MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

offizielles DEKRA Dokument - 60km/h Betriebserlaubnis

  • Schön, dass die Dekra der Anwaltsmeinung folgt und nun gern exzessiv Umsatz generieren wird.

    Fraglich ist nur der Nachweis des erstmalig in Verkehr genommen werden bei Exportmopeds.

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

  • Dieses Dokument hat schon vor längerer Zeit die Runde gemacht.


    Interessant wäre mal zu wissen von wann das ist, leider kann man dies hier auch nicht erkennen.


    Nützt nur alles nichts wenn die Zulassungsstelle nicht mitspielt.

  • Die Zullasungsstelle muss aber. Wenn nicht, Rechtsgültigen bescheid von der Leitung der Zulassungstelle fordern und damit zum Landesverwaltungsamt. Im Falle des Falles rechtsanwalt einschalten. In deutschland gibt es für alles eine klare Regelung nur bei dem Moped Zeug meinen einige Zulassungstellen Richter und Henker spielen zu dürfen.


    Habe hier aktuell auch so einen Fall mit einem Nutzer aus dem Forum mit der Zulassungstelle LK Saalfeld - Rudolstadt.

  • OK, lass es mich umformulieren. Die Auslegung der Dekra hinsichtlich der Begutachtung mag stimmig und richtig sein, eine finale Ausstellung der BE durch die Zulassungsbehörde dürfte aber dem Sinn/der Intention des Einigungsvertrag widersprechen. Dieser zieht, wenn auch nicht explizit genannt, natürlich nur Fahrzeuge in Betracht, die auf dem Gebiet der ehemaligen DDR vor dem 28.2.1992 erstmalig in den Verkehr gekommen sind. Das ist zumindest meine Auslegung.

  • Die Zulassungssstelle "muß" gar nichts, vor allem nicht, wenn sie Zweifel hat. Nicht die Dekra oder eine andere Prüforganisation hat die letzte Entscheidung, sondern die Zulassungsstelle.


    Den Rest - also dass z.B. ein Fahrzeug mit einer ungarischen oder bulgarischen Betriebserlaubnis kein Fahrzeug im Sinne ders Einigungsvertrages ist, haben wir glaube ich schon tausend Mal durchdiskutiert.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Das Landesverkehrsministerium als vorgesetzte Behörde. Und wenn sich solche Dinge häufen, gehts in die Fachausschüsse, wenn es dort diskutiert werden sollte, ist eine bundesweit einheitlich harte Linie (im Zweifel gegen den Angeklagten) zu erwarten.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Wie die Formulierung im Einigungsvertrag zu bewerten ist, ist am Ende Aufgabe des Richters, so es denn jemanden gäbe, der ein Klageverfahren gegen die Zulassungsstelle anstreben will. Ich würde es mangels Erfolgsaussichten bleiben lassen. Aber wenn jemand mit genug Kleingeld und Nerven ausgestattet ist, kann er es ja mal versuchen. Aber auch das dürfte dann im Schadensfall nicht das letzte Wort gewesen sein. Ich freu mich auf ein höchstrichterliches Urteil. ?

  • Wenn der Schaden hoch genug ist und die Versicherung, auch aufgrund dessen, was man so in diversen Kanälen wie Facebook, Forum, etc. liest, Zweifel daran hat, dass die BE rechtmäßig ausgestellt ist, dann wird sie diese Zweifel "artikulieren" , das KBA kontaktieren, den Rahmen auf links und sämtliche Register ziehen, um nicht zahlen zu müssen.


    Ist man der Verursacher, dann wird es teuer.


    Ist man der Geschädigte, dann bekommt man, wenn es schlecht läuft, mindestens eine Teilschuld, wenn man ein mutmaßliches Exportmodell hat. Bedeutet-es wird teuer und man bekommt nichts.

    Es sei denn, man strebt die richterliche Klärung an wie denn der Einigungsvertrag nun zu werten und in der Praxis auszulegen ist. Die sollte man dann aber gewinnen.


    So nem jungen Kerl hier, drei Häuser weiter, hat n Typ die Vorfahrt genommen. Als er im Krankenhaus aufwachte, fehlte ein Stück vom Bein. Dumm nur, dass ne Sepsis und Koma hinzukam. Als er nach ein paar Wochen dem Tot von der Schippe gesprungen ist, hat die gegnerische Versicherung den Kampf aufgenommen. Glücklicherweise hat mein Nachbar gewonnen. Hätte er ein Exportmodell aus Suhl gefahren, dann hätte es keine schicke Prothese von Otto Bock gegeben, sondern er hätte sich n Ast aus dem Wald zurechtschnitzen können, bis das Gericht alles geklärt hätte.

  • Sorry, das ist Käse.

    Eine Prüfstelle hat das Gutachten ausgestellt und die Zulassungsstelle so die Betriebserlaubnis erteilt,

    und wenn das Moped auch als Kleinkraftrad versichert ist, kann die Versicherung dem Moped- Versicherungsnehmer gar nichts.


    Nur mal so, es ja kein Geheimnis das das KBA so genannten Zweischriften auch für Reimporte raus gegeben hat ........

  • Sorry, das ist kein Käse. Die Zulassungsstelle kann nach meinem Rechtsverständnis nur eine 45/50km/h-BE für einen Reimport ausstellen. Also fährt jemand, der 60km/h mit ner Reimport-Bude fährt, ohne BE oder eben legal LKR.

    Rest kannste dir ja dann zusammenbauen.

    Das Gutachten von "irgendeiner" Prüfstelle ist für diese juristische Betrachtung sowieso irrelevant.


    Noch schlimmer sind dann die Fälle, die wissentlich eine Reimport-Bude vorführen und damit unrichtige Angaben machen. Das ist dann sogar Vorsatz.


    Glücklicherweise scheint die Anzahl der schweren Unfälle mit Simsons so gering zu sein, dass es bisher irrelevant ist oder nicht aufs Tapet kam. Oder es gibt tatsächlich irgendwo eine rechtsverbindlich Auslegung des Einigungsvertrages, der sagt, dass der Ort des Inverkehrbringens tatsächlich irrelevant ist, solang es vor dem 1.3.92 geschah. Aber dann dürfte dieses Dokument wohl längst in allen Foren zirkulieren.

  • Dem mit der Versicherung kann ich nicht folgen.. Weshalb sollte die (angeblich) falsch ausgestellte BE (Mit)Schuld an einem Unfall tragen? Da die Exportsimson andere Teile an Fahrwerk, Rahmen oder Bremsen verbaut hat und somit die DDR-Simson früher zum Stehen gekommen wäre? Denn dem ist ja nicht so. Bis auf den Wisch ist alles gleich. (Vorausgesetzt beide sind technisch neu aufgebaut).

  • Anders wäre die Sachlage (in beiden Fällen) wenn mit Tuningteilen (leider oftmals der Fall) nachgeholfen wurde. Dann ist aber auch der Wisch der DDR Simson für den Popo... aber das ist nen anderes Thema.

  • Dann dürfte man dem Anliegen des Einigungsvertrags auch nicht folgen können.

    Es ging darum, daß keiner schlechter gestellt werden solle als vor der Vereinigung, und um weiter nüscht. Deswegen bezog sich das exclusiv auf Fahrzeuge, die in der DDR zugelassen worden waren.

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