Schlecht. Bitte nicht solche low-level Meme. Dann doch lieber Schmuserkadser, Pepe oder Der-so-einfach-ist-das-Mann.
Blinker oder Nicht?
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Dann doch lieber den passenden Helm. https://www.proidee.de/concept…fband&ID_KATEGORIE=120056
Kann man gleich noch das Telefonieren mit Handy in der Hand abstellen. Und Frau weiss wo sie einen aufkratzen kann wenn man sich ordentlich gelegt hat. -
Dann doch lieber den passenden Helm. https://www.proidee.de/concept…fband&ID_KATEGORIE=120056
Kann man gleich noch das Telefonieren mit Handy in der Hand abstellen. Und Frau weiss wo sie einen aufkratzen kann wenn man sich ordentlich gelegt hat.Den Helm hab ick heute mal angefordert 3 Exemplare Prüfung nach FUAG mit Messung
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Omg wenn das V das Rücklicht sein soll...
Und die RGB Leds ala Lauflicht...ich glaube da sollte besser kein blau dabei seinAlles was am Körper getragen wird, ist generell schwer zu erkennen, weil ich das einfach nicht erwarte und eher verzögert reagiere. Hier in HH fahren schon recht viele mit allem möglichen Lichtspielzeug durch die Gegend. Alles untaugliche Versuche, die oftmals fehlende oder defekte Beleuchtung zu kaschieren. Dabei ist eine vernünftige Lichtanlage am Fahrzeug völlig ausreichend. Aber naja...hatte ich schon erwähnt, das Abstand mein bester Freund ist?
Und je ungewöhnlicher die Erscheinung/Fahrweise, je größer wird mein Freund -
Die ori Blinker sind eher eine Gefahr, als ohne zu fahren, zumindest bei der Schwalbe und der ES
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Junge Jung, das ist ja eine schlechte Werbung, wollen "Sicherheit" verkaufen und haben nicht mal Licht und Rückstrahler am Fahrrad <img src="http://www.simsonforum.de/wbb/wcf/images/smilies/dash.gif" alt="" />
Richtig, zu dem entbindet Ihn der Rucksack nicht vom Fahrtrichtung anzeigen (Hand raus halten)
und von vorn ist es garnicht einsehbar wo er hin will.
Ich sprech da aus Erfahrung, 20 Jahre Stadtverkehr berufsmäßig (Klasse D) und "Gottlob" noch keinen Radler erwischt. -
Die ori Blinker sind eher eine Gefahr, als ohne zu fahren, zumindest bei der Schwalbe und der ES
Blinker am Lenker gibt es aber nicht nur bei der Schwalbe und ES
Verstehe absolut nicht warum die eine Gefahr sein sollen. -
Bei der Schwalbe ist die Gefahr groß, das der rückwärtige Verkehr, gerade bei etwas "breiter gebauten Fahrern" die Blinker nicht sieht. Das wäre genau das gleiche wenn man ohne Blinker fährt. ES dürfte genau das gleiche sein, da sich die Blinker am Lenkerende befinden...
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Genau. Ich fand diese Lenkerendblinker/ Ochsenaugeb, offen gestanden, immer schon bescheuert. Von hinten schlecht zu sehen (achtet der hintere Verkehr auch nicht auf das Lenker Ende). Und wenn kein Reflektor in der Mitte ist, dann kann das Tageslicht auch schön durchscheinen, so dass man das blinken von der Lampe eh kaum noch war nimmt.
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Aus diesem Grunde haben einige auch komplett auf die Blinker bei Vögeln verzichtet. Und was ist mit dem Verkehr von vorne? Ist das nicht (fast) wichtiger?
MfG
Christian -
Zitat
bei etwas "breiter gebauten Fahrern" die Blinker nicht sieht"
Sorry, das ist jetzt aber an den Haaren herbei gezogen.
Unter ungünstigen Lichtverhältnissen kommt es selbst vor, das man am PKW das Blinklicht nicht war nimmt,
deswegen sind die auch eine Gefahr oder wie ?
Ist allemal besser als gar keine Blinker, oder wollt ihr im ernst ein erzählen, das die Blinker an Lenker im dunklen nicht besser zu sehen sind als ein Arm.
Wer halt meint das die Blinker am Lenker Mist sind, sollte mal darüber nachdenken auf 4 Blinker umbauen
an statt die Blinker abzubauen.
Wie heißt es "Sehen und gesehen werden",
nur tun leider viele aus niedrigen Beweggründen alles dafür nicht gesehen zu werden
aber die anderen sind dann schuld wenn dann nicht gesehen werden. -
In der zitierten StVO steht ja geschrieben, dass für Kleinkrafträder keine Blinker vorgeschrieben sind. Nach meinen Vertändnis gilt das für neu zugelassene Fahrzeuge. D.h., dass der Hersteller von Kleinkrafträdern Fahrzeuge auf den Markt bringen darf, welche mit oder ohne Blinker ausgerüstet sind. Diese besitzen dann je eine eigene ABE und dürfen damit im Straßenverkehr bewegt werden.Werden nun die Fahrzeuge, welche im Auslieferungszustand mit Blinkern ausgerüstet und nur dafür eine ABE erhalten haben, von ihren Fahrtrichtungsanzeigern amputiert, entsprechen sie nicht mehr der ABE und führt damit unweigerlich zum erlöschen der Betriebserlaubnis.
Deswegen findet nach meinen Empfinden eine Fehlinterpretation der Gesetzgebung von einigen Usern statt. Nur weil der Gesetzgeber ein Betrieb von Kleinkrafträdern gestattet, heißt das noch lange nicht, dass Fahrzeuge mit definierter Betriebserlaubnis (Auslieferung mit Blinker) eingemächtig ohne Fahrtrichtungsanzeiger betrieben werden düfen.
Dann werde ich mich mal festlegen. Die StVZO gilt natürlich auch für im Verkehr befindliche Fahrzeuge.
Fakt ist:
Nach § 54 StVZO Fahrtrichtungsanzeiger gilt:
(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
...
4.Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor ...Dann kommt § 19 ins Spiel.
§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht
ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen
Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen
werden, durch die ...2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist ...
Da der Verordnungsgeber Fahrtrichtungsanzeiger nicht vorschreibt (siehe § 54) ist seiner Meinung nach ein Nicht Vorhandensein von Fahrtrichtungsanzeigern an diesen Fahrzeugen kein Tatbestand, der zu einer Gefährdung führt. Beim Entfernen der Fahrtrichtungsanzeiger erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges also erstmal nicht. (was nicht heisst, dass ich das empfehlen kann)
Das Problem bei der Geschichte ist allerdings, dass das Betriebserlaubnis-Kärtchen nun nicht mehr so ganz richtig zu dem Fahrzeug passt, und der Fahrzeughalter verpflichtet ist, die Papiere immer "auf dem Stand" zu halten. (§4 FZV) Deswegen ist es zu empfehlen, die Fahrtrichtungsanzeiger entsprechend auf den Papieren "austragen" zu lassen, sonst könnte einem ggf. eine Papier-Ordnungswidrigkeit angehängt werden.
Sinngemäß gilt das (keine Gefährdung) auch für den Anbau von Fahrtrichtungsanzeigern, allerdings sind diese nicht eintragungspflichtig, da man dafür bauartgenehmigte Teile verwendet (und sich an die Anbauvorschriften hält).
Gruss von Frank
PS: Leute, lasst die Blinker dran !
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