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Zylindereinlass messen bei Polizeikontrolle?

  • Also in meinem Leben, welches einer Hühnerleiter gleicht, hab ich sowas noch nicht gesehn, kenne auch keinen, der jemanden kennt, der sowas gesehen hat jemals.

  • Also in meinem Leben, welches einer Hühnerleiter gleicht, hab ich sowas noch nicht gesehn, kenne auch keinen, der jemanden kennt, der sowas gesehen hat jemals.

    Bernau 1.Mai hat man z.b. jährlich die Wahl der kostenpflichtigen Messung auf dem Platz oder man nutzt die steuersubventionierte Möglichkeit, welche am Ende des Tages jedoch erheblich teurer werden kann.

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Die können das Mopped auf einen Rollenprüfstand stellen, V max. und P max. ermitteln und bei einer gravierenden Abweichung mit den eingetragenen Werten aus der Betriebsanleitung haben sie das Recht, das Fahrzeug sicherzustellen. Die Prüfung und das Zerlegen erledigen dann die Kollegen der KTU (Kriminal Technische Untersuchung). Die Zerlegen den Motor und stellen ein Gutachten. Die Polizisten vor Ort dürfen nur messen ohne zu zerlegen. Jedenfalls nur dann wenn der Besitzer nichts anderem zustimmt. Die dürfen nicht mal den Seitendeckel ohne Zustimmung öffnen.

    Da hat aber die Kriminaltechnik nichts zu tun bei euch. Die KT baut keine Motoren auseinander und erstellt dazu auch keine Gutachten, weil sie nicht zustandig ist, ausser wir haben hier eine schwere Straftat wie einen Gefährlichen Eingriff in den Strassenverkeher. Aber selbt da werden Prüfingenieure der DEKRA oder KÜS beauftragt. Wir bewegen uns hier im OWI/ Bußgeldbereich. Das kann die Prüforganisation selber machen. Die Polizei prüft eventuell auf einem mobilen Rollenprüfstand das Fahrzeug, hier Moped oder Motorrad und evtl. führt sie eine Dezibel Geräuschmessung durch mehr nicht.


    Gruß
    André

  • Also falls es jemanden interessiert, ich wurde auch mal mit 70ccm und kleinem Kennzeichen angehalten. Der Polizist hat sofort nach der unteren Kühlrippe geschaut und den geringen Abstand bemerkt.
    Daraufhin sollte ich hinterherfahren zum nächsten Tüv. Dort war aber früh noch keiner da. Da hat er sich aus dem Werkstatt daneben eine Ratsche mit 10er Nuss geliehen und mich den Zylinderkopf abschrauben lassen.
    Wenn ich das nicht gemacht hätte, hätte er das Moped sichergestellt. Er hat dann mit dem Gliedermaßstab die Laufbuchse ausgemessen und davon Fotos gemacht.
    Es gab einen Mängelschein und eine Anzeige und ich durfte immerhin noch auf Arbeit und nach Hause fahren. Sonst hätte ich da gestanden.

    Buchholz 69ers

    Einmal editiert, zuletzt von Rockerschwalbe ()

  • fahren ohne Versicherungsschutz hat mich damals (2009) glaube ich 200€ gekostet. Also ob das NUR ist, ich weiß ja nicht...
    Und fahren ohne Führerschein kommt in z.b. der probezeut bestimmt auch richtig gut, von der Geldstrafe mal ganz zu schweigen...

  • Im Endeffekt war das eine ganz wilde Geschichte, bzw. für mich gar nicht so wild. Ich hatte eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung und wegen fehlendem Versicherungsschutz. Da ich A1 habe, war es kein fahren ohne Führerschein. Dann kommt dazu, das bis 125ccm keine Steuern bezahlt werden müssen und das es kein fehlender Versicherungsschutz war, sondern nur der falsche Versicherungsschutz. Im Endeffekt hat mein Anwalt einen Brief an die Staatsanwaltschaft geschrieben und das Verfahren wurde eingestellt. Da ich eine Verkehrsrechtsschutz habe, musste ich nichtmal den Anwalt bezahlen.

    Buchholz 69ers

  • Bei Tuning-Verdacht oder auch, falls man mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wird, dass Fahrzeug wird sicher gestellt und ein Gutachter muss es sich anschauen ( z.B. Firma RZT ). Die zur Leistungssteigerung verwendeten Teile werden dann identifiziert und den Behörden mitgeteilt.

  • Einziehen können sie aber nur, wenn ein dringender Verdacht besteht.
    Ist der nicht vorhanden bzw ist nichts offentsichtliches ersichtlich, so können sie gar nix.


    Das mit Zylinderkopf runterbauen habe ich auch schon gehört.
    Vorallem im Raum Merseburg muss da ein Dorfbekannter Polizist sich öfter den Spaß machen. Angeblich hat er wohl die Berechtigung dafür...
    Selber erlebt habe ich das aber noch nicht.

    Ja das is ein bestimmter Meier oder Meyer der hat schon karren auf der straße zerlegt und findet an jedem Moped was zum stillegen

  • Einfach so einen betriebswarmen/ heißen Zylinderkopf runternehmen?? Ich glaube eher, dass ist so eine Stammtischparole, ich habe Bekannte bei der Rennleitung, die haben herzlich gelacht.

  • Ich würde demjenigen nen großen Haufen scheißen, aber nicht mein Moped zerlegen lassen. Punkt.

    Ich kenne die Diskussionen mit der MZ.

    "125er gabs nie, ich kenn mich aus!" (ein älterer Cop, vermutlich kurz vor der Pension),

    oder

    "Ihr Führerschein reicht nich aus!", weil ich noch den rosa Lappen hab, wo halt bei der 1b nur 80 cm³ drin stehen. Die Jungs, die mich da kontrollierten, waren weit jünger als der Lappen :D Musste denen erstmal erklären, was ich darf, und was nich... ?


    Gruss


    Mutschy

  • "Ihr Führerschein reicht nich aus!", weil ich noch den rosa Lappen hab, wo halt bei der 1b nur 80 cm³ drin stehen. Die Jungs, die mich da kontrollierten, waren weit jünger als der Lappen :D Musste denen erstmal erklären, was ich darf, und was nich... ?

    Das Thema ist ja dann im Januar 2025 erledigt. Bis dahin muss der Papierlappen ja ab Jahrgang 71 umgestellt werden auf die Karte....


    MfG


    Tobias, der die Plastikkarte bis auf D und DE voll hat

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