Was hat der Prüfer bezüglich der Anhängerkupplung gesagt ?
Beiträge von ckich
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Auuuuu , ja du hast recht, ich habe wohl zu viel Sonne abbekommen.
Sorry war voll der Meinung, hier geht auch um einen
Steuerteilhalter fürn Star

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Ich glaube du bist hier auf dem Holzweg. Der Star ist in einem anderen Beitrag für den Einbau einer E-Zündung.
Sorry ich nicht aber du, lese das was du zitiert hast nochmal in ruhe.
Mal abgesehen davon hat Rockerschwalbe zwei Themas aufgemacht zum selben und wenn da mal noch liest..........
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Ja was für ein bzw. für welchen Leuchtmittel?
Scheinwerfer Einsatz H4 (E) ohne Standlicht für Simson S51 KR51 SR4 + Leuchtezeitmaschinen-shop.de -
Soll sicherlich 1984 heißen.
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Ja genau, es gibt Star, Habicht mit Baujahren nach den offiziellen Produktionsende.
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Weil man auch zu jeder Zulassungsstelle gehen kann.
Abgesehen davon, selbst wenn da eine Zulassungsstelle das Gutachten abgestempelt hätte oder noch tun würde, ist es nichts Wert, da nichts bezüglich der FIN in diesen steht.
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Eine einmalige die du gemacht hast, hilft keinen da draußen weiter, die speziell er/sie vor der Frage stehen Moped kaufen mit 21er Gutachten worauf keine Zulassungsstelle eine BE erteilt hat oder nicht.
Du hast keine Sicherheit, wenn nächstes mal dieser Zulassungsstelle es auch abgestempelt wird.
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Wie man dies nun am besten befestigst, keine Ahnung ;]
So wie das orginale...
Gibt aber ein modefizierten Halter damit es nicht durch rutschen kann.
Google-Ergebnis für https://cdn.akf-shop.de/media/ff/19/2c/1723587363/10065525-01.jpg?ts=1723587376
Nur war halt orginal beim Star keine E-Zündung bebaut.
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Meine Erfahrung ist da anders.
Ja theoretisch dürfen sie das nicht. Aber praktisch gucken sie nur das Gutachten an und sehen das Fahrzeug nicht einmal dabei. Die nehmen nur das Gutachten umd unterschreiben das weil sie sich darauf verlassen das der Sachverständige seinen job richtig macht.
Sollten die gut informiert sein, dann unterschreiben sie das nicht weil sie dann erst eine Ablehnung vom KBA sehen wollen.
Ich sage es mal so,
es wurde dafür gesorgt, daß sich seit Anfang des Jahres, jede Zulassungsstelle sich an geldenes Recht hält.
Und das ist ganz einfach,
dazu braucht die Zulassungsstelle das Moped auch nicht sehen, der Besitzer muss nachweisen das das Moped in der DDR auf der Straße war. Kann er das nicht wird keine BE mit 60kmh als KKR erteilt nur eine mit maximal 50km/h.
Heißt, kannst mit dem 21er Gutachten abtreten und neues mit 50km/h machen lassen.
Das hat man selbst zu verantworten, da man nicht den richtigen Weg gegangen ist, der erste Schritt ist, mit der Zulassungsstelle abklären ob und was für eine BE für das Fahrzeug erlangt werden kann und halt nicht zur Prüfstelle.
Und bei dem Gutachten sollte man auch mal blick auf Austellungsdatum werfen, ist vor einen Jahr ausgestellt worden .
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Ka warum der Dekraprüfer das abgenommen hat.
Wer sagt dir das so abgenommen hat ?
Kann ja hinterher, da hingehend was gemacht worden sein.
Also das macht auch jeder anders.
In Endeffekt ist es gleich ob der Prüfer selber einschlägt oder du
es steht dann in dem Papieren und darauf kommt an und hier steht davon nichts drin.
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Die Vögel hatten eine BE zum Aufklappen, die einseitige gab es erst an 1983.
Die FIN vom Ersatzrahmen ist durch die VP in die bestehende BE und im rosa Versicherungsnachweis, eingetragen wurden und entsprechen abgestempelt wurden.
Beim Star war ein Typenschild dran mit Baujahr. Das Bj. war des Herstellung Jahr der Rahmen.
Bei der S-Klassen war kein Typenschild dran, offensichtlich ist man da über einen eigenen Fehler gestolpert.
Den das sich durch Ersatzrahmen das Bj. und Modell des Fahrzeuges sich eigentlich nicht ändert.