ein fahrzeug welches zur reparatur da ist, ist nicht immer versichert. oder so versichert, dass es der mechaniker nicht fahren darf. auch wollen kunden eine probefahrt machen, bevor sie ein fahrzeug kaufen. deswegen versichert man aber nicht gleich das fahrzeug. auch hat nicht jeder einen so großen hof, dass man eine probefahrt machen kann. man will ja auch wissen ob das fahrzeug bis zum ende beschleunigt.
treffen und kauflust anregen passt ja noch bei einem händler. aber das mit der überführungsfahrt ist sehr weit her geholt. man überführt ja auch nicht sein fahrzeug zum supermarkt. wären oldi veranstaltungen erlaubt, würde es ja drinn stehen. der §17 regelt nur rote oldtimerkennzeichen. keine versicherungskennzeichen.