also er sagt 1,6 und meinte muss ich erst noch das messgerät aus packen oder gibstes zu und will mit noch 3 punkte und 50 euroo anrehen der arsch ich ruf das jetz mal an 1 mmm hab ich ja
polizei angehalten
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der kann nur EINmal 3 pkte pro rad vergeben, der sausack!
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ok hab gerade angerufen und er der nett her hat mal auf seiner wache rumgefragt und meite er wäre sich nicht sicher und würde nochmal gucken und ich soll um 19 uhrn ochmal anrufen und mit dem kollegen selbst diskutiern xD ich berichte dann nochmal
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der polizist geht von einem auto aus, da muss der reifen gewechselt werden, wenns nur noch 1,6mm sind.
mach ihn also nicht ganz so blöd bei diskutieren
- er konnt es nicht besser wissen, wenn es so ist mit dem 1mm. 
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Messe mit einer Schieblehre anch und wenns mehr alsn Milimeter ist haste glück gehabt

und kauf dir gscheite Reifen das ist das wichtigste am Moped und ein Schutzblech warum fährst du denn ohne -
mein schutzblech ist gerade beim lackierer allso ich hab mit der schiebleere 1.4 gemessen
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aso gut ist jan sr 50 wärs ja mit dem dreck nich so schlimm
gut dann hast ja nichts verbrochen, wenn der sowas sagt sollte der auch nachmessen
Würde aber trotzdem zeitnah neue reifen kaufen -
Also ich hatte mal ein Mängelschein bekommen wegen 1,4mm statt mindestens 1,6mm, beim Motorrad wohlbemerkt !
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Kleiner Tip wenn du um 19 Uhr nochmals mit den Herren in grün telefonierst.
Wenn er es sofort wissen will sollte er seine Ausgabe der STVZO aus dem Regal nehmen und § 36 Absatz 2 nachschlagen
ZitatAlles anzeigenAuszug aus der STVZO:
§ 36 Bereifung und Laufflächen.
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(2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen
versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen
sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend
durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird.
Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und
auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten
versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe
von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die
breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4
der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.Oder er soll mal im Internet nachschauen wenn er die STVZO nicht zur Hand hat, was als Verkehrspolizist eigentlich unentschuldbar wäre
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php -
thx kgberlin!edit sagt: rest gelöscht wegen gefählichen halbwissens...

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allso ich habe gerade angerufen und die behaupten doch echt stock und steif das das nicht stimmen würde ! dazu habe ich noch dasgefunden
Zitat
§ 36 (2) StVO:
(2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm. -
fals du punkte bekommst dann musst du acuh ne nachschulung machen und das kostet richtig kohle
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