Fanartikel Simson Ersatzteile von ETHS

Blinker oder Nicht?

  • Moin, ich weiß wurde schon mal besprochen, hab's aber nicht gefunden. Er hier


    Gerade gefunden #ebaykleinanzeigen https://www.ebay-kleinanzeigen…nduro/692705642-305-21870


    meint felsenfest das geht so und ist ok ohne Blinker. Ist auch sehr überzeugt. Wie ist denn nun die rechtliche Sache? Ich dachte immer wenn ab Werk welche dran waren müssen die auch dran.


    Eine Enduro ist es übrigens auch nicht.

    Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung !!!

    2 Mal editiert, zuletzt von carpediem ()

  • wenn ab werk welche dran waren und das moped so zugelassen ist kann man sich die blinker nur austragen lassen. alles andere ist schummelei


    lenker braucht sicherlich auch nicht eingetragen werden, weil ja eine "ABE" dabei ist, oder? ;)

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

    Einmal editiert, zuletzt von Sterni ()

  • Er meint im Chat er hat fährt das Ding schon 20 Jahre und weiß was dran sein muss und nicht und er habe ein habe ein Gutachten als Zulassung und die hätten das Ka wohl mit den Blinkern wissen müssen.


    Hier der Chat:
    ICH
    Hallo, was hat das Daher nicht mit komplett ohne Batterie
    zu tun? Wie werden denn Blinker, Hupe und Standlicht versorgt? Danke.
    Mfg


    ER

    guten morgen, wie ich schon schrieb wird dies im betrieb
    dauerhaft geschehen durch die lichtmaschine , bei diesen modell gibt es
    im übrigen keine blinker . mfg müller


    ICH

    Aha, ohne Blinker fahren heißt aber ohne Abe fahren. Die
    die/1 ab Werk Blonker hat müssen aucj welche dran sein. Aber jeder wie
    er will.


    ER

    nein du brauchst keine blinker man dies diskusionen hier
    ich fahre dieses moped seid über 20 jahren und weiß genau was mann
    braucht und was nicht entweder sie wollen sie kaufen oder nicht . mfg
    müller


    ICH


    Ne will ich nicht. Fakt ist alle außer der N müssen Blinker haben oder der TÜV trägt die aus.


    ER

    so nein brauchst du nicht diese fahrzeuge laufen unter
    mokick und die brauchen das nicht ich habe ein tüv gutachten als
    zulassung und die hätten das wohl bemängelt.danke dennoch

    Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung !!!

    Einmal editiert, zuletzt von carpediem ()

  • prinzipiell brauchen zweiräder unter 125ccm keine blinker, soweit richtig
    sind sie jedoch bestandteil der betriebserlaubnis hilft ihm das nicht weiter


    mal wieder ein experte, der seine unwissenheit ziemlich selbstsicher an den mann bringt


    du hast übrigens unrecht in dem chatprotokoll
    die S51 E/4 braucht auch keine blinker :lookaround:

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Unabhängig davon, ob Blinker dran waren oder dran gehören, würd ich nie ohne fahren wollen. Die linke Hand brauch ich zum kuppeln, die rechte zum bremsen und Gas geben - da bleibt nix mehr zum rausstrecken übrig (Füße mal ausgenommen).


    ciao Maris

    S51/1B mit LT60 Reso und 16N1-11, Enduroauspuff mit AOA1,Kunststoff Endurokotflügel, S53OR Schwinge, Kanzel S53 Beta MS50 und ZADI Zündschloß, VAPE, H4 Scheinwerferbirne, 12V/7,2Ah Gelbatterie, SR50 Telegabel, Endurofederbeine, , KOSO Zusatzinstrument mit Anzeige Temperatur, Uhrzeit und Batteriespannung, 17 Zoll Vorderrad, digitaler Drehzahlmesser im Eigenbau

  • Ich sag nur, daß hier rund ein drittel aller Autofahrer nur sporadisch oder gar nicht blinken - und das obwohl da ja Blinker serienmäßig sind.
    Da kann ich mir gut vorstellen, wie du die 4 Jahre gefahren bist (ohne dir was unterstellen zu wollen).


    ciao Maris

    S51/1B mit LT60 Reso und 16N1-11, Enduroauspuff mit AOA1,Kunststoff Endurokotflügel, S53OR Schwinge, Kanzel S53 Beta MS50 und ZADI Zündschloß, VAPE, H4 Scheinwerferbirne, 12V/7,2Ah Gelbatterie, SR50 Telegabel, Endurofederbeine, , KOSO Zusatzinstrument mit Anzeige Temperatur, Uhrzeit und Batteriespannung, 17 Zoll Vorderrad, digitaler Drehzahlmesser im Eigenbau

  • Gehe ich richtig in der Annahme Du möchtest ohne fahren?
    Wenn, dann kommt es darauf an welchen Typ Du hast.(B/N)
    Soweit ich das selbst hier im Forum entnehmen durfte, geht das bis Bj.1986/1987.
    Danach waren "Fahrtrichtungsanzeiger" Pflicht, auch im Osten von D.
    Ich lasse mich da aber auch eines Besseren belehren.


    Da her hab ich meinen als N gemeldet. Bj.86 :sleep:

    haubdsache sreschned nisch... ;(
    "Sei kritisch, fahr britisch."

    Einmal editiert, zuletzt von atzebadekappe ()

  • Zitat

    @ Rockerschwalbe
    Also ich habe immer diesen angehängten, grandiosen Zettel bei den Papieren dabei. Das sollte eigentlich alles klären, oder?


    Nein der klärt das nicht.


    Der §54 der STVZO sagt doch nur aus das keine Vorschrift sind bei den entsprechenden Fahrzeugengruppen, um ein Zulassung/Betriebserlaubnis zum bekommen, aber nicht ob das einzelne Moped jetzt welche haben muss oder nicht.
    Das sagt die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug.
    Laut Betriebserlaubnis hat S50/51(außer der N) nun mal Blinker, werden die abgebaut entspricht das Moped nicht mehr dieser und die Betriebserlaubnis ist damit löschen.
    Das ist dann fahren ohne gültige Betriebserlaubnis, daran ändert der Zettel mit den §54 Absatz 5 auch nichts.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Falsch. Blinker sind mit aufgrund der beiden Paragraphen nicht nötig. Wollte es auch nicht glauben, bzw konnte es mir nicht vorstellen und hab seinerzeit das KBA, den TÜV und die Dekra angeschrieben, die mir bestätigt haben, das dadurch Blinker nicht dran müssen. Allerdings muss ich als N Fahrer sagen, das ich mir gerade bei Dunkelheit manchmal Blinker wünschen würde...

  • Zitat

    Blinker sind mit aufgrund der beiden Paragraphen nicht nötig


    Beide Paragraphen ?
    Kommt darauf an wie und in welchen Zusammenhang du angefragt hast.
    Das sind zwei Parr Schuhe, was erfüllt werden muss um eine Betriebserlaubnis erteilt zu bekommen und mit welcher mehr Ausstattung eine erteilt wurde.


    Richtig ist das bei Kleinkrafträdern keine notwendig sind um einer Betriebserlaubnis zu bekommen.
    Wäre das nicht so würde eine zb. S51N überhaupt keine Betriebserlaubnis bekommen weil sie nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspräche.


    Ist ein Kleinkraftrad nun mit Blinker die Betriebserlaubnis erteilt wurden, müssen die auch dran sein und funktionieren. Fehlen die Blinker entspricht das Kleinkraftrad nicht der erteilten Betriebserlaubnis.


    Umsonst hat nicht jedes Fahrzeug eine eigene Betriebserlaubnis und muss diese mitführen.
    Die Nummern auf der Betriebserlaubnis zb. 1477-4 sagt das es um eine S51B2-4 handelt, sowie auch das diese Blinker hat. Eine mit BE-Nummer 1477-2 ist eine S51B1-3 usw.

    3 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Hm, da bekommt man den Eindruck die sind sich selber nicht sicher.
    Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, aber man soll es zu Sicherheit die Änderung abnehmen lassen. :dash:


    Zitat

    Allerdings muss ich als N Fahrer sagen, das ich mir gerade bei Dunkelheit manchmal Blinker wünschen würde...


    Kann ich mir gut vorstellen, Arme als Fahrrichtungsanzeiger leuchten nun mal nicht.
    Was steht da im §19 Absatz 2 "2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.... :kopfkratz:

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • eine amtlich eindeutige Antwort wäre doch mal vom Verkehrsminister zu verfassen schriftlich.... alles andere ist nur Streitdiskussion um unsere Gummiparagraphen

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