MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

stärkster Motor für Star, SR4-2/1 , geplanter Umbau auf Leichtkraftrad

    • Hilfreichste Antwort

    Die Frage hatte ich auch schon gestellt bei einem ähnlichen Thema im SF.net.

    Und ich wurde eines Besseren belehrt.

    Hier stellte sich heraus, dass das Leistungsgewicht nur gültig ist ab einem bestimmten Zulassungsjahr (2013?).


    Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Erfolgte die Erstzulassung des Leichtkraftrads vor Januar 2013, müssen Sie das Verhältnis von 0,1 kW/kg nicht beachten. Und auch wer den A1-Führerschein vor dem Stichtag erlangt hat, muss keine Rücksicht auf die Regelung nehmen.

    Wenn Dummheit rollen würde, dann müsste so manch einer bergauf bremsen. :thumbup::lol::furious:
    Fuhrpark: am 24.08.21 geklaut

  • Doch Doch, das Problem ist aber das die EZ als Kleinkraftrad war. So aussage unserer Rechtsberatung.

    Macht aber keinen Sinn.

    Dem zu Folge wäre es ja bei einer S70 möglich und bei einer S51 nicht.

    Der Rahmen ist aber der selbe. Viele Prüfer tragen die Leistungssteigerungen der S51

    dann auf Basis einer S70 (+30%) zum LKR um.

  • Ich kann im Moment nur sagen das der Prüfer vom TüV mir die Zusage machte das 10-12 PS und 70-75 ccm Hubraum möglich sind.

    Vor Jahren lies ich eine Honda Dax mit 118ccm und 12 PS auch als Leichtkraftrad zu, Leergewicht ca. 85-90kg, hätte demnach nicht gehen dürfen.

    Aufgrund der Einwände hier fragte ich beim Prüfer nochmals nach und warte auf Antwort.

    Nun wäre es halt auch zu spät da der Motor in der "Mache" ist, es wird übrigen nun doch ein RZT, aber das nur am Rande.

    Zur Not könnte ich die Leistung z.B. über den Auspuff und /oder Vergaser (Bedüsung), auf die maximal erlaubte Leistung drosseln.

    Ich warte nun erstmal ab was er mir antwortet.


    Auf jeden Fall lieben Dank für eure Infos.


    Gruß

    Starfighter64

  • So ist es. Mein S51 hat aus oben genanntem Grund auch 15 ps im Schein.


    Macht aber keinen Sinn.

    Dem zu Folge wäre es ja bei einer S70 möglich und bei einer S51 nicht.

    Der Rahmen ist aber der selbe. Viele Prüfer tragen die Leistungssteigerungen der S51

    dann auf Basis einer S70 (+30%) zum LKR um.

    Aber 5,6ps +30% sind 7,3ps und keine 15 wie bei dir.


    Ich glaube das ist wie immer Auslegungssache und das letzte Wort hat eh die Zulassungsstelle.

  • Macht aber keinen Sinn.

    Dem zu Folge wäre es ja bei einer S70 möglich und bei einer S51 nicht.

    Der Rahmen ist aber der selbe. Viele Prüfer tragen die Leistungssteigerungen der S51

    dann auf Basis einer S70 (+30%) zum LKR um.


    Mir ging es nicht um die Eintragbarkeit der Mehrleistung. Mir geht es um die damit verbundene Führerscheinklasse A1...

    Laut Rechtsanwalt ist es nämlich so das bei einer umgebauten S51 die 0,1kw / kg für den A1 Führerschein greifen (jedenfalls wenn die umtragung nach 2013 erfolgte) und bei einer Original S70 Tatsächlich nicht.

  • Aber 5,6ps +30% sind 7,3ps und keine 15 wie bei dir.


    Ich glaube das ist wie immer Auslegungssache und das letzte Wort hat eh die Zulassungsstelle.

    Ich habe bewusst gesagt die meisten Prüfer ;) ich bin nachdem ich die Info bekommen habe zu einem etwas kulanteren Prüfer gegangen und somit zu den 11kw gekommen.

    Und EZ wird ja immer vom Typenschild so übernommen.

  • Ist so aber eigentlich ja falsch. Da ergibt Tommys Antwort schon Sinn. Erstzulassung war als du zur Zulassungsstelle gegangen bist nicht vorher da ja ein KKR nicht zugelassenen wird (außer freiwillige Zulassung). Also auch wieder nichts richtig legales.

  • Hi,


    Zum Thema Erstzulassung:


    "Die Erstzulassung (oder auch Tag der ersten Zulassung) ist der Tag, an dem ein Kraftfahrzeug erstmals allgemein und sachlich unbeschränkt zum öffentlichen Verkehr im Inland oder im Ausland amtlich zugelassen oder in Betrieb genommen worden ist."


    Auch die FZV sagt dazu:


    Datum der Erstzulassung oder ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs;


    In Betrieb genommen ist das Fahrzeug ja schon als Kleinkraftrad.


    Das KBA sagt in seiner Ausfüllhilfe zum Ausfüllen der Papiere:


    Das Datum der Erstzulassung bzw. der erstmaligen Inbetriebnahme bezeichnet den Tag, an dem für das Fahrzeug erstmals (im Inland oder im Ausland) ein amtliches Kennzeichen oder aber ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt worden ist. Ist das Datum der Erstzulassung bzw. der erstmaligen Inbetriebnahme nicht bekannt, ist wie folgt zu verfahren:

    • nur Tag nicht bekannt

    • Monat nicht bekannt

    • Jahr nicht bekannt


     es ist der 01. des Monats einzutragen,

     es ist der 01.07. des Jahres einzutragen,  es ist der 01.07. des Baujahres einzutragen, ggf. ist das Baujahr zu schätzen.


    Das Datum ist wie folgt darzustellen: TT.MM.JJJJ (z. B. 04.10.2005). Bei zulassungsfreien Fahrzeugen ist der Tag der ersten Inbetriebnahme einzusetzen.


    Das Baujahr ist ja auf dem Typenschild und der Sachverständige muss das dann schätzen. So ist auch die gängige Praxis.


    Würde da EZ 2022 drin stehen, müsste man ja auch alle Vorgaben aus 2022 einhalten...


    MfG


    Tobias


    Nachtrag: Auf der KBA ABE steht auch unter B. Baujahr siehe Fabrikschild. Wenn das so da steht, dann machen wir das halt so...

    Einmal editiert, zuletzt von Rossi ()

  • Mal davon abgesehen, ging es ürsprünglich um das Thema was möglich ist.

    Es ist viel möglich, eigentlich ist hier weniger mehr, der Thermik wegen (ausgenommen S50).

    Ich messe die Leistung grundsätzlich am Rad!

  • Was wird es denn für ein Motor? Hatte auch mal einen RS76/3 von RZT. Der lief echt bescheiden. Preis Leistung ist einfach nicht konkurrenzfähig. Da läuft ein 63er ZT oder JW besser.

    Ich habe mir dann was schönes vom Privattuner bauen lassen. Mit 44mm Hub und 49mm Barikit Kolben.

  • Was wird es denn für ein Motor? Hatte auch mal einen RS76/3 von RZT. Der lief echt bescheiden. Preis Leistung ist einfach nicht konkurrenzfähig. Da läuft ein 63er ZT oder JW besser.

    Ich habe mir dann was schönes vom Privattuner bauen lassen. Mit 44mm Hub und 49mm Barikit Kolben.

    Hi,

    ich habe mich nach der Info zum Leistungsgewicht zu einem Motor mit ca. 10 PS entschieden, dann bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite (obwohl mein Prüfer meinte es ginge mehr, aber zur Sicherheit).

    Es wird ein Motor von RZT, ein 704 den ich vor der Änderung dessen HP bestellte.

    Nun bietet er ja auch eine 85 ccm Variante an, zudem Varianten mit der Serienwelle und der 41,5er Welle.

    Die 85 und 79ccm Versionen bieten zumindest auf dem Papier nicht so viel mehr Drehmoment, vielleicht fahren die sich fülliger ?

    Die Drehmomentkurve des 704 fand ich toll und inzwischen bin ich mit dem Wunsch nach Leistung auf dem Boden der Realität angekommen und entschied mich für einen fahrbaren Motor, sprich mit Drehmoment damit man mit dem 3 Gang Getriebe guten Anschluß hat.

    Der Gebläsegekühlte hat ja durch den recht kleinen Zylinder so seine Probleme mit der Thermik wie ich mehrfach las.

    Zum Hintergrund für meine Entscheidung zu RZT, vor ca. 9-10 Jahren hatte ich einen 85/4 von RZT mit dem ich sehr zufrieden war.

    Eine spätere Änderung ist ja auch möglich, die Basis, ein regenerierter Motor mit 44mm Welle ist ja nun schon mal da und nicht so schlecht wie ich finde.

    Aber warten wir es erstmal ab was Herr Reinhold mir liefert.


    Auf jeden Fall lieben Dank für eure Empfehlungen, es half mir bei meiner Entscheidung.


    Was anderes, kann man auf den besagten Block mit der 44er Welle einen z.B. 63er von JW oder 49er von PZ mit einer Distanzplatte unten zum Ausgleich, draufbauen ?

    Würde das einfach so gehen, natürlich die Quetschkante anpassen, aber ansonsten geht das dann mit den 4,5mm längeren Hub ?

    Bin beim 2 Takter Tuning nicht der Held, vorsichtig ausgedrückt, die Basics sind mir schon klar, nur selbst Hand anlegen, das ist nicht meins.

    Motor zerlegen usw. ist nicht das Thema aber wenn´s mit Steuerzeiten anpassen anfängt bin ich raus, möchte auch nicht mit der Fräse ran wenn ich nicht genau weiß was dabei herauskommt, also seid bitte gnädig mit mir :wacko:

    Klar, es gibt Bücher usw. , aber ich kaufe lieber vom Profi den Zylinder und der weiß was er tut.

    Alles andere was dann zum weiteren Tuning gehört wie z.B. Vergaser abstimmen kann ich.


    LG

    Starfighter64

  • Wenn die frage schon so gestellt wird, dann kurz gesagt: Nein.

    Bitte laß mich nicht dumm sterben, warum schreibst du "wenn die Frage schon so gestellt wird".

    Es hätte mich gefreut wenn man mir etwas über das "warum es nicht geht" und wie man es realisieren kann erklärt,

    die Hintergründe interessieren mich schon.

    Ich freue mich wirklich über eure Antworten, aber es wäre nett mir die Chance zu geben auch etwas dazu zulernen.


    Gruß

    Starfighter64

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