der Weg weit ist:).
-
Abwarten, der Gutachten Steller und Inhaber ist immer so gepolt, das er seine Ware verkauft und das Gutachten dazu und nicht Fremdteile von anderen Firmen.
-
Ich kann mir nicht vorstellen das meine 7 KW mit den ganzen Anpassungen nicht wasserdicht sein sollen.
auf was stützen sich den die 7kw ? Was bescheinigt dem Sachverständigen das der Rahmen der Belastung von 7kw standhält?
gemäß VdTÜV Merkblatt 751 ist eine Steigerung der Leistung um 40% ohne Festigkeitsnachweiß des Rahmens möglich.
Simson S70 Original 4,1kw + 40% = 5,74kw und nicht 7kw.
Ergo muss ein nachweis erfolgen und den hast du und, ich unterstelle, RPT nicht.
-
Fakt ist, das es ein autorisierter Sachverständiger abgenommen hat. Die 15 PS hält der Rahmen in Deinem Festigkeitsnachweis aus? ?Da wirst Du Dich vor Kundschaft nicht retten können.
-
Der Typ von der DEKRA hat mir neulich mitgeteilt das sie nur noch bis max. 85ccm eintragen.
Bei allem anderen lehnen sie derzeit ab.
Demnächst geht meine 60er mit Venandi Duplexbremse vorne und Vario28 Auspuff zur Abnahme.
Der Rahmen einer S51 wurde auch nicht dafür ausgelegt mit 20 und mehr PS klarzukommen.
Irgendwo ist mein Tuningverständnis auch überstrapaziert.Wer mehr PS haben will soll sich eine 500er oder 650er kaufen
-
Das eigentlich Problem ist doch, dass der Großteil der Fahrzeugbesitzer bzw. Fahrer einem jungen Alter entsprechen. Demzufolge ist hier die Vernunft logischer Weise kaum vorhanden.
Ich sehe es ja hier bei uns.
Ich bin seit ein paar Jahren auch im Besitz von so einem großen Kuchenblech.
Ich tucker am Sonntag gemütlich mit ner 50 durch die Ortschaft und außerhalb gehts dann auch mal schneller voran.
Die Jugend, auch mit großem Kennzeichen, sägt 90 durchs Dorf. Dürfen ja legal schnell fahren...
Ich hab das alles kommen sehen, wenn Mopeds mit riesen Gürteltieren, Vergasern jenseits von Gut und Böse und Zylindern größer als der Rumpf "legal" fahren dürfen.
Es wird eben alles übertrieben.
Jetzt haben wir den Salat.
Aber vielen Dank an Tommy, auch wenn die Geschäftsidee sicherlich am wichtigsten ist dann dahinter.
Leider kann eben auch nach dem Gutachten trotzdem jeder Polizist immer und alles anzweifeln in diesem Land.
MfG
-
akt ist, das es ein autorisierter Sachverständiger abgenommen hat.
Ja und genau hier liegt das Problem, von diesem Trugschluss bin ich die letzten Jahre auch ausgegangen. Der Sachverständige hat auch Spielregeln an die er sich zu halten hat. Sonst ist die Eintragung im zweifelsfall hinfällig.
Mussten wir leider schmerzlich erfahren.
-
So, nachdem ich auch das Thema eröffnet habe, dachte ich, ich schreibe mal noch nen kleinen Beitrag dazu. Klar will kaum noch ein Prüfer was eintragen, wenn Jugendliche wie bekloppte rumfahren, da will niemand ne Verantwortung übernehmen. Hier in Baden-Württemberg ist das ne ganz andere Sache, mein Prüfer hatte gefühlt noch nie was von ner Einzelabnahme in Sachen Simson gehört. Nachdem ich vernünftig meinen Umbau erklärt habe, hatte er auch nichts dagegen. Wenn ihr also die Möglichkeiten habt, macht so ne Eintragung hier, da habt ihr bessere Chancen als 7 KW.
-
Ich weiß garnicht was ich jetzt zu dieser Antwort sagen soll... Hast du die anderen Beiträge überhaupt gelesen?
-
Das ist ja alles richtig, klar kann die Polizei das anzweifeln und vielleicht hab ich im Zweifelsfall auch Pech. Ich hab natürlich mir nicht das Gutachten der Dekra Zwickau vorlegen lassen, was da mal vor Jahren erstellt wurde.
@ Tommy, ich hatte Dich zuerst per Mail gefragt wegen ner 85 er Eintragung. Da ihr das aktuell nicht macht bin ich dann zu RPT. Da das dort schon mehrere Jahre gemacht wird war bzw. bin ich mir hier noch am sichersten, dass es Hand und Fuß hat. Ich wollte bewusst nicht zu irgendeinem Prüfer gehen, der irgendwelche Mega PS Zahlen einträgt, sondern dorthin gehen, wo das schon oft gemacht wurde, im Vertrauen darauf, dass alles korrekt ist.
Wo willst sonst hin gehen, bzw. was willst sonst auch machen? Wenn meine Eintragung einmal hinfällig sein sollte, dann hat Tommy hoffentlich das Gutachten fertig
-
Liebe Simson-Freunde,
da es bei fast jedem, der eine Simson mit etwas mehr Leistung zulassen möchte, zu Fragen kommt, dachte ich, ich stelle mal eine "allgemeine Anleitung" hier ins Forum. Hier kann es natürlich minimale Unterschiede geben, aber wenn ihr es so macht, sollte es kein Problem geben. Bevor ihr den Umbau macht, geht zu einem TÜV-Prüfer und fragt einmal nach, ob er mit euren vorgeschlagenen Umbauten eine Abnahme machen würde oder ob er noch gerne dieses oder jenes verbessern würde. Hier kann es starke Unterschiede der Vorstellung geben, je nachdem, was euer Prüfer für richtig erachtet. Erst dann macht ihr eure Bestellung. Es bringt nichts, zuerst den Umbau zu machen, wenn ihr anschließend wieder alles rauswerfen müsst.
Vielleicht ein paar Worte zu dem, was möglich ist oder nicht. Wenn ihr vor habt einen Rennauspuff zu nutzen, der etwas laut ist, könnt ihr auch gleich euren legalen Umbau vergessen. Mein 60cc Allday hat mit einem 28mm PZR Auspuff den Maximalwert von 85 dB (Standgeräusch) - nur dass ihr eine Vorstellung bekommt. Diese 30 PS Maschinen mit Rennauspuff und TÜV, die man mittlerweile überall im Netz sieht, haben mit Sicherheit keine Geräuschmessung gemacht und sind illegal im Straßenverkehr. Ausnahme hier: Soweit ich weiß, gibt es weniger Richtlinien für Mopeds, die vor Baujahr 1980 hergestellt wurden. Hier lege ich mich jedoch nicht drauf fest, da müsst ihr euch dann selbst informieren.
Jetzt aber wieder zum eigentlichen Thema, der Bestellung. Beachtet jetzt, dass ihr Komponenten besorgt, für die es evtl. schon Leistungsdaten gibt (Bspw. Bei PZ- oder ZT-Tuning gibt es verschiedene Diagramme mit unterschiedlichen Setups. Hier müsst ihr euch euers raussuchen). Sinnvoll sind hier mit Sicherheit keine wild gewürfelten Komponenten, in dem Fall müsst ihr eine Leistungsmessung durchführen lassen.
Wenn ihr jetzt alle Komponenten eingebaut habt, macht ihr einen Termin beim TÜV aus, wenn dieser steht, geht ihr zur Zulassungsstelle mit einer vorher abgeschlossenen Kurzzeitkennzeichenversicherung, ohne die ihr kein Kurzzeitkennzeichen bekommt. Hat hier alles geklappt, könnt ihr euer Kurzzeitkennzeichen (nur 5 Tage gültig) montieren und dann zum TÜV. Falls ihr euch fragt, wozu das Kurzzeitkennzeichen: Euer Prüfer muss die Kiste probefahren und die Maximalgeschwindigkeit ermitteln.
Beim TÜV müsst ihr alle Unterlagen mitbringen, die ihr habt.: Teilegutachten für bspw. Schwinge oder Scheibenbremse, ABEs, die ihr eintragen haben möchtet, um sie nicht immer mit euch schleppen zu müssen, und jetzt ganz wichtig. Die Daten für den Motorumbau. Konkret: Kurbelwelle, Zylinder, Auspuff, Vergaser, Luftfilter (sehr wichtig, der muss auch eingetragen werden, bspw. die ZT-Luftfiltermatte) und was ihr eben noch eingetragen haben möchtet, bzw. was ihr mit eurem Prüfer besprochen habt.
Jetzt muss euer Prüfer eine Stand- und Fahrgeräuschmessung machen. Diese kann sehr sehr teuer werden (800 € +). Evtl. macht er aber vielleicht ein Azubi oder Studentenprojekt draus, dann wird's billiger. Wenn dann alles geklappt habt, ihr also die Begutachtung nach § 19 (2) / 21 StVZO , eure Geräuschmesswerte im Rahmen liegen und diese auch in der Begutachtung stehen, habt ihr den ersten großen Schritt geschafft (kleiner Tipp: Prüft direkt, ob auch alles in den Papieren eingetragen ist).
Jetzt braucht ihr eine richtige Versicherung für das Moped und könnt erneut zur Zulassungsstelle gehen. Dort bringt ihr wieder die Unterlagen mit und lasst euch Papiere ausstellen. Jetzt braucht ihr auch ein richtiges Kennzeichen, was ihr hier auch bekommt.
Nach dem Roman hoffe ich, habt ihr einen besseren Einblick in die ganze Geschichte.
Weiß einer ob man bei einer Kr51 bei der vorderen Schwinge einen halter für eine Scheibenbremse selber anbauen kann und wenn es gut geschweißt ist das auch beim tüf durch bekommt?
-
Weiß einer ob man bei einer Kr51 bei der vorderen Schwinge einen halter für eine Scheibenbremse selber anbauen kann und wenn es gut geschweißt ist das auch beim tüf durch bekommt?
Ich glaub nicht, dass das einer macht.
Übringens, der Gerät wird TÜV geschrieben.
Da V für Verein.
-
Ferein ist doch auch nicht schlecht.
-
Weiß einer ob man bei einer Kr51 bei der vorderen Schwinge einen halter für eine Scheibenbremse selber anbauen kann und wenn es gut geschweißt ist das auch beim tüf durch bekommt?
Hi, bei dynamisch beanspruchten Bauteilen benötigst du immer ein Teilegutachten oder eine ABE. Es gibt allerdings eine Schwinge für die Schwalbe mit Felge, Scheibe und Bremssattel mit Teilegutachten.
-
Falls noch jemand so etwas sucht.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!