Macht aber keinen Sinn.
Dem zu Folge wäre es ja bei einer S70 möglich und bei einer S51 nicht.
Der Rahmen ist aber der selbe. Viele Prüfer tragen die Leistungssteigerungen der S51
dann auf Basis einer S70 (+30%) zum LKR um.
Mir ging es nicht um die Eintragbarkeit der Mehrleistung. Mir geht es um die damit verbundene Führerscheinklasse A1...
Laut Rechtsanwalt ist es nämlich so das bei einer umgebauten S51 die 0,1kw / kg für den A1 Führerschein greifen (jedenfalls wenn die umtragung nach 2013 erfolgte) und bei einer Original S70 Tatsächlich nicht.