Das steht im § 22 STVZO-Betriebserlaubnis für Fahrzeuganbauteile.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__22.html
Die große Frage, warum muss man bei Bauteilen die sogar oft optisch und technisch 100% original aussehen und funktionieren eine Abnahmeänderung durchführen? Achtung, §22a bleibt unberührt! ("gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden")
"Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."
Warum man einen Lenker(mit Nummer) oder Bremshebel eintragen will, ist mir unklar. Der Lenker hat eine Prüfnummer (ist mit Festigkeitsgutachten und jährliche Prüfung) ist direkt für Simson hergestellt, nun warum sollte ich irgendwo hinfahren und es eintragen? Warum fährt ihr wegen dem Fußbremshebel NICHT zum TÜV? Wo liegt nun den Unterschied?
Wegen einem BING Vergaser!? Für mich werfen die Sachen fragen auf, die ich beim besten Willen nicht standhaft erklären kann.
wenn ich diesen satz in dem link so lese ...
"Bei Fahrzeugteilen, die nicht zu einem genehmigten Typ gehören, ist nach § 21 zu verfahren; das Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ist, falls es sich nicht gegen die Erteilung der Betriebserlaubnis ausspricht, in den Fahrzeugschein einzutragen, wenn der Teil an einem bestimmten zulassungspflichtigen Fahrzeug an- oder eingebaut werden soll."
...könnte man ja denken, dass an allen nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen, man anbauen kann, was man will.
Gerade aus diesem Grund können wir gern, wenn ein niveauvolles Diskussion stattfinden kann, die Sache weiterführen (in einem eigenem Thread). Ich sehe es immer noch nicht eindeutig, was die Rechtslage ist.