Beim Leichtkraftrad ist doch die Beschränkung des Leistungsgewichtes auch thematisiert. Da bist du doch beim Star schon mit 12ps drüber.
stärkster Motor für Star, SR4-2/1 , geplanter Umbau auf Leichtkraftrad
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Die Frage hatte ich auch schon gestellt bei einem ähnlichen Thema im SF.net.
Und ich wurde eines Besseren belehrt.
Hier stellte sich heraus, dass das Leistungsgewicht nur gültig ist ab einem bestimmten Zulassungsjahr (2013?).
Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Erfolgte die Erstzulassung des Leichtkraftrads vor Januar 2013, müssen Sie das Verhältnis von 0,1 kW/kg nicht beachten. Und auch wer den A1-Führerschein vor dem Stichtag erlangt hat, muss keine Rücksicht auf die Regelung nehmen. -
So ist es. Mein S51 hat aus oben genanntem Grund auch 15 ps im Schein.
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Ah okay danke das wusste ich so noch nicht.
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Erfolgte die Erstzulassung des Leichtkraftrads vor Januar 2013
und da haben wir aber ein Problem...
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Steht in den Dokumenten keine EZ vor 2013?
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Doch Doch, das Problem ist aber das die EZ als Kleinkraftrad war. So aussage unserer Rechtsberatung.
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Doch Doch, das Problem ist aber das die EZ als Kleinkraftrad war. So aussage unserer Rechtsberatung.
Macht aber keinen Sinn.
Dem zu Folge wäre es ja bei einer S70 möglich und bei einer S51 nicht.
Der Rahmen ist aber der selbe. Viele Prüfer tragen die Leistungssteigerungen der S51
dann auf Basis einer S70 (+30%) zum LKR um.
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Ich kann im Moment nur sagen das der Prüfer vom TüV mir die Zusage machte das 10-12 PS und 70-75 ccm Hubraum möglich sind.
Vor Jahren lies ich eine Honda Dax mit 118ccm und 12 PS auch als Leichtkraftrad zu, Leergewicht ca. 85-90kg, hätte demnach nicht gehen dürfen.
Aufgrund der Einwände hier fragte ich beim Prüfer nochmals nach und warte auf Antwort.
Nun wäre es halt auch zu spät da der Motor in der "Mache" ist, es wird übrigen nun doch ein RZT, aber das nur am Rande.
Zur Not könnte ich die Leistung z.B. über den Auspuff und /oder Vergaser (Bedüsung), auf die maximal erlaubte Leistung drosseln.
Ich warte nun erstmal ab was er mir antwortet.
Auf jeden Fall lieben Dank für eure Infos.
Gruß
Starfighter64
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So ist es. Mein S51 hat aus oben genanntem Grund auch 15 ps im Schein.
Macht aber keinen Sinn.
Dem zu Folge wäre es ja bei einer S70 möglich und bei einer S51 nicht.
Der Rahmen ist aber der selbe. Viele Prüfer tragen die Leistungssteigerungen der S51
dann auf Basis einer S70 (+30%) zum LKR um.
Aber 5,6ps +30% sind 7,3ps und keine 15 wie bei dir.
Ich glaube das ist wie immer Auslegungssache und das letzte Wort hat eh die Zulassungsstelle.
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