2015 fing ich an auch andere Simsonteile Händler in Deutschland zu beliefern. Ich fokussierte ab jetzt hauptsächlich auf die gewerbliche Kunden. Ebay blieb aber die ganze Zeit als Vertriebskanal für populäre Produkte
aktiv.
2015 Juli MZA Chef höchstpersönlich hat mich angerufen und sich über mein Handelsverhalten beschwert. Es ist ja so gewesen, dass ich mir erlaubt hatte original MZA Artikel aus Polen und Ungarn einzukaufen und diese in Deutschland zu verkaufen (an Händler große Mengen). Der Grund dafür war, dass diese Markenwaren von MZA in
osteuropäische Länder deutlich günstiger verkauft waren, als das was die deutsche Händler zahlen müssten. Ich habe diesen hohen Preisunterschied einfach ausgenutzt.
Ich wurde als MZA Händler sofort gelöscht, mein gesamte Bonuskonto hat MZA auch gelöscht und bis heute das offene Geld nicht erstattet.
Ich und damit auch SACHSENMOPED sind komplett unabhängig von der Firma
MZA und FEZ.
Darauf sind wir sehr stolz und nehmen alle Nach- und Vorteile die damit verbunden sind im Kauf.
Was jetzt kommt, war bisher ein Tabuthema, erlaube ich es aber hiermit zu veröffentlichen. Die Beweise werde ich hier nicht veröffentlichen, da laufende Ermittlungen es nicht erlauben. Aus diesem Grund werde ich es als meine persönliche Meinung als Privatperson beschreiben und nehme ich keine Verantwortung dafür ob die beschriebene dem Wahrheit entsprechen oder nicht!
Mein ganz persönliche Meinung dazu, ob es stimmt oder nicht, soll sich jeder selber beurteilen:
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MZA hat mich als Händler rechtswidrig gelöscht. Als Markeninhaber und bewiesen Marktführer über 40 % Marktanteil ist er verpflichtet (für welche Kondition auch immer) mich zu beliefern. Hier wurde es gegen das Recht gestoßen.
"Ein Hersteller ist grundsätzlich nicht gehindert, Lieferbeziehungen abzubrechen, selbst wenn sie schon viele Jahre bestehen. Es ist ihm nicht verwehrt, aufgrund einer geänderten Vertriebspolitik sein Händlernetz neu zu organisieren. Die Wirksamkeit der Kündigung ist eine Frage des Vertragsrechts. Ein Händler hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, auch dem neuen Vertriebsnetz anzugehören.
Eine Weiterbelieferung kann der Wiederverkäufer verlangen, wenn der Hersteller eine marktbeherrschende oder marktstarke Stellung einnimmt. Marktbeherrschenden Unternehmen ist es verboten, andere Unternehmen unbillig zu behindern oder grundlos zu diskriminieren (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB). Marktbeherrschend ist ein Unternehmen, wenn es ohne Wettbewerber bzw. keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist oder wenn es im Verhältnis zu seinen Mitbewerbern eine überragende Marktstellung hat (§ 18 Abs. 1 GWB). Ab einem Marktanteil von 40 % wird eine Marktbeherrschung vermutet (§ 18 Abs. 4 GWB). Das Behinderungs- und Diskriminierungsverbot gilt auch für Unternehmen mit relativer Marktmacht. Das sind Unternehmen, von denen kleine oder mittlere Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager in der Weise abhängen, dass ein Ausweichen auf andere Unternehmen nicht möglich oder unzumutbar ist (§ 20 Abs. 1 Satz 1 GWB)." Quelle:
https://www.wettbewerbszentral…pruch/Belieferungspflicht
Auch mit der Einführung von MAP (Mindestabgabepreise) für die ganze Händler wurde gegen das Kartellrecht gestoßen!
"Die Vertragsbestimmung beinhaltet eine vertikale Preisbindung, die kartellrechtlichswidrig ist (§ 1 GWB, Art. 101 AEUV). Die freie Preisgestaltung ist eingeschränkt, wenn der Händler die unverbindliche Preisempfehlung des Lieferanten nicht unterschreiten darf. Die Preisempfehlung erweist sich damit als Preisuntergrenze. Sie ist ebenso unzulässig wie Mindestpreise, Festpreise oder Höchstrabatte auf eine unverbindliche Preisempfehlung. Dem Lieferanten ist es lediglich gestattet, Höchstpreise festzulegen. Auch kann er eine unverbindliche Preisempfehlung aussprechen. Sie darf sich aber nicht als Fest- oder Mindestverkaufspreis auswirken, indem zu ihrer Einhaltung Druck ausgeübt oder Anreize gewährt werden (Art. 4 lit. a) Gruppenfreistellungsverordnung für Vertikalvereinbarungen). Nur in gesetzlich zugelassenen Fällen kann der Hersteller die Verkaufspreise festlegen (Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Tabakwaren, Arzneimittel)." Quelle:
https://www.wettbewerbszentral…cht/ueberblick/#Vertikale Preisbindung
Das bezahlt alles IHR
die Simson Fahrer!!
Ist ja kein freies Handel mehr möglich, wenn ein Großhändler es sagt, was man mindestens für ein Produkt verlangt werden muss. Das ist nur und ausschließlich für etablierte Einzelhändler gut. Wenn es keine Preisunterschiede mehr gibt, wird dort eingekauft, wo die meisten andere Vorteile gibt. Große Auswahl, kostenlose Versand etc... das ist alles für die großen bekannte Händler gut. Die wollen damit das Markt abschotten, auf wenig wie möglich Händler zentralisieren / reduzieren und erreichen, dass keine andere kleinere Händler es schaffen auf dem Markt zu kommen und dort ein Webshop von Bedeutung aufzubauen.
Alle Versuche werden knallhart mit Liefersperren und andere Sanktionen bestraft!
Siehe mein Fall... Bonuskontos zu löschen ist kein Einzelfall gewesen...
Je weniger Händler den Markt herrschen, können ganz einfach miteinander abklären welches Teil man, wie teuer verkaufen soll. Die Preise gehen da ohne Konkurrenz künstlich nach oben.
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Persönliche Meinung Ende.
Da wir von diesen Großhändler unabhängig sind, trifft uns es nicht zu, und können für Euch Preise durchgeben, wo es endlich wieder der Kunde was davon hat.
Des weiteren beziehen wir sehr viel von unseren Teilen direkt vom Hersteller aus Europa oder importieren es direkt aus Asien. Da wir aber sehr klein sind, ist ja eben unser Sortiment gegenüber andere Großhändler sehr begrenzt.
2016 Oktober ich startete eine eigene Speichenradmontage in Freital, da jegliche bisherige Zulieferer entweder qualitativ oder preislich nicht mehr zumutbar war. Seit dem montieren wir alle unsere Räder selber.
2016 Dezember wurde eine mehrjährige Geschäftsbeziehung zwischen den ungarischen Auspuffhersteller und mich beendet. Der Grund dafür offiziell "Kapazitätsprobleme und finanzielle Schwierigkeiten". Inoffiziell und hiermit da ich keine schriftliche Beweise dafür habe, muss ich wieder eindeutig machen, dass es meine persönliche Meinung ist (bzw. wurde mir im Telefon so mitgeteilt): "von oben" kam das Info, sollte ich weiterhin beliefert werden, könnte passieren, dass die gesamte Aufträge über Auspuffanlagen und sämtliche andere Produkte komplett storniert werden und eine neue Lieferant gesucht wird. Komischerweise von mir gut bekannte Händler hatten keine Lieferprobleme bei diesem Hersteller gehabt und haben die Ware weiterhin geliefert bekommen...
Also wurden alle meine laufende Bestellungen storniert und jegliche Warenlieferungen untersagt. Nur über Rechtsanwalt könnten wir erreichen, dass überhaupt laufende Bestellungen dann doch geliefert werden.
Würdet ihr es mir glauben wenn ich sagen würde, dass sämtliche Geschäftskunden von mir "einen hohen Besuch" bekommen haben und im Gespräch darüber ging, warum Geschäfte mit mir gemacht werden!?
2017 Februar ich habe mich entschieden, die Sache dranzugehen und versuchen eine eigene Auspuffherstellung auf die Beine zu stellen, wo allein nur ich über das Produkt entscheide.
2017 Juli habe dann die Firma und Marke GerMoto Exhaust System gegründet, mehr dazu hier: https://germoto-auspuff.de/#uberuns
2018 Oktober nach lange Planung und Vorbereitung habe ich die http://www.sachsenmoped.de gestartet damit wir in B2C Bereich auch günstig direkt online anbieten können. Parallel haben einige Marken angemeldet und geschützt.
2019 – kommen sehr viele Änderungen, die wir auf der Messe Sachsenkrad (http://www.sachsenkrad.de) präsentieren werden! 11-13.01.2019 findet man mich also persönlich am Stand von Sachsenmoped.