MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Gelöst! Tagfahrlicht bei Scheinwerferfahrt automatisch ausschalten

  • Simson Modell: S51B
    Vape, Unterbrecher oder Elektronik Zündung: Original Unterbrecher
    Stromkreis 6 V oder 12 V: 6V
    Schaltplan vorhanden: Ja
    Glühbirnen geprüft:
    Batterie aufgeladen:
    Im original Zustand: alles Orginal
    Simson Erfahrungen: Hatte in den späten 70ern einen Star und später eine S50. Baue aktuell eine S51B fast komplett neu auf.


    Moin Leute. Ich habe mich hier heute angemeldet um diese eine kleine Frage zu stellen: (vielleicht werden es in Zukunft auch mehr...) ;)
    Ich möchte an die S51, um Strom zu sparen, ein (ca.) 3 Watt-Tagfahrlicht verbauen.
    Es soll, statt Scheinwerfer und Rücklicht verwendet werden (klar) und sofort bei Zündschloss-Stellung 1 aufleuchten. Daher wollte ich es ursprünglich an Klemme 15/51 am Zündschloss mit aufklemmen.
    In StVZO (oder StVO?) steht aber sinngemäß, daß das Tagfahrlicht nicht brennen darf, wenn mit Abblendlicht gefahren wird (sinngemäß!).


    Ich würde mir gern einen Klapparatismus mit Relais usw. ersparen. Daher die (wirklich kurze) Frage: Gibt es am (Original-)Zündschloss der S51B eine Klemme, die diese Anforderungen Out-Of-The-Box erfüllt?
    Ihr würdet mir stundenlanges herumprobieren ersparen. Da der Saft für das Abblendlicht nicht von der Batterie kommt, ist das einfache Durchprobieren des Schlosses nicht so einfach. ;)


    Die Klemme müsste also in Stellung
    0 = AUS
    1 = AN
    2 = AUS
    3 = AUS
    sein (+ 6V anliegen haben).


    Herzlichen Dank schonmal. :)

  • 15/51 - das war der eigentliche Plan (so schrieb ich auch ganz oben).
    Doch es geht nicht aus, wenn das Abblendlicht dazu geschaltet wird. Musses aber.
    Wikipedia sagt(die Stelle in den Gesetzbüchern habe ich jetzt nicht gefunden):

    Zitat

    Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen.


    Aber wenn es keinen anderen Weg gibt: Ein Relais könnte das natürlich lösen. Wäre aber, so aus Sicht eines Kfz-Elektrikers, nicht sehr elegant.

  • An einem Moped ist ein Tagfahrlicht nicht zugelassen (rein vom Gesetz her). Meckern wird warscheinlich keiner. Das nur mal so am Rand.
    Es gibt am originalen Zündschloss keinen Anschluss den ich da jetzt als nutzbar sehe. Nur die 56 ist nur in Stellung 2 geschlossen. Hier liegt allerdings Wechselstrom an. Also bräuchtest du ein Wechselstromrelais. Was ich noch als Problem sehe, 6V. Hier wäre es sinnvoll auf eine andere Zündung zurückzugreifen. Z.B. Powerdynamo, da dann auch an der 56 Gleichstrom der Batterie anliegt. Dann ginge es aber auch ohne Relais, in dem man das Tagfahrlicht auf die 86 klemmt, welchenur auf Stellung 1 Strom hat.

  • OK. Danke, schnitzer.
    Wird bei "Mopeds" ein Unterschied gemacht? Es heißt nämlich, Motorräder müssen gemäß § 17 Abs. 2a, StVO auch tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht oder mit eingeschalteten Tagfahrleuchten unterwegs sein.


    Klemme 86. Die geht normal zur Lichthupe. Daß die nur in Stellung 1 "geht", lässt sich mit Hausmitteln leider nicht ermitteln. (Gibt es irgendwo einen internen Schaltplan des Schlosses?)
    Doch wenn das stimmt (und ich glaube Dir): DAS ist die Lösung. Gleichrichter sollte kein Problem sein. War eh geplant wegen Flimmern.

  • OK. Danke, schnitzer.
    Wird bei "Mopeds" ein Unterschied gemacht?


    siehe hier: https://www.tuev-nord.de/de/pr…er/tagfahrlicht-motorrad/


    mir stellt sich jedoch die frage, ob hier tatsächlich, wie der tüv-nord hier schreibt, eine abgrenzung von krafträdern zu kleinkrafträdern erfolgt. das konnte ich beim überfliegen des §17 so nicht sehen. wir müssen ja auch am tage mit licht fahren. da wird zum leicht- und kleinkraftrad doch auch keine abgrenzung betrieben. :kopfkratz:

    Einmal editiert, zuletzt von schreggl ()

  • Ja. Es gibt hier wohl keine Abgrenzung in dem Sinne.
    Es heißt aber "...Zweiräder über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit oder über 50 cm3 Hubraum..."
    Und da gibt es m.E. keinen Spielraum für Interpretationen mehr.
    Erste Bedingung klar erfüllt. :)


    Edit 2 Stunden später:
    Habe eben nochmal nachgemessen: Die Klemmen 59 (hier klemmt die Lichtspule) und 86 sind wirklch nur in Stellung 1 verbunden.
    Am Standard Zündschloss und ohne Powerdynamo.
    Sollte also funktionieren.

  • hab ein externes TFL an meiner simme, auch wenn es eine e-nummer hat, sich automatisch abschaltet wenn ich das richtige licht anmache, fahren darf ich es eigentlich nicht, da kein großes zweirad. hat sich aber noch keiner aufgeregt drüber, auch nicht der Tüv, wegen diverser eintragungen. bei einer kontrolle wurde ich mal drauf hin gewiesen, mit dem abschlusssatz, naja die simme macht ja nicht viel strom, da spart man was für die batterie und hats geflissentlich unterm tisch fallen lassen.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • naja die simme macht ja nicht viel strom, da spart man was für die batterie und hats geflissentlich unterm tisch fallen lassen.


    Und hast du ihm dann mit der H4 gezeigt wo es langgeht? :D


    ZumTE: das flackern beseitigt auch ein Gleichrichter nicht. Der macht nur das Licht dunkler. (1,4 v spannungsabfall bei Silizium-Brücke). Dafür ist die geringe Frequenz im Leerlauf verantwortlich. Sind ja nur 33 hz bei 2000 u/min

    Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren

    Einmal editiert, zuletzt von blaumeise ()

  • 3W Tagfahrlicht gibt es nicht, das normale Standlicht (5W) ist ja da schon heller
    und Standlicht einfach als Tagfahrscheinwerfer zu nutzen ist eh nicht zulässig.
    Tagfahrlicht hat 21W, so kenne ich das zumindest von einigen PKWs
    Zugelassene Tagfahrscheinwerfer für 6V Leuchtmittel, glaube nicht das es sowas gibt.


    Eine S51 B1 mit 6V hat eine 25W Glühlampe in Scheinwerfer, was will man da Sparen wenn ein Tagfahrlicht 21W hat ? :kopfkratz:
    Klemme den Scheinwerfer mit auf die 59 dann leuchtet auf Stellung 1 der Scheinwerfer und Rücklicht und Tacholicht bleibt aus, das spart 6,2W ;)

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Ein LED Tagfahrlicht mit 3W Leistungsaufnahme ist um einiges heller als die 5W Standlichtglühlampe.


    Da bei den 6V Systemen 2 Stromkreise für die Beleuchtung zuständig sind (1 Spule Frontscheinwerfer, und 1 Spule für Brems- und Rücklicht / Batterieladung), ist Stromsparen für die Batterieladung hier sowieso nicht möglich mit dem Einsatz eines Tagfahrlichtes.

    Wenn Dummheit rollen würde, dann müsste so manch einer bergauf bremsen. :thumbup::lol::furious:
    Fuhrpark: am 24.08.21 geklaut

    Einmal editiert, zuletzt von alfstingray ()

  • ein LED Tagfahrlicht mit 3W Leistungsaufnahme ist um einiges heller als die 5W Standlichtglühlampe.


    Ist schon Klar, allerdings LED an 6V AC ist auch wieder so Thema,
    abgesehen davon soll es ja zugelassen sein.
    Eine zugelassene Zubehör Tagfahrleuchte mit 6V für Zweirad, glaube da sieht es ganz schlecht aus.

  • Die einzig eichrige Lösung wurde doch jetzt schon zweimal genannt.
    Einfach das frintlicht auf Dauer klemmen und fertig. Die Batterie lädt sich dann noch genauso, und man wird von vorne besser gesehen. Genau genommen ist diese Schaltung in Deutschland sowieso Pflicht, und da es einen nix kostet, ausereinen Stecker umstecken, verstehe ich nicht warum es so viele nicht haben...

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