Mir war es auch neu, wollte aber keine Diskussion mit dem Sachbearbeiter und dem Chef der Zulassungsstelle. Ich habe es so verstanden, dass das KBA die ABE erstellen darf aber die zuständige Genehmigungsbegörde sei für die Erteilung der Betriebserlaubnis verantwortlich.
Lol, das hätte ich sofort mit ihm diskutiert, denn die Genehmigung ist ja bereits in Form einer ABE erteilt, und zwar zuständigerweise vom KTA (Kraftfahrtechnische Anstalt / Amt in Dresden), desssen Rechtsnachfolger in diesem Bezug das KBA in Flensburg ist.
Es wäre dann also so, dass eine örtliche Zulassungsstelle auf eine wirksam erteilte Allgemeine Betriebserlaubnis nochmal eine Einzelbetriebserlaubnis drauf setzen würde. Geht gar nicht ...
PS: ganz nebenbei: man muss zwischen der ABE, welche für eine Fahrzeugbaureihe erteilt wird, und dem ABE-Kärtchen, welches einem genehmigten Fahrzeug beizugeben ist, unterscheiden. Die ABE für die Fahrzeugbaureihe ist vor langer Zeit erteilt und gilt weiterhin, beim KBA bekommst Du als Privatperson den Nachweis, das Dein Fahrzeug der ABE entspricht, als Ersatz-ABE-Kärtchen. Eine Zulassungsstelle darf da dran nur rumfummeln, wenn Du am Fahrzeug was geändert hast.
Ganz anders die Lage, wenn das Fahrzeug nach Verlust des ABE Kärtchens oder Import oder Umbau von einer Prüfstelle begutachtet wurde, dieses Gutachten muss die Zulassungsstelle gegenstempeln (steht auch auf dem Gutachten)