Die "was muss ich eintragen lassen und warum" Diskussion

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  • MZA wird rechtlich als Nachfolger von Simson betrachtet. Wenn du es nicht glaubst, fragst du beim KBA nach.


    Betrachtet -> Bedeutetet nicht das sie es sind.



    Die Leuchtmittel sind ne ganz andere Sache. Aber du scheinst dich ja bestens auszukennen :)


    Aha, jetzt wird's interessant, wieso ganz andere Sache ?
    Sind Nachbauteilersatzteile, so wie du so sinngemäß geschrieben hast,
    OEM Ersatzteil -> alles gut die brauchen kein Prüfzeichen.
    Tatsache ist , das diese nicht im Bereich der StVZO zulässig sind
    Auch das schnell aus den Programm genommen wurden und innerhalb kurzer Zeit gab es endlich welche mit Prüfzeichen.


    Wie ich schon mit den Beispiel, Golf Schalldämpfer geschrieben habe,
    hat ein OEM Ersatzteil eine Prüfnummer/Zeichen heut zu Tage.
    Bitte
    Selbst eine Vape hat Prüfzeichen/Nummer.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Ein originaler Schalldämpfer von zb. Golf hat Prüfnummer/Zeichen, ...


    Hier muss man unterscheiden, nach welcher Richtline das Fahrzeug bzw. das System genehmigt wurde, beim Golf wurde eine EG Richtlinie oder eine ECE Regelung angewendet, dementsprechend müssen Nachbauteile auch so geprüft und gekennzeichnet sein.


    Die Simsons wurden bis kurz vor der Wende nach DDR-StVZO geprüft und genehmigt, Nachbauteile müssen also dieser "Genehmigungsmethode" entsprechen. Daraus ergibt sich natürlich, dass dem Original entsprechende Schalldämpfer keine EG oder ECE Kennzeichnung haben müssen.
    Sie dürfen natürlich auch nach EG oder ECE geprüft sein, müssen aber nicht ...
    Die EG oder ECE Richtlinien für Nachbauschalldämpfer sind inzwischen zwar verbindlich, aber nur für Schalldämpfer an Fahrzeugen, wo die EG oder ECE schon für die Fahrzeuggenehmigung verbindlich war ... (gilt analog für Bremsscheiben, Klötze etc.)

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Was mich verwundert ist das alle elekt. Teile aus DDR Zeiten eine Nr. besitzen, so wie auch sehr viele andere Anbauteile wie
    Federbeine, Bremmstrommel, Bremsbacken, Felgen, Lenker Armaturen,Zylinder, Tank usw. usw. selbst die plastik Brems und Kupplungshebel haben eine Nr.
    nur auf der Orig. stino. Gabel finde ich wirklich kein Zeichen :kopfkratz:
    Das finde ich schon seltsam an solch komplexem Fahrwerksteil ,wenn einer ne Idee hat wo evtl. doch eine ist, nur raus damit. ?(


    MfG. Holger


  • Die Simsons wurden bis kurz vor der Wende nach DDR-StVZO geprüft und genehmigt, Nachbauteile müssen also dieser "Genehmigungsmethode" entsprechen. verbindlich war ... (gilt analog für Bremsscheiben, Klötze etc.)


    Na ja da haben wir es doch, wenn ich das richtig verstehe.
    So eine neue Einheitsgabel entspricht vom Aufbau/Funktion nicht der DDR Simson Gabel, damit sie auch "Genehmigungsmethode" nicht entsprechen.
    Also brauch sie ein Teilgutachten.
    Und an den Nachwendefahrzeugen die entsprechen nach neuen Genehmigungsmethode, müssen dann eh die entsprechenden Kennzeichnung dann haben oder ein Teilgutachten.


    Auch ist es dann Wurst wer das Teil nachbaut, wenn sie den damaligen "Genehmigungsmethode" entsprechend sind.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Hi,


    natürlich hat die Marzocchi-Telegegabel kein Prüfzeichen, sondern maximal eine Teilenummer. Die ist ja auch im zusammen mit dem Fahrzeug für das sie original war genehmigt worden.


    Baue ich die jetzt an ein anderes Mopedmodel, dann greift da §19.2 Verkehrsgefährdung und sie muss abgenommen werden, weil die BE erloschen ist. Das ist genauso als wenn ich die Alufelgen vom 5er BMW auf den 3er Schrauben würde.


    Da aber kein Teilegutachten vorliegt ist es keine Änderungsabnahme nach §19.3. sondern eine Einzelabnahme nach 19.2, was momentan noch im Westen nur der TÜV darf und im Osten die Dekra. Dafür braucht es einen amtlich anerkannten Sachverständigen (mit Teilbefugnissen) bzw. neuerdings einen USB, keinen einfachen Prüfingenieur.


    Ist es ein Zubehörteil, hat es natürlich eine ABE oder ein Teilegutachten und dann ist es, sofern die Auflagen eingehalten, eine Änderungsabnahme nach §19.3 für einen normalen Prüfingenieur. Das sind z.B. Alufelgen am Auto mit Teilegutachten, der Tomaselli-lenker mit Teilegutachten....


    Zum Thema Beleuchtung:
    Die meisten Beleuchtungsteile sind heute nach §22a STVZO Bauartgenehmigungspflichtig.


    Das war zu DDR-Zeiten auch schon so, war fast identisch in der DDR-STVZO festgelgt, der § hieß bloss anders. Ich kann die DDR-STVZO gerne mal raussuchen und den gleichen § zitieren.


    Das ist auch der Grund warum die originalen Beleuchtungsteile ein nationales Prüfzeichen (Wellenlinie) bzw. E15 hatten.


    Die ersten Nachbauten hatten nix, waren damit weder nach STVZO noch nach DDR-STVZO erlaubt.


    Gleichzeitig steht in 22a STVZO:


    Zitat von 22a STVZO


    Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind.


    Also nix Bauartgenehmigung, nix verkaufen oder in Verkehr bringen. DA ist der Hund begraben.


    Zum Thema Auspuff:


    DA greift im Grunde das gleiche, das die damals mit dem Fahrzeug genehmigt worden sind und daher kein Prüfzeichen, maximal eine Teilenummer haben.


    Dann greift heute noch §49 STVZO:


    Darin heist es:



    Das erklärt auch warum die Nachwende Simsonauspuffanlagen am MS50 Sperber auf einmal eine E-Nummer hatten.


    Allerdings gilt zusätzlich die Pflicht der E-Nummer erst ab dem 1.4.1994
    In den Übergangsbestimmungen §72 STVZO zu §49STVZO:


    Zitat


    Abweichend von § 49 Abs. 2a dürfen Auspuffanlagen und Austauschauspuffanlagen für Krafträder auch nach dem 1. April 1994 ohne EG-Betriebserlaubniszeichen feilgeboten, veräußert oder verwendet werden, sofern sie für Krafträder, die vor dem 1. April 1994 erstmals in den Verkehr gekommen sind, bestimmt sind.


    Also muss der Simsonauspuff kein Prüfzeichen haben, muss dem original entsprechen, darf nicht lauter sein, keine Abgase verändern und nicht leistungssteigernd sein.


    MfG


    Tobias

    Einmal editiert, zuletzt von Rossi ()

  • Das bestätigt ja im Grunde was ich die ganze Zeit schrieb. Die Gabel ist als Austausch an der S53 mit Marzocchi zb. Eintragungsfrei.


    Will ich das ganze jetzt an die S51 bauen kann ich es ganz einfach via einzelabnahme in meiner TÜV stelle machen, Da es sich um ein Bauteil vom Original Hersteller handelt ist diese eintragung auch im Regelfall relativ problemlos möglich. Da die Scheibenbremse selbst aber ein Relativ komplexer umbau ist und man ebenso ein neues rad etc benötigt ist die erstellung einer ABE unmöglich! DIe Vorstellung bei einer Prüfstelle wie TÜV Dekra etc pp bleibt nicht aus!


    Ausnahme könnte da genau betrachtet die Einheitsgabel sein weil es diese so in der Form nicht gab.


    MZA ist doch dran eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erstellen zu lassen! Nur leider Interessiert das nur einen verschwindent geringen Teil der Kunden. 90% fahren eh ohne eintragung und ohne passenden Führerschein. Der Rest lässt sich die Anlage abnehmen und das geht auch ohne diese Dokumente! Wer es selbst nicht gebacken bekommt darf sein Fahrzeug gern bei mir abliefern. Ich lasse die eintragung vornehmen.

  • Wer es selbst nicht gebacken bekommt darf sein Fahrzeug gern bei mir abliefern. Ich lasse die eintragung vornehmen.


    Wenn Du nicht so weit weg wärst, dann würde ich das Angebot glatt annehmen. :D

    Wenn Dummheit rollen würde, dann müsste so manch einer bergauf bremsen. :thumbup::lol::furious:
    Fuhrpark: am 24.08.21 geklaut

  • Sorry, aber keine Ahnung warum du mit der Marzocchi immer um die Ecke kommst.
    Ich rede schon immer von der Einheitsgabel, die Marzocchi interessiert mich überhaupt nicht.
    Einheitsgabel, die Ausführung wo man nach wie vor die Trommelbremse verbauen kann.
    https://www.ostoase.de/Set-Tel…remse-S50-S51-S53-S70-S83
    Die ist nun mal eine neue Entwicklung vom Aufbau her und kein Nachbau einer bestehenden Gabel.
    Die brauch nun mal eine Genehmigung in irgend einer Form, nach dem was man aus dem lesen kann was hallo-stege schreibt.
    Mir hat mal jemand gesagt das man die Originale Simson Einheitsgabel, ohne weiteres in eine S50/51 verbaut darf, wenn die Trommelbremse beibehalten wird.
    Ob das so stimmt ?? Offenbar ja, nach dem was hallo-stege schreibt, entspricht ja in Aufbau und Funktion, der S50/51 Gabel.
    Ganz egal wie nun ist,
    es ist total schwach von MZA, das sie den Kunden keine Info zur neuen Gabel geben, ob und in welche Konfination bei welchen Modell das abgenommen werden muss oder nicht.
    Offensichtlich bekommen die MZA-Händler auch keine Info darüber und wie du schreibst gibt es da auch nichts, eventuell kommt da mal was.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

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