Und laut deutschem Recht erhält man bei jeder Export Simson egal aus welchem Land nur eine 45km/h Zulassung im Fall einer S50 oder S51 wenn wir ausgehen dass diese original ist so wie sie ins Ausland exportiert worden ist.
Das ist nicht richtig, nach deutschen recht darf ein Kleinkraftrad bis Baujahr 2002 50km/h, ab Baujahr 2002 nur 45km/h.
Das Baujahr ist dafür entscheiden, nicht der Tag an den in Deutschland eine BE per 21er Abnahme erlangt wird.
Original so wie sie Exportiert wurde zb. nach Ungarn, diese entsprechen nicht den deutschen Vorschriften und bekommen somit in diesen Zustand normal auch keine BE. Also es muss angepasst werden das es den deutschen Vorschriften entspricht.
In Ungarn durften die je nach Version maximal 50 oder 40km/h laufen und dürfen nur Solo gefahren werden, daher haben diese auch keine Sozius Fußrasten.
Die tschechischen, bulgarischen Modelle zb. entsprechen den der DDR Modelle, diese entsprechend quasi vom Werk her den deutschen Vorschriften.
Die BRD-Modelle, Neckermann Spatz, S51B-4-D hatten eine 40km/h BE, da bis 1986 die Kleinkrafträder nur 40km/h durften, diese bekommt man
aber auf 50km/h ungeschrieben, die letzten S51B-4-D sind darauf hin auch mit 50km/h BE ausgeliefert wurden.
Und nach welchem Recht darf jetzt der Prüfer die BE ausstellen? Ja .. dat fracht man sisch immer .. das liegt im ermessen der Prüfers. Und mit seiner Unterschrift haftet er auch für das Gutachten.
Stell dir mal die Frage woran der Prüfer erkennen soll, das es ein Reimport ist wenn dieses 1 zu 1 einen DDR Modell entspricht.
Und wenn die Zulassungsstelle das Gutachten auch abstempelt, erst dann ist es erst eine gültige BE, dann ist das halt so.
Dann hat die Zulassungsstelle, so die Betriebserlaubnis erteilt.