Keine eigene Aussage zur Profiltiefe machen!
Der Vorwurf an sich war schon falsch ("Profiltiefe unter 1,6 mm"), das reicht schon. Ob du den korrekten Vorwurf auch überstanden hättest, tut nichts zur Sache.
Das wusste der Polizist natürlich auch ... deswegen bist du jetzt belehrt worden und nicht bestraft. Ob's nun 1.1 oder 0.99 Millimeter Restprofil sind - der Reifen hat fertig und muss runter.