MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Freiwillige Zulassung (Erfahrungsbericht, Notwendige Dokumente/Informationen)

  • Hallo Zusammen,


    ich habe nicht wirklich einen "Sammelthread" gefunden. Da ich den Ablauf für die Freiwillige Zulassung, zumindest in meinem Landkreis doch als schräg empfand, nachfolgend mal ein Erfahrungsbericht wie es bei mir ablief und was ich alles getan habe.
    Meine Simson S51 B2-4 war eine "Neuzulassung". Sie wurde von mit komplett restauriert und hatte seit dem noch kein Versicherungskennzeichen. Vermutlich solltet Ihr, wenn Eure noch mit Versicherungskennzeichen unterwegs ist, dieses mit zur Zulassungsstelle mit nehmen.


    Was wird benötigt:

    • ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vom KBA, DDR Papiere reichen für die Zulassung nicht!
    • eVB Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), ganz normal, wie bei jeder Zulassung (Dazu die KBA-Nummern zu2 und zu3 aus dem PDF vom KBA (Klasse L) heraussuchen und der Versicherung geben, machts einfacher!)
    • Personalausweis
    • Farbfoto des Typenschilds (wegen Baujahr und Seriennummer), per Mail vorher hinschicken oder ausgedruckt mitbringen.
    • Farbfoto der Rahmennummer, per Mail vorher hinschicken oder ausgedruckt mitbringen
    • Empfehlung: Füllt vorher den Zulassungsantrag für Eure Zulassungsstelle aus und nehmt ihn ausgefüllt mit. Da freuen sie sich meistens drüber und es geht schneller. ;)

    Der Ablauf:

    • Zu allererst natürlich einmal recherchiert, wie wird es gemacht, was muss ich beachten, Vorteile/Nachteile. Ich liste daher einfach mal ein paar Links auf, über die ich mich informiert habe und dessen Inhalt teilweise hier nochmal zusammengefasst niedergeschrieben steht.

    • Im Netz, bzw. auf den oben genannten Seiten habe ich ein Word-Dokument gefunden, indem ich auf Basis von den gültigen Paragraphen bei der Zulassungsstelle schriftlich angefragt habe, in die weit sie gegen die Zulassung sind, bzw. ob sie diese erlauben. (Word-Dokument als *.zip im Anhang) Leider hat sich dadurch das ganze etwas in die Länge gezogen. Denn in diesem Schreiben ist ein Beispiel-Fahrzeug aufgeführt, inklusive einem Fahrzeugschein. Damit soll nur darauf hingewiesen werden, dass es bereits in Deutschland Zulassungen gibt. Meine Zulassungsstelle hat dieses Beispiel-Fahrzeug als "mein" Fahrzeug interpretiert und hat mir eine "Ummeldung" in meinen Landkreis erlaubt. Die Aussage meiner Zulassungsstelle: "Wir prüfen immer das spezifische Fahrzeug das Zugelassen werden soll." Soll heißen, es wäre bei mir schneller gegangen, wenn ich direkt meinen KBA-Brief von meiner Simson mitgeschickt hätte. Als Tipp, schickt direkt euren mit und lasst im Word-Dokument den Teil des Beispielfahrzeugs raus.
    • Also, nach einem Brief mit Antwortschreiben, einem Telefonat (zur Aufklärung) und einer Email mit Antwort, hatte ich nun endlich die schriftliche Bestätigung.
    • Laut den aktuellen Gesetzen, gibt es verschiedene Kraftradkennzeichen (180 x 200, 220 x 200, usw.). Meine Zulassungsstelle hat klar gesagt, welches ich haben darf! In meinem Fall 180 x 200, was auch ganz klar mein Wunsch war.
    • Das Kennzeichen habe ich online bestellt, genauso wie den Kennzeichenrahmen.
    • Dank Corona, musste ich natürlich einen Termin ausmachen. Allerdings durfte ich direkt zu der Bearbeiterin, mit der ich bereits Kontakt hatte, sodass es eigentlich schneller gehen sollte ... Pustekuchen!
    • Insgesamt 1 Stunde hat es gedauert:

      • Zu allererst wollte die gute Frau eine Neuanmeldung (ich glaube das hat sie gesagt) machen. Weil die Frau in den KBA-Papieren das "Ausstellungsdatum" auf der Vorderseite für die "Erstzulassung" hielt. Zum Glück fing zwischen drin an, von einem H-Kennzeichen zu reden (War auch eine Überlegung von mir), dadurch wurde sie stutzig. Nach dem ich sie aufgeklärt habe, dass die Simson über 30 Jahre alt ist, erkannte sie ihren Fehler und begann von neuem alles neu in einer anderen Vorlage einzutragen.
      • Sie tippte fleißig die Werte aus den KBA-Papieren ab und merkte ständig, dass die Werte der Simson nicht in die Pflichtfelder vom System rein passen. Also musste sie sehr viele Werte (z.B. Lautstärke, Leistung, Hubraum...) aufrunden/abrunden damit diese vom System anerkannt werden.
      • Auch die Reifengröße war für sie ein Problem. Denn 2 ¾ kann ihr System wohl nicht. Ich schlug ihr 2.75 als Alternative vor. Daraufhin gab es für mich eine kurze Belehrung, was 2 ¾ ist und wie man das schreibt. Nun steht 2 3/4 in meiner Zulassung...
      • Das Baujahr, war ja wie bereits erwähnt, ein Problem für sie. Denn wie soll ich den bitte nachweisen, welches Baujahr/Erstzulassung meine Simson hat. Hier kommen die oben erwähnten Fotos zum Einsatz. Das Typenschild muss gut fotografiert und klar erkennbar sein. Mit der Aussage, dass das KBA selbst im Brief reinschreibt (s. Fabrikschild) muss das auf dem Typenschild als Basis für sie auch reichen. Aber, was war bitte der Tag der Erstzulassung? Heute ist es nicht mehr nachweisbar. Dadurch musste ihre Chefin bei der Landesleitung anrufen und nachfragen. Als Erstzulassung wurde somit der 01.07. vorgegeben.
      • Bei allen Problemen die sie hatte, habe ich Ihr stets angeboten, vergleichbare Fahrzeugscheine aus dem Internet zu zeigen. (Nicht zum abschreiben, aber das sie es vielleicht dann versteht :D ). Das lehnte sie immer mit der Aussage ab, sie kann es immer nur Fahrzeug spezifisch machen und muss meine Werte aus meinen KBA-Papieren nehmen.
      • Einen Fahrzeugbrief Teil II (Wie beim Auto) gibts nicht! Man bekommt am Ende nur einen Zulassung Teil 1 und einen Vermerk in den KBA-Papieren.

    Ich habe auch viele negative Berichte im Netz gefunden, wo Zulassungsstellen sich weigern. Das Problem hatte ich wirklich überhaupt nicht! Ich habe aber gemerkt, ich war der erste im Landkreis, sodass sie leicht überfordert war. (Nebenbei erwähnt, ich habe Ihr den DDR-Brief von meinem PKW-Anhänger gezeigt und hatte ne Frage dazu, da war sie komplett überfordert. :D:D )


    Hier noch ein paar Bilder:






    Bzgl. der Versicherung (Sucht Euch dazu die KBA-Nummern zu2 und zu3 aus dem PDF vom KBA (Klasse L)) herraus, in meinem Fall S51 B2-4 - 6948 007. Dadurch kann die Versicherung direkt korrekt den Preis berechnen. Einmal für normale Haftpflicht:



    Und einmal für die Teilkasko:



    So, in diesem Sinne!
    Ich hoffe ich habe nix vergessen und konnte es halbwegs verständlich rüberbringen!

  • Immer wieder interessant, über welche Probleme dabei gestoßen wird.
    Ich gab für mein Fahrzerug sogar einen Fahrzeugbrief bekommen. Bin damit aber scheinbar der einzige. Bis jetzt haben alle nur den Teil 1 bekommen.

  • Wie wirkt sich ein großes Kennzeichen eigentlich auf den Wiederverkauf aus?
    Und,
    „Zitat Pommes Män“



    KANN DIE FREIWILLIGE ZULASSUNG RÜCKGÄNGIG GEMACHT WERDEN?
    Ja kein Problem! Einfach das Moped wie jedes andere normale Fahrzeug einfach abmelden und mit den vorhandenen KBA Papieren wieder ein kleines Kennzeichen besorgen. Fertig.



    Wird der KBA Schein dann nicht ungültig gestempelt?

    Grüße aus Seefeld ;)

  • ja der wird ungültig gemacht. zumindest war es so bei mir. entweder dann nen neuen beantragen, oder im vorfeld sagen der alte ist weg und ihn einfach weg packen. dann könnts aber probleme geben bei der freiwilligen zulassung, wenn man keinen schein hat.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Dacht ich mir schon fast. Danke.


    Und wie schaut’s mit dem Wiederverkauf aus?
    Ich sehe es ja eher positiv, aufgrund der ganzen Reimport Problematik. Und BE Fälschungen!
    Natürlich kann man auch nenn Fahrzeugschein fälschen.
    Aber mit freiwilliger Zulassung isses ja dann durch zwei Behörden gegangen.
    Denk ich mir.
    Oder gibts Gegenargumente?!?


    einziger Nachteil für Fahranfänger. Mann kann diese Maschinen dann erst ab 16Jahren fahren. Meint mein Versicherungsdantler.

    Grüße aus Seefeld ;)

  • Nachteile sind das einige zulassungsstellen mit der freiwilligen Versicherung nix anfangen können und sich querstellen, und das damit gerade ein Fahranfänger wahrscheinlich deutlich teurer in der Versicherung ist. Den dann geht es ja nach SF klassen, und da is nen Fahranfänger ganz oben...

  • einziger Nachteil für Fahranfänger. Mann kann diese Maschinen dann erst ab 16Jahren fahren. Meint mein Versicherungsdantler.


    Dann ist dein Versicherungsmensch falscher Meinung.
    Es ist immer noch ein Kleinkraftrad was mit AM Führerschein ab 15 Jahren gefahren werden darf.
    Natürlich nur in den Bundesländer wo es ab 15 Jahren auch erlaubt ist.


    Nachteile sind das einige zulassungsstellen mit der freiwilligen Versicherung nix anfangen können und sich querstellen, und das damit gerade ein Fahranfänger wahrscheinlich deutlich teurer in der Versicherung ist. Den dann geht es ja nach SF klassen, und da is nen Fahranfänger ganz oben...

    Teuer wird es erstmal für ein Fahranfänger aber jedes Jahr zählt so bei der SF Klassen Einstufung.
    Später mit was größeren oder PKW zahlt sich das dann aus, weil man dann schon weiter unten ist mit der Einstufung.

    3 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Nachteile sind das einige zulassungsstellen mit der freiwilligen Versicherung nix anfangen können und sich querstellen, und das damit gerade ein Fahranfänger wahrscheinlich deutlich teurer in der Versicherung ist. Den dann geht es ja nach SF klassen, und da is nen Fahranfänger ganz oben...

    Teuer ist auch das Versicherungskennzeichen bei j6ngen Fahranfängern.
    Ich bin jetzt im 3. Jahr mit der freiwilligen Zulassung und hatte in der höchsten Stufe angefangen (mit Teilkasko rund 120€ im Jahr). Allerdings gibt es auch nur 4 Stufen für kleine Zweiräder (zumindest bei der HUK).

  • Moin,

    gäbe es ein Problem wenn ich statt der KBA Papiere(weil ich kein originales Typenschild mehr besitze) eine Einzelbetriebserlaubnis von der Dekra besitze.

    Könnte man es dennoch freiwillig zulassen, oder ist das so wie beim KBA mit Ori Rahmen und Ori Typenschild.


    Grüße

    Antonio

  • wenn deine Einzebetriebserlaubnis von der Zulassungsstelle abgestempelt ist, ist es kein Problem (mehr oder weniger) damit eine freiwillige Zulassung zu erlangen.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Hallo,

    Und ja na klar. Muss für den Gebrauch abgestempelt sein damit man damit rumfahren kann.

    Danke für die Info.


    Grüße

    Antonio

  • Eine tolle Liste, die Chefgott da zusammengestellt hat.


    Nur, das Saisonkennzeichen macht eigentlich keinen Sinn. Man spart weder Versicherungsprämie, noch Steuer, weil ja steuerfrei.

  • Naja, aber wenn man nen Saisonkennzeichen fährt bezahlt man ja nur für die Monate die die Karre offiziell angemeldet und für zugelassen ist

  • Naja, aber wenn man nen Saisonkennzeichen fährt bezahlt man ja nur für die Monate die die Karre offiziell angemeldet und für zugelassen ist

    Was genau meinst Du mit „bezahlt“?

    Versicherung, Steuer…

    Keine Ahnung

  • Was genau meinst Du mit „bezahlt“?

    Versicherung, Steuer…

    Keine Ahnung

    Damit meine ich die Monate bei def Versicherung... Der Preis pro Jahr hängt ebenso von ab ob ich die Bude bloß saisonal angemeldet habe, vielleicht sogar nen H-Kennzeichen fahre oder sonst was...


    Wie du sagtest, Steuer gibt's nicht, bleibt na weiterhin ein Moped, HU ebenso wenig, nur alleine bei der Versicherung erhält man Schadensfreiheitspunkte und kann dann diese später auf sein Auto übertragen...

  • Ich muss jetzt sowieso meinen Versicherungsmakler fragen, wegen Versicherung für freiwillige Zulassung. Vielleicht kann er mir sagen, ob/was man spart, wenn man ein Saisonkennzeichen hat.

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