Fanartikel Simson Ersatzteile von ETHS

Darf Ich mit einer Simson im Ausland 60 fahren?

  • Zitat aus dem Versicherungsschein: "Die Kraftfahrzeugversicherung gilt für Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die der Europäischen Union angehören."


    Mehr schreibt der Wisch nicht über das Fahren im Ausland. Also ich denke mal schon, dass es bedeutet, dass du mit den Dingern so fahren darfst, wie sie auch zugelassen sind. Es werden ja keine Einschränkungen zumindest von Seiten der Versicherung gegeben. Is aber auch ne schwierige Frage :D


    nee, anders: so, wie dein Fahrzeug zugelassen ist, darf es auch fahren. Also: ja, du darfst 60 fahren. ;)

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
    S 51 B1-3 - Projekt "grüne Hölle":bounce:

    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

  • Hi
    Nicht ganz.
    Soweit ich weiß darf in Holand nur 40Kmh gefahren werden mit 50ccm.Ausserdem brauchst du von der Versicherung eine Green-Crad.
    Mache mich auch schon schlau.Wollen im Sommer nach Denemark und von dort mit der Fähre nach Sylt :D .


    Gruß Alex

  • Jo so denke ich auch...


    ...nur bin ich ma gespannt ob z.b. ein französischer Polizist um die Besonderheiten des Einigungsvertrages Bescheid weiß^^

  • Hi
    Nicht ganz.
    Soweit ich weiß darf in Holand nur 40Kmh gefahren werden mit 50ccm.Ausserdem brauchst du von der Versicherung eine Green-Crad.
    Mache mich auch schon schlau.Wollen im Sommer nach Denemark und von dort mit der Fähre nach Sylt :D .


    Gruß Alex


    Ich war mir auch schon die ganze Zeit unsicher, von wegen Zulassung als Kleinkraftrad. dummerweise gibts keine Vergleiche zu anderen Fahrzeugen, die man ziehen könnte, um daraus Rüchschlüsse zu gewinnen...bei normalen PKW funktioniert das ja so nicht. Da gilt ja das, was in der Zulassung drin steht und demensprechend schnell darf das Fahrzeug fahren. Und ist das bei Versicherungskennzeichen denn nicht der Fall? ?(

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
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    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

  • Schon aber im Ramen des EU Führerscheins mit all seinen tollen Klassen sollte das doch einheitlich gehalten sein.
    Außerdem denke ich nicht das einem einfach so das recht des Fahrens dieses 50ccm hobels aberkannt werden darf, es untescheiden sich beispielsweise so weit ich weiß auch die TÜV (oder wie auch immer das woanders heist) regeln und trotzdem darf man überall Fahren, auch wenn man in dem Land das Auto nie hätte anmelden können.


    Aber ich muss hier sagen, ich hab net viel ahnung von gesetzen und so also das war jetzt rein von der Logik her.


    Wie mir grad auffällt sind das unterschiedliche Dinge, ob man das Fahrzeug bewegen darf und wie schnell mans bewegen darf^^

  • Versicherungstechnisch müsste man sich bei der Versicherung erkundigen, wie das im Ausland geregelt ist. Führerscheintechnisch haben wir doch einen EU-Führerschein??? ?(


    MfG


    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • MAG: so sehe ich das auch
    chrisman: so sehe ich das auch :D
    Jedes Fahrzeug darf doch im Prinzip so schnell fahren, wie es sein Hersteller bzw. die Zulassung schreibt. Ganz egal wo. Lediglich Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen eingehalten werden. (Auch in Deutschland darf man innerorts mit ner Simme nur 50 fahren :biggrin: ) Und wenn die Dinger in Deutschland zugelassen sind, was sie ja sind, und die Zulassung sieht eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, dann is das eben so :a_bowing:

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
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    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

  • Hmmm... In DE gibt es innerdeutsche Übereinküfte durch die Wiedervereinigung, dass die bautechnische Geschwindigkeit von 60 km/h gefahren werden darf. Das heißt aber nicht, dass das Ausland diese Regelung akzeptieren muß.


    Wenn es im Außland heißt, dass mit 50 ccm nur 45 oder gar 40 km/h gefahren werden darf, dann darfst du da diese vorgegebenen Geschwindigkeiten nicht überschreiten.
    Ist doch auch mit den LKW so: Die (40-Tonner) können bautechnisch mehr fahren. In DE darf ein LKW max. 80 km/h fahren. Auch habe ich in einer Reportage mal etwas von einem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer gehört. Ich meine es war ein Holländer, der mit seinem LKW deutlich über Limit unterwegs war und angehalten wurde und bei der Kontrolle nach diesem Teil gefragt wurde.
    Auch nehmen wohl einige Trucker die entsprechende Sicherung heraus, um schneller unterwegs sein zu können.


    Aber an genau solchen Beispielen sieht man, dass es in der EU keine einheitlichen Regeln gibt und das Ausland bestimmte Sachen anders regelt.


    Also sollte man sich vor Fahrtantritt erkundigen, ob im Ausland die bautechnisch angegebene Geschwindigkeit gefahren werden darf oder welches Limit für 50 ccm dort vorgeschrieben ist.

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

  • wenn der gesetztgeber zb. in holland vorschreibt das man da mit nem 50er nur 40 fahren darf dann zählt das für sämtliche fahrzeuge die in diese klasse fallen ...ist dan eine art komplette geschwindigkeitsbegrenzung ähnlich der lkw begrenzung in deutschland...da zählt nicht was im einigungsvertrag steht sondern was die gesetzgeber vorschreiben...zb ein bmw könnte laut fahrzeugschein 200km/h fahren nun sind aber in holland generell nur 130km/h auf autobahnen erlaubt.....dann verstößt der der schneller fährt gegen das geschwindikeitslimit udn wen er erwischt wird muss er ebend die strafe dafür bezahlen

    Die meisten Fehler im Leben machen wir, wenn wir zu viel fühlen, wo wir denken sollten und zu viel denken wo wir fühlen sollten!!!


  • Ich erinnere mich an einen Holländer, der seine neu restaurierte Schwalbe vor kurzem bei eBay verkauft hat, eben weil er damit nur 40 fahren darf. Ich gehe davon aus, dass man in Holland generell Probleme bekommt, wenn die Polizei einen dort anhält, diese die Schwalbe auf den "Prüfwagen" stellen, den Hahn aufreißen und da 65 km/h rauskommen. So wie ich die holländischen Gesetze kenne, wird die dann sofort stillgelegt wenn man Pech hat. Und ne fette Strafe wartet auch auf einen schätz ich.


    Würde mich wirklich interessieren, wie die rechtliche handhabe ist, da ich auch recht nah an Holland ran wohne. Könnte mir sogar vorstellen, dass es einen Unterschied macht ob man als Deutscher rüberfährt oder als Holländer das Gefährt in NL zulässt.

    Einmal editiert, zuletzt von jenzey ()

  • also nach meinem derzeitigen Kenntnissstand ist es so, dass das jeweilige Zulassungsrecht des Landes gilt, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, sprich hier die 60 km/h, auch wenn du damit im Ausland unterwegs bist


    solange du das deutsche Versicherungskennzeichen dran hast und die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitest darfst du also auch im Ausland 60 km/h fahren


    so zumindest die Aussage der schwedischen Polizei zu dem Thema


    was anderes ist es wenn du das Fahrzeug mit der BBH 60 km/h im Ausland zulassen möchtest, dann gilt wieder das Zulassungsrecht des Landes, wie im Beispiel Holland 40 km/h und in Schweden 50 km/h

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Ne sehr interessante Frage wie ich finde, da ich selbst 30km von der Luxemburgischen Grenze wohne fahr ich da im Sommer bestimmt ma hin Dosenbierchen kaufen oder so.


    Wen könnte man da denn fragen ?

  • Ich erinnere mich an einen Holländer, der seine neu restaurierte Schwalbe vor kurzem bei eBay verkauft hat, eben weil er damit nur 40 fahren darf. Ich gehe davon aus, dass man in Holland generell Probleme bekommt, wenn die Polizei einen dort anhält, diese die Schwalbe auf den "Prüfwagen" stellen, den Hahn aufreißen und da 65 km/h rauskommen. So wie ich die holländischen Gesetze kenne, wird die dann sofort stillgelegt wenn man Pech hat. Und ne fette Strafe wartet auch auf einen schätz ich.


    Würde mich wirklich interessieren, wie die rechtliche handhabe ist, da ich auch recht nah an Holland ran wohne. Könnte mir sogar vorstellen, dass es einen Unterschied macht ob man als Deutscher rüberfährt oder als Holländer das Gefährt in NL zulässt.


    In Holland fährt nur keiner 40km/h. Dort gibt es viele 50ccm Modelle,die es auch als 80er gibt.desweiteren hat jeder Händler 70ccm Kits.


    Aber 40km/h sind vorgeschrieben und daher ,rechtlich gesehen, auch einzuhalten.


    Da ergibt sich auch noch eine Frage zu Holland. Die 50er sind mit einem gelben Platstikschild auf dem vorderen Schutzi gekennzeichnet (zumindest zu der zeit,als ich dort gewohnt hatte). Und damit mußte man dann auf dem radweg fahren.


    Müssen das dann die ausländischen Mopeds mit 50ccm auch? haben ja kein gelbes Schild.


    Dann spiele ich das gedankenspiel mal weiter: Die Simme läuft ja 60km/h. daher könnte man ja auf der Straße fahren und brauch dann die 40km/h nicht mehr einhalten :D



    Alles klar? :thumbup:

  • Nun bring ich doch mal ein anderes Beispiel. Also in den Niederlanden dürfen Mopeds nur 40 fahren. Bestimmt sind die alle gedrosselt. Nun kommt der höllandische Fahrer nach Deutschland und weiß ja, dass hier 45 für ihn erlaubt sind, also ändert er seine Drosselung so, das die Karre 45 fährt. Laut deutschen Gesetz kann er ja so schnell mit Versicherungskennzeichen fahren. Nur sagt jetzt die deutsche Polizei: die Karre is aber nur für 40 zugelassen, warum zeigt denn der Prüfstand mehr an? (Toleranzen und sowas jetzt mal weggedacht, geht ums Prinzip ;) ) Karre wird stillgelegt.
    Nun umgekehrt: Ich fahr eben mit der Simme in Holland. Da sie für 60 zugelassen ist, darf sie auch so schnell fahren (bzw. muss :D ) Und wenn der Polizist in Holland sagt, dass dieses Kleinkraftrad ja eigentlich nur 40 fahren dürfte, zeigt man ihn den Versicherungsschein und zur Not auch die AEB, in der ja eine 60 als Höchstgeschwindigkeit vermerkt ist


    Das Problem ist hier wirklich, dass man das nicht mit PKW oder LKW vergleichen kann. Bei Mopeds ist ja die bauartbedingte Höchstegeschwindigkeit auch gleichzeitig die maximale Geschwindigkeit, die sie fahren dürfen, was ja bei LKW und PKW nicht der Fall ist (deutsche Autobahnen, wenn sie denn keine Begrenzung haben bilden da die Ausnahme). Oder werden im Ausland auch Mopeds zugelassen, die schneller als 40 fahren könnten, ähnlich wie bei Autos? Also in Holland werden ja auch PKW mit einer Höchstgescwindigkeit von 200 zugelassen, obwohl sie gar nicht so schnell fahren dürfen, auch wenn die Zulassung es, ja, zulässt :biggrin: Ich glaube der Lösung kommen wir nicht so recht näher ^^

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
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    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

  • So, nun hab ich mich noch mal dazu belesen. Also, es ist so, dass europaweit die gleichen Fahrerlaubnisklassen gelten. Und die Klasse "M" sieht 50 cm³ und 45 km/h vor. Also auch in Holland :!: Ausnahme bildet der Einigungsvertrag mit allem, was dazu gehört. Demnach bedeutet das schlichtweg für uns, dass wir in sämtlichen EU-Ländern mit unseren Dingern 60 fahren dürfen. :a_bowing: Versichert sind wir auch.
    Einsprüche bitte jetzt :D

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
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    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

  • Das mit 45 km/h in allen EU-Ländern klingt schon plausibel, ansonsten wäre es ja kein EU-Führerschein. ;) Ich kann allerdings nicht glauben, dass der Einigungsvertrag auch in anderen Ländern Gültigkeit hat. Gibt es denn andere Präzedenzfälle anderer Marken, die auch schneller als 45 km/h fahren dürfen?


    MfG


    Christian

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    (A. Einstein)

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