iwo
Der Fehler liegt doch (immer) beim Antragsteller, dieser hat unvollständig Angaben gemachtunter "Alle Angaben gemäß Typenschild: (bitte vollständige Originalangabe)"
Somit ist die nicht gültig weil die Angaben nicht wahrheitsgemäß gemacht wurden.
Warum? Das Typenschild unterscheidet sich nicht von einem DDR-Typenschild...
Und CM50 muss man nirgends beim antragstellen reinschreiben.