MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Simson ABE / Papiere gefälscht?

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe vor mir eine S51 zu kaufen und habe endlich die vermeintlich richtige gefunden. Auf meine Frage ob die Papiere Original wären wurden mir diese geschickt.
    Wie kann es sein, dass die erst 2012 unterzeichnet wurden das kann doch nur gefälscht sein oder? Gibt es diese Art von ABE überhaupt?

  • Ist eine schlechte Fälschung, mit den bekannten Stempel von Karl-Marx- Stadt
    1985 gab es diese Art vom BE schon ein paar Jahre nicht mehr, ab 93 gab es diese aufklappbare nicht mehr,
    abgesehen davon ist es laut KTA Nummer rechts oben, ein SR50.


    Der, der dir diese zugesendet hat, gehört angezeigt, wegen Urkundenfälschung.

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  • Vielen dank für deine Antwort!
    Oh man, gibt es echt so viele Idioten die für 100-200€ mehr Urkundenfälschung und Betrug in Kauf nehmen ‍♂️
    Ich bin gerade mal durch das Forum gestöbert und konnte es garnicht fassen wie aufmerksam man sein muss wenn man sich eine Simson kaufen möchte.


    Wie soll ich weiter vorgehen? Ich hatte einen Besichtigungentermin mit ihm diese Woche ausgemacht. Soll ich ihn einfach darauf hinweisen das ich kein Interesse mehr hab und das er die Papiere bitte vernichten soll, da gefälscht. Oder soll ich das evtl. sogar wirklich zur Anzeige bringen. Kann ja nicht sein das irgend jemand darauf reinfallen wird und am Ende noch dafür bestraft wird mit solchen Papieren angehalten zu werden.

  • Fünf Stellige PLZ....


    Das ist auch immer das allergeilste an diesen Gefälschten Pappen. Dann noch das Datum - unfassbar wie selten dumm manche Leute sind.


    War die Leermasse bei S51 nicht irgendwas mit 78 Kilo?

  • leermasse müßte aus dem kopf heraus irgendwas mit 80kg sein. zu faul um nachzuschauen

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Das Verkaufsdatum ist in Bild 1 mit "23.10.2012" angegeben.
    Gab es zu diesem Zeitpunkt noch einen Staat namens DDR mitsamt seinen Behörden und Zulassungsbestimmungen?


    Die ABE zu DDR-Zeiten war blanko und wurde im Zweiradgeschäft ausgefüllt, somit kann aber muss nicht zwangsläufig das Zettelchen eine Fälschung sein. Ungültig ist's allemal. Abhilfe schaffen hier nur neue Fahrzeugpapiere vom KBA.


    Noch eine grundsätzliche Frage: Hätte der TE nicht die persönlichen Daten unkenntlich machen müssen, bevor er die Fotos veröffentlicht oder ist Manfred Nil(x) aus Bad Belzig etwa damit einverstanden, dass seine Daten hier veröffentlicht wurden?
    Ist das denn konform zur DSGVO??? :kopfkratz:

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  • Ich hatte einen Besichtigungentermin mit ihm diese Woche ausgemacht. Soll ich ihn einfach darauf hinweisen das ich kein Interesse mehr hab und das er die Papiere bitte vernichten soll, da gefälscht. Oder soll ich das evtl. sogar wirklich zur Anzeige bringen. Kann ja nicht sein das irgend jemand darauf reinfallen wird und am Ende noch dafür bestraft wird mit solchen Papieren angehalten zu werden.


    Ganz Ehrlich, ich würde es zur Anzeige bringen. Kannst ihn natürlich auch vorher ansprechen und gucken wie er darauf reagiert.


    Halt uns auf den laufenden.


    Gruß
    René


  • Ganz Ehrlich, ich würde es zur Anzeige bringen. Kannst ihn natürlich auch vorher ansprechen und gucken wie er darauf reagiert.
    Halt uns auf den laufenden.
    Gruß
    René


    Genau so, mit Name und Adresse zu nächsten Dienststelle, die gefälschte BE vorlegen und eine Anzeige machen. :a_bowing:
    Wenn man hin geht will er seine Gefälschten Papiere zurück, erst recht wenn du ihn darauf an spricht.
    Für solche gibt es kein Pardon, sonst wird es immer schlimmer.



    Die ABE zu DDR-Zeiten war blanko und wurde im Zweiradgeschäft ausgefüllt, somit kann aber muss nicht zwangsläufig das Zettelchen eine Fälschung sein. Ungültig ist's allemal. Abhilfe schaffen hier nur neue Fahrzeugpapiere vom KBA.


    Ist und bleibt eine Urkundenfälschung § 267 StGB
    "Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

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  • Ich würde zunächst nur den Verdacht äußern und das abklären, bevor ich mir den Vorwurf der falschen Verdächtigung anhängen lassen muss.
    Fakt ist, dass der Schein durchaus original sein kann (darauf wies ich wenige Posts weiter oben bereits hin), er ist nur aufgrund des Ausstellungsdatums als Betriebserlaubnis ungültig und müsste durch eine neue ABE des KBA ersetzt werden.

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  • Ich würde zunächst nur den Verdacht äußern und das abklären, bevor ich mir den Vorwurf der falschen Verdächtigung anhängen lassen muss.
    Fakt ist, dass der Schein durchaus original sein kann (darauf wies ich wenige Posts weiter oben bereits hin), er ist nur aufgrund des Ausstellungsdatums als Betriebserlaubnis ungültig und müsste durch eine neue ABE des KBA ersetzt werden.


    Zu was abklären ?
    Auch ist es Wurst ob der Schein echt wäre, was er definitiv nicht ist.
    § 267 StGB lesen, ich habe diesen schon Zitiert, aber nochmal.
    "Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


  • Zu was abklären ?
    Auch ist es Wurst ob der Schein echt wäre, was er definitiv nicht ist.
    § 267 StGB lesen, ich habe diesen schon Zitiert, aber nochmal.
    "Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


    Genau darum geht es. Bevor eine Urkundenfälschung behauptet wird, sollte Sicherheit darüber bestehen, dass das auch defintiv eine Fälschung ist.
    Die BE lagen zu DDR-Zeiten zu hunderten als gestempelte Blankoscheine in den Verkaufsstellen rum und wurden bei Verkauf ausgefüllt. Wäre also durchaus möglich, das die Blanko-BE original und nicht gefälscht ist.
    Darum würde ich als juristischer Leihe etwas vorsichtiger agieren, ginge ich mit solch einem Fall zur Rennleitung, um es zur Anzeige zu bringen, bevor sich das Schwert gegen mich selbst richten könnte.
    Davon ab: der Schein wäre grundsätzlich ungültig, da er bei Inbetriebnahme 1985 ausgestellt hätte sein müssen, um überhaupt als Dokument zu gelten. Ich würde hier zunächst mit einer (ggf. versuchten) arglistigen Täuschung argumentieren und es den Ermittlungsbehörden überlassen, was letztlich für ein vorwerfbarer Tatbestand daraus werden würde.

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  • Ich würde zunächst nur den Verdacht äußern und das abklären, bevor ich mir den Vorwurf der falschen Verdächtigung anhängen lassen muss.


    Sehe ich genauso - es wäre ja auch möglich, dass der Verkäufer das Moped auch schon so mit den Papieren gekauft hat - also würde ich ihn da auch erstmal drauf ansprechen.


    Kannst ja vorher beim KBA anrufen und fragen ob die FIN "sauber" ist.

  • Sorry könnt oder wollt Ihr das was da im § 267 StGB nicht lesen oder verstehen.
    Selbst wenn der Verkäufer das nicht gewusst hat, spiel erstmal keine rolle.
    Da steht " eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht"
    Unwissenheit schütz nun mal nicht vor Strafe.


    Nochmal, auch wenn das ein DDR- Blankoscheine wäre, triff auf Grund des Datums folgendes zu,
    "eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht "


    Laut KTA-Nummer 2171-3, ist des ein SR 50 C,
    damit kann das nie ein original DDR Schein sein, weil es für die SR solche nicht gab.

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  • Die wenigsten der hiesigen User haben ein juristisches Staatsexamen hinter sich und arbeiten als Staatsanwalt.
    Selbiges würde ich auch bei Dir vermuten.
    Um für mich selbst auf Nummer Sicher zu gehen, würde ich die Abklärung des Verdachtes einer Behörde überlassen, die dann letztlich auch über die weitere Verfolgung oder eine Anzeige von Amts wegen entscheidet.
    Somit wäre ich als Geschädigter jedenfalls nicht für eine falsche Verdächtigung oder Falschanzeige zu verfolgen, was nach StGB ebenfalls strafbar wäre.

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  • Die wenigsten der hiesigen User haben ein juristisches Staatsexamen hinter sich und arbeiten als Staatsanwalt.
    Selbiges würde ich auch bei Dir vermuten.
    Um für mich selbst auf Nummer Sicher zu gehen, würde ich die Abklärung des Verdachtes einer Behörde überlassen, die dann letztlich auch über die weitere Verfolgung oder eine Anzeige von Amts wegen entscheidet.
    Somit wäre ich als Geschädigter jedenfalls nicht für eine falsche Verdächtigung oder Falschanzeige zu verfolgen, was nach StGB ebenfalls strafbar wäre.


    Damit die Behörde was macht, muss eine Anzeige vorliegen, dann sind sie verpflichtet den nach zu gehen.
    Das so eine Anzeige nur auf begründeten verdacht beruhen soll, sollte Klar sein.
    Woher kommt ein begründeten Verdacht, zb. von jemand der eine Anzeige auf der Wasche macht und in dem Fall die BE den Beamten vorlegt.
    Sollte sich der verdacht nicht bestätigen, wird es eingestellt.


    Habe selber so eine Anzeige schon gemacht, um es kurz zu machen, der verkauft keine Reimports mehr mit gefälschten Papieren mehr, auch so keine Mopeds.

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  • Also sind wir uns dahingehend ja grundsätzlich einig.
    Hin zur Rennleitung, Aussage: "Mir kommt das merkwürdig vor, weil es 2012 keine DDR mehr gab." Punkt.
    Den Rest macht die Behörde. Falls da wirklich eine Fälschung/Betrug oder sonstige strafbare Handlung vorliegt, erfolgt die Anzeige von Amts wegen und nicht durch eine Privatperson und würde dann auch weiter verfolgt.
    Nur so wärst Du auf der für Dich rechtlich wasserdichten Seite, möchte ich meinen.

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  • genau deswegen würde ich erstmal beim Verkäufer anfragen. Dann mal sehen,wie er reagiert. Wird er frech oder beleidigend,dann Anzeige. Möglicherweise ist er aber selber übers Ohr gehauen worden.

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