stärkster Motor für Star, SR4-2/1 , geplanter Umbau auf Leichtkraftrad

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  • Doch Doch, das Problem ist aber das die EZ als Kleinkraftrad war. So aussage unserer Rechtsberatung.

    Macht aber keinen Sinn.

    Dem zu Folge wäre es ja bei einer S70 möglich und bei einer S51 nicht.

    Der Rahmen ist aber der selbe. Viele Prüfer tragen die Leistungssteigerungen der S51

    dann auf Basis einer S70 (+30%) zum LKR um.

  • Ich kann im Moment nur sagen das der Prüfer vom TüV mir die Zusage machte das 10-12 PS und 70-75 ccm Hubraum möglich sind.

    Vor Jahren lies ich eine Honda Dax mit 118ccm und 12 PS auch als Leichtkraftrad zu, Leergewicht ca. 85-90kg, hätte demnach nicht gehen dürfen.

    Aufgrund der Einwände hier fragte ich beim Prüfer nochmals nach und warte auf Antwort.

    Nun wäre es halt auch zu spät da der Motor in der "Mache" ist, es wird übrigen nun doch ein RZT, aber das nur am Rande.

    Zur Not könnte ich die Leistung z.B. über den Auspuff und /oder Vergaser (Bedüsung), auf die maximal erlaubte Leistung drosseln.

    Ich warte nun erstmal ab was er mir antwortet.


    Auf jeden Fall lieben Dank für eure Infos.


    Gruß

    Starfighter64

  • So ist es. Mein S51 hat aus oben genanntem Grund auch 15 ps im Schein.


    Macht aber keinen Sinn.

    Dem zu Folge wäre es ja bei einer S70 möglich und bei einer S51 nicht.

    Der Rahmen ist aber der selbe. Viele Prüfer tragen die Leistungssteigerungen der S51

    dann auf Basis einer S70 (+30%) zum LKR um.

    Aber 5,6ps +30% sind 7,3ps und keine 15 wie bei dir.


    Ich glaube das ist wie immer Auslegungssache und das letzte Wort hat eh die Zulassungsstelle.

  • Macht aber keinen Sinn.

    Dem zu Folge wäre es ja bei einer S70 möglich und bei einer S51 nicht.

    Der Rahmen ist aber der selbe. Viele Prüfer tragen die Leistungssteigerungen der S51

    dann auf Basis einer S70 (+30%) zum LKR um.


    Mir ging es nicht um die Eintragbarkeit der Mehrleistung. Mir geht es um die damit verbundene Führerscheinklasse A1...

    Laut Rechtsanwalt ist es nämlich so das bei einer umgebauten S51 die 0,1kw / kg für den A1 Führerschein greifen (jedenfalls wenn die umtragung nach 2013 erfolgte) und bei einer Original S70 Tatsächlich nicht.

  • Aber 5,6ps +30% sind 7,3ps und keine 15 wie bei dir.


    Ich glaube das ist wie immer Auslegungssache und das letzte Wort hat eh die Zulassungsstelle.

    Ich habe bewusst gesagt die meisten Prüfer ;) ich bin nachdem ich die Info bekommen habe zu einem etwas kulanteren Prüfer gegangen und somit zu den 11kw gekommen.

    Und EZ wird ja immer vom Typenschild so übernommen.

  • Ist so aber eigentlich ja falsch. Da ergibt Tommys Antwort schon Sinn. Erstzulassung war als du zur Zulassungsstelle gegangen bist nicht vorher da ja ein KKR nicht zugelassenen wird (außer freiwillige Zulassung). Also auch wieder nichts richtig legales.

  • Hi,


    Zum Thema Erstzulassung:


    "Die Erstzulassung (oder auch Tag der ersten Zulassung) ist der Tag, an dem ein Kraftfahrzeug erstmals allgemein und sachlich unbeschränkt zum öffentlichen Verkehr im Inland oder im Ausland amtlich zugelassen oder in Betrieb genommen worden ist."


    Auch die FZV sagt dazu:


    Datum der Erstzulassung oder ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs;


    In Betrieb genommen ist das Fahrzeug ja schon als Kleinkraftrad.


    Das KBA sagt in seiner Ausfüllhilfe zum Ausfüllen der Papiere:


    Das Datum der Erstzulassung bzw. der erstmaligen Inbetriebnahme bezeichnet den Tag, an dem für das Fahrzeug erstmals (im Inland oder im Ausland) ein amtliches Kennzeichen oder aber ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt worden ist. Ist das Datum der Erstzulassung bzw. der erstmaligen Inbetriebnahme nicht bekannt, ist wie folgt zu verfahren:

    • nur Tag nicht bekannt

    • Monat nicht bekannt

    • Jahr nicht bekannt


     es ist der 01. des Monats einzutragen,

     es ist der 01.07. des Jahres einzutragen,  es ist der 01.07. des Baujahres einzutragen, ggf. ist das Baujahr zu schätzen.


    Das Datum ist wie folgt darzustellen: TT.MM.JJJJ (z. B. 04.10.2005). Bei zulassungsfreien Fahrzeugen ist der Tag der ersten Inbetriebnahme einzusetzen.


    Das Baujahr ist ja auf dem Typenschild und der Sachverständige muss das dann schätzen. So ist auch die gängige Praxis.


    Würde da EZ 2022 drin stehen, müsste man ja auch alle Vorgaben aus 2022 einhalten...


    MfG


    Tobias


    Nachtrag: Auf der KBA ABE steht auch unter B. Baujahr siehe Fabrikschild. Wenn das so da steht, dann machen wir das halt so...

    Einmal editiert, zuletzt von Rossi ()

  • Mal davon abgesehen, ging es ürsprünglich um das Thema was möglich ist.

    Es ist viel möglich, eigentlich ist hier weniger mehr, der Thermik wegen (ausgenommen S50).

    Ich messe die Leistung grundsätzlich am Rad!

  • Was wird es denn für ein Motor? Hatte auch mal einen RS76/3 von RZT. Der lief echt bescheiden. Preis Leistung ist einfach nicht konkurrenzfähig. Da läuft ein 63er ZT oder JW besser.

    Ich habe mir dann was schönes vom Privattuner bauen lassen. Mit 44mm Hub und 49mm Barikit Kolben.

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