Die Elektrolyse nimmt Energie auf.

Die "was muss ich eintragen lassen und warum" Diskussion
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Aufgeblasen war auch noch kein Akku von den Gasdichten Geldingern
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Wenn der Akku überladen werden ,
BTW, von Überladung habe ich nichts geschrieben. Oder habe etwas in einem anderen Post überlesen?
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kann mal einer diese Vape/PD-Diskussion abtrennen, das wird doch total unübersichtlich sonst und geht am eigentlichen Thema vorbei.
MfG
Tobias
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Genau, sehe ich auch so. Vor allem wenn man nur den original Akku mit 5,5Ah oder noch weniger drin hat. Selbst mein 7,2Ah Gelakku wird Hoffnungslos überladen.
Man führe sich vor Augen; der Standard Ladestrom für Fahrzeugbaterien beträgt 1/10 C, also schlappe 0,5 respektive 0,72 A.
Nehmen wir mal eine Ladeschlussspannung des PD Reglers von 13,8V an; so wären 13,8Vx0,72A= 9,93W!!!Ziehen wir von den theoretischen 100W der PD 55W für H4, 5W für Rücklicht und 2W für Tacho ab, sind wir bei 38W (runden wir mal Großzügiger weise auf 35W ab).
Also würde die PD theoretisch mit der 3,5 fachen Stromstärke der "Normal" Ladestärke laden können. In wie
weit der PD Regler eine vernünftige Ladekurve und anpassung des Ladestroms bewerkstelligt, entzieht sich meiner Kentniss.Nochmal das ist absoluter Quatsch
Eine PKW Lima bringt 90A (ca. 1080W) und mehr, fährt man da ständig mit Licht ?
Da gibt es da schon mal im Verhältnis keine so großen ständigen Verbraucher.
Dann müssten die Akkus nach deiner Theorie hoffnungslos überladen werden und kaputt gehen.
Ebenso bei der MZA-Vape, DC-Seite liefert ca. 25W, bei Stino Verkabelung, solange Blinker aus sind, müsste nach deiner Theorie der Akku auch ständig überladen werden......Durch den Regler wird die Spannung gegrenzt auf ca,13,5V, bei ein 12V Akku muss mehr wie 12V Spannung anliegen damit er überhaupt geladen wird (Strom aufnimmt), ist der Akku voll hat er selber die ca.13,5V und nimmt kein Strom mehr auf. Damit wird das nix überladen.
Ein Akku der zu klein gewählt ist, der nun bedingt dadurch das es die Kapazität nicht anders her gibt,
oft stark und schnell entladen sowie entsprechend geladen wird, lässt den Akku schnell altern/kaputt gehen.
Das ist bei allen gleich ob PD, Vape, im PKW usw.@ Tommyboy1103
Du solltest mal schauen ob du ein Kriechstrom hast oder ein defekter Akku, dein Problem ist.
Soll auch neue Akkus geben die eine Macke(defekt) haben. -
https://www.ebay-kleinanzeigen…-lt60/1201870237-305-2642
Hier mal ein sehr schönes Bsp. über das mann lange Diskutieren könnte!
Die Karre ist von so ein Youtube -Z Klasse Sternchen der hier wie ich finde,viel Geld akquirieren möchte.
Auf seinem Kanal beschreibt er es das Möpp noch besser .
S 50 mit Endurostreben - Lenker- Rahmen- Räder- Beleuchtung-Motor-ist an der Karre noch irgend was legal
Bild der Kupplung vom falschen Motor, aber egal!Wer findet die meisten Fehler
MfG. Holger
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So lange der Cafe-Racer im Wohnzimmer steht, ist alles legal
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Zitat von Krause Piccolo: „BING-Vergaser:
Das Gutachten von der damaligen Abgasprüfstelle des TÜV Süd gilt noch als Prüfgrundlage, es gibt aber auch ECE-Genehmigungen für einige Simson Fahrzeuge mit BING Vergaser, die man als Prüfgrundlage nehmen…Ich bin gerade dabei bei meiner SR50 1C BJ 1990 den Bing-Vergaser eintragen zu lassen. Folgendes habe ich gemacht:
1) Betriebserlaubnis bei KBA angefordert, da die alte ABE nicht mehr vorhanden war, nach 3 Monaten kam die Betriebserlaubnis
2) Neuen Bing-Vergaser verbaut
3) Mit den KBA Papieren und dem Teilegutachten (Download Bing Powersystems) für den Bing-Vergaser und dem Roller zum TÜV
4) TÜV-Gutachter schaute sich zusätzlich zu den mitgebrachten Unterlagen die Rahmennummer, Typenschild, Motornummer und Vergasertyp an und machte Fotos.
5) TÜV-Gutachter erstellt Gutachten nach 19 (2)/21 StVZO
6) Und mit diesem Gutachten muss ich nun zur Zulassungsstelle, diese erteilt dann die gesetzlich geforderte Einzelgenehmigung.Update nach dem Besuch bei der Zulassungsstelle:
Bereits die KBA Betriebserlaubnis muss von der Zulassungsstelle abgestempelt werden, ansonsten ist sie ungültig. Man muss in diesem Zuge auch eine Eidesstattliche-Versicherung bei der Zulassungsstelle abgeben, dass die alten Papiere nicht mehr da sind, bzw. verlorengegangen sind.
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[quote='ckich','https://www.simsonforum.de/wbb/index.php/Thread/100194-Die-was-muss-ich-eintragen-lassen-und-warum-Diskussion/?postID=1496345#post1496345']
Bereits die KBA Betriebserlaubnis muss von der Zulassungsstelle abgestempelt werden, ansonsten ist sie ungültig. Man muss in diesem Zuge auch eine Eidesstattliche-Versicherung bei der Zulassungsstelle abgeben, dass die alten Papiere nicht mehr da sind, bzw. verlorengegangen sind.Das halte ich für fragwürdig, die KBA-ABE alleine ist ja kein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis, sondern eine fertige ABE.
Das das 19.2er Gutachten abgestempelt werden muss ist klar, erst damit wird die Betriebserlaubnis erteilt.
MfG
Tobias
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Nach deren Verständnis ist die KBA Betriebserlaubnis eine "Ersatzerlaubnis", weil das Original ja nicht mehr da ist. Und Ersatzpapiere sind anscheinend grundsätzlich von der zuständigen Zulassungsbehörde zu genehmigen.
Anm.: Das Abstempeln der KBA Betriebserlaubnis ist unabhängig vom Bing-Vergaser. Die KBA Betriebserlaubnis ist ja nur für den originalen Werkszustand.
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Moin
Habe an meiner weißen S51 (siehe Bild) vorne und hinten gekürzte Schutzbleche.
Ich weiß, dass das eintragungspflichtig iet, genau so wie die S53 Blinker und die hinteren Stoßdämpfer. Kann mir jemand sagen ob das "machbar" ist? Hab in div. Posts gelesen, dass gekürzte Schutzbleche schwer einzutragen sind. -
Wenn die Schutzbleche ein gewisses Maß nicht unterschreiten ist das Möglich.
Steht irgendwio in der STVZO wieviel Mindestabdeckung ist. Weiss Grad nicht wo
Vllt kann ja @schnitzer die helfenS53 Blinker müssen eingetragen werden? Wer sagt das?
LeuchtMittel mit E Zeichen können beliebig verbaut werden. Demnach müssten ja auch LED Lichtermodule also als Ganzes Einheit auch eingetragen werden wenn man sich ein komplettes Rücklicht zum Beispiel verbaut welches bereits eine E Zulassung hat.
Wer hat den das gesagt das die Blinker eingetragen werden müssen???
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