MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Kurz gefragt - schnell geantwortet

  • Moin, weiß jemand wo es man funktionierende Blinkerschalter (S51) her bekommt? Hab inzwischen den 4. Schalter drin, und wieder macht eine Seite Probleme. Links einwandfrei - rechts, musste man erst ab und zu etwas nach unten drücken den Hebel, jetzt mag er wieder gar nicht mehr.

    Das ist der Grund warum ich auf s50 in chrom Optik umgebaut hab, ist zuverlässiger und schaut gut ais👌😉

  • Vermutlich eine dämliche Frage, aber interessieren tuts mich trotzdem :biglaugh:

    Was passiert eigentlich mit den KBA-Papieren wenn man seine Simson mit größerem Zylinder o.ä. vom Tüv abnehmen lässt?

    Sind dann die KBA immer noch gültig, wenn man irgendwann zurück bauen würde oder entfallen diese nach der Eintragung?

    Dankeschön! MfG

  • Vermutlich eine dämliche Frage, aber interessieren tuts mich trotzdem :biglaugh:

    Was passiert eigentlich mit den KBA-Papieren wenn man seine Simson mit größerem Zylinder o.ä. vom Tüv abnehmen lässt?

    Sind dann die KBA immer noch gültig, wenn man irgendwann zurück bauen würde oder entfallen diese nach der Eintragung?

    Dankeschön! MfG

    Nö keine dämliche Frage.


    Ein Fahrzeug kann nur eine Farzeugart entsprechen, entweder ist es ein KKR oder ein LKR, daher werden die Papiere ungültig, sobald das Moped als LKR per 21er Abnahme abgenommen wird und als solches eine Betriebserlaubnis erlangt

    Das Moped wird dann beim KBA als LKR, somit als Zulassungpflichtiges Fahrzeug geführt.


    Wenn es dann mal wieder ein KKR werden soll, muss es als KKR per 21er Abnahme nun wieder eine Betriebserlaubnis erlangen.


    Ob die Zulassungsstelle in der Zukunft wieder eine BE mit 60km/h als KKR erteilt, kann dir keiner beantworten, bzw. nur die Zulassungsstelle wenn es dann soweit ist.

    Ich würde meinen , ehr nicht wenn man sieht wo die Reise hingeht.


    Ich habe 2022 , einen Sperber per 21er Abnahme zum KKR machen lassen.

    Da sind die auf der Zulassungsstelle rumgeeiert

    wegen den 60km/h.

    Im Endeffekt hat man sich meiner Darstellung das der Sperber in der DDR, 1968 in den Verkehr gebracht wurde und daher als KKR 60km/h darf, angeschlossen.

    Ob das aktuell auch wieder so gesehen wird ?????


    Ich würde daher keine Simson mit Papieren als KKR als LKR abnehmen lassen.

    Da lieber ein Reimport nehmen der braucht eh eine 21er Einzeiabnahme und als LKR ist das kein Problem.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Mal was anderes, ein Kollege wollte eine Ungarn-Simme als LKR mit 70ccm zulassen. KBA Papiere hatte nicht geklappt und die Zulassungsstelle wollte das Gutachten der Einzelabnahme nicht abstempeln. Die Zulassungsstelle wollte als Nachweis haben, dass das Mokick hier in "D" im Betrieb war. Ging natürlich nicht. Dann sagten die, dass eine Zulassung als LKR nicht möglich ist, da es ja quasi einem Neubau gleich kommt. D.h. nur eine Zulassung in aktueller EURO 5 Norm für Zweiräder mit aktuellen Geräusch und Abgas Emissionen. Das ging natürlich nicht.

  • Wenn ich mich recht erinnere, wurde dieses Thema: Export in DE zulassen bzw. KBA schon besprochen.

    So wie ich dies verstanden habe gibt es keine KBA Papiere mehr und bei einer Einzelabnahme dann nur noch 50 km/h.

  • Dann sagten die, dass eine Zulassung als LKR nicht möglich ist, da es ja quasi einem Neubau gleich kommt. D.h. nur eine Zulassung in aktueller EURO 5 Norm für Zweiräder mit aktuellen Geräusch und Abgas Emissionen.

    Das ist Blödsinn und würde allen Oldtimerrestaurationsbetrieben ihrer Grundlage entziehen.

    Es gilt das Datum der Erstzulassung, Ersatzweise Baujahr sofern es schonmal in Verkehr genommen wurde. Letzteres ist üblicherweise anzunehmen.

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Das ist Blödsinn und würde allen Oldtimerrestaurationsbetrieben ihrer Grundlage entziehen.

    Es gilt das Datum der Erstzulassung, Ersatzweise Baujahr sofern es schonmal in Verkehr genommen wurde. Letzteres ist üblicherweise anzunehmen.

    Eben, mit der Argumentation könnte man kein "Alt"-Fahrzeug importieren, wobei Alt schon dadurch definiert wäre, dass die aktuelle Abgasnorm nicht eingehalten wird, oder auch nur einen Oldtimer wieder in Betrieb nehmen. Gerade bei Oldtimern hast du fast nie Papiere zur Erstinbetriebnahme. Da wird immer das Baujahr angesetzt und die damaligen Bestimmungen der STVZO oder damals gültigen Regelungen zur Grundlage genommen.

    Wobei nach meiner Erfahrung gern TÜV/Dekra päpstlicher sein wollen, als der oberste Hirte selbst. Die verlangen gern Nachweise, wie der Originalzustand bzw. genauer: die Originalausstattung war. Hab schon leidige Diskussionen zum Thema Quetschhupe statt elektrisch u.ä. geführt.

  • Das ist Blödsinn und würde allen Oldtimerrestaurationsbetrieben ihrer Grundlage entziehen.

    Es gilt das Datum der Erstzulassung, Ersatzweise Baujahr sofern es schonmal in Verkehr genommen wurde. Letzteres ist üblicherweise anzunehmen.

    Tja, dass hatte die Sachbearbeiterin der Zulassungsstelle zu ihm gesagt. Ob das richtig ist oder nicht, sei dahin gestellt.

  • Mal was anderes, ein Kollege wollte eine Ungarn-Simme als LKR mit 70ccm zulassen. KBA Papiere hatte nicht geklappt und die Zulassungsstelle wollte das Gutachten der Einzelabnahme nicht abstempeln. Die Zulassungsstelle wollte als Nachweis haben, dass das Mokick hier in "D" im Betrieb war. Ging natürlich nicht. Dann sagten die, dass eine Zulassung als LKR nicht möglich ist, da es ja quasi einem Neubau gleich kommt. D.h. nur eine Zulassung in aktueller EURO 5 Norm für Zweiräder mit aktuellen Geräusch und Abgas Emissionen. Das ging natürlich nicht.

    Das ist Quark, weil das Fahrzeug schon vor Jahren in den Verkehr gebracht wurde, wo ist erst mal Wust und auch als welche Fahrzeugart.

    Auch ist das nur ein Umbau, da nur der Motor nur durch ein Leistungsstärkeren ersetzt wurde, also fernab was einen Neubau gleich kommen würde.


    Ein 2-Rad was 60km/h läuft welches Importiert wird, ist eh schon nach StVZO/FZV ein LKR und kann von daher eh nur so eine BE also LKR erlangen, da ist Wurst ob dort (in deinen Fall Ungarn) es nach den Bestimmungen des Landes, da ein Mofa oder Motorrad war.

    Und wo ist da was einen Neubau gleich kommt :kopfkratz:


    Daher sind die Vorschriften ausschlaggebend die zum Tag, in den es erstmalig in den Verkehr gebracht wurde, in D gültig waren

    für die Erlangung einer BE und da macht es keinen unterschied ob Erstinbetriebnahme in D war oder in einen anderen Land.

    Für das erstmalig in den Verkehr bringen wird das Baujahr genommen.

    In einer S70, Sperber KBA BE Zweischrift steht auch kein Tag der Erstzulassung und im Zulassungsteil unter B, Tag der Erstzulassung wird dann einfach der 01.07. und als Jahr das Baujahr, eingetragen.

  • Das kannst du ja als Eggsberte den Sachbearbeitern mitteilen. 👍

  • Auf der Zulassungsstelle gelten wie auch in jeder anderen Behörde die 3 magischen Fragen.

    1: Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen Ihre Aussagen?

    2: Kann ich das bitte schriftlich haben?

    3: Ist ihr Vorgesetzter zu sprechen?


    Lutschpuppen lassen sich halt gerne abwimmeln, weil "die vom Amt wissen was sie tun".

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

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