MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Anhängerneubau für die Schwalbe

  • Schwalbe Anhängerbau
    Servus mitanand, wie man lesen kann bin ich Bayer und neu hier im Forum. Gruß rundrum :)
    Meine Frage bezieht sich auf Anhängerneubau für die Schwalbe. Weiss irgendwer hier, ob sich schon mal jemand ernsthaft damit befasst hat, neue, zugelassene Anhänger für die Schwalbe (und ähnliche Kleinkrafträder) zu bauen? Und wenn nicht, warum? Zu komplex, zu teuer, EU-Recht im Weg etc.? Wer kennt einen Hersteller, falls es diesen gibt?
    Grüße Donpietro

  • Schwalbe Anhängerbau
    Servus mitanand, wie man lesen kann bin ich Bayer und neu hier im Forum. Gruß rundrum :)
    Meine Frage bezieht sich auf Anhängerneubau für die Schwalbe. Weiss irgendwer hier, ob sich schon mal jemand ernsthaft damit befasst hat, neue, zugelassene Anhänger für die Schwalbe (und ähnliche Kleinkrafträder) zu bauen? Und wenn nicht, warum? Zu komplex, zu teuer, EU-Recht im Weg etc.? Wer kennt einen Hersteller, falls es diesen gibt?
    Grüße Donpietro

    Servus,


    es gab mal Neubauten von Zweirad Schubert... momentan nicht auf Lager...Preise fangen bei 542€ an....und da denke ich mal ist der Haken....

    Zitat

    einmal Simson- immer Simson

  • Servus,


    es gab mal Neubauten von Zweirad Schubert... momentan nicht auf Lager...Preise fangen bei 542€ an....und da denke ich mal ist der Haken....

    Nein, der Haken ist, das diese keine Betriebserlaubnis haben.

    Genauso wie die Nachbau Anhängerkupplungen nicht zugelassen sind.

  • Danke, aber ich meine schon richtig gute, brauchbare, neue Anhänger. Meint Ihr, daß der Bedarf dafür so klein ist, daß sich die Typenzulassung nicht lohnt?

  • 500nochwas für bekackten Moppedhänger? .........ich gloob ich bin im Westen

    Früher (1995) hat ein Ford Fiesta neu 16.000 DM gekostet (mit Rabatt der Firma) heute kostet einer 19.700€ Listenpreis.


    Es wird alles teurer..... i


    Gemeint ist §18 aber 61a auch,

    Zitat:

    §18 StVZO Absatz 1 sagt, dass alle Kfz über 6 km/h und ihre Anhänger nur im öffentlichen Verkehr geführt werden dürfen, wenn sie durch Erteilung einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung und ... von der Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) zugelassen sind.

    Im Absatz 2 sind dann unter Punkt 6 die Anhänger aufgeführt, die vom Absatz 1 ausgenommen sind:

    Buchstabe h: einachsige Anhänger hinter Krafträdern.

    Dann kommt Absatz 3, der wiederum Absatz 2 einschränkt:

    Fahrezuge, die nach Absatz 2 von den Vorschriften des Zulassungsverfahrens ausgeschlossen sind, dürfen uf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetz werden, wenn eine Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung erteilt ist.


    Die Aussage , daß die angebotenen Anhänger vom Schubert keine Papiere haben / Herstellernachweis....... ist mir nicht bekannt. Schon mal mit Schubert deswegen telefoniert?

    Zitat

    einmal Simson- immer Simson

  • Die Aussage , daß die angebotenen Anhänger vom Schubert keine Papiere haben / Herstellernachweis....... ist mir nicht bekannt. Schon mal mit Schubert deswegen telefoniert?

    Ist schon ewig langer her, da hatte ich E-Mail angefragt, ob der Anhänger eine Betriebserlaubnis hat, Nein war die Antwort

    Wenn das mal nicht auch der Grund ist das die Anhänger schon ewig ( um nicht zu sagen Jahre) nicht lieferbar sind.

  • Gemeint ist §18 aber 61a auch,

    Zitat:

    §18 StVZO Absatz 1 sagt, dass alle Kfz über 6 km/h und ihre Anhänger nur im öffentlichen Verkehr geführt werden dürfen, wenn sie durch Erteilung einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung und ... von der Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) zugelassen sind.

    Wo und wann hast du denn den Absatz aus dem Netz kopiert? Nach kurzer Recherche, weil ich mich über die 6kmh Regelung gewundert habe (die es angeblich nicht mehr geben soll), stellte sich heraus, dass §18 im Jahr 2007 aufgehoben wurde.

    Buchholz 69ers

  • Das mit den 6km/h gibt es schon länger nicht mehr.

    Glaub da muss man in die FZV schauen

    https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__4.html in Verbindung mit §3 FZV https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html


    Fakt ist das ein Anhänger für ein Kleinkraftrad/Leichtkraftrad eine Betriebserlaubnis braucht.


    Interessant ist das Anhänger fürs Mofa keine braucht, ABER selbst ein Fahrradanhänger muss den "Bau- und Betriebsvorschriften" entsprechend sein. http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_61a.php

  • Hi,


    §18 STVZO gilt nicht mehr, der ist in der FZV §3 und §4 aufgegangen.


    Richtig ist, dass für einen Anhänger hinter Kleinkrafträdern nur eine ABE benötigt wird.


    Theoretisch ist es möglich sowas selbst zu bauen, ist bei (ungebremsten) PKW Anhängern ja auch kein Problem.


    Es wird benötigt:


    -geprüfte Achse (das wird schon schwierig in der Mopedgröße)

    -Felgen samt Reifen mit nachgewiesener Traglast (okay, das wäre beim SR50 Scheibenrad nicht das Thema)

    -Zugrohr Festigkeitsnachweis und Einzelbauartgenehmigung (Das würde man mit Nachrechnen schon hinbekommen)

    -Beleuchtung nach STVZO (das ist das geringste Problem)

    -Aufbau muss nach "technischen Sachverstand" gebaut werden, Zeugnisse werden dafür nicht benötigt. Das entscheidet der Sachverständige

    -Zugmaul mit Bauartgenehmigung (das wird spannend, wenn da ein 50mm Zugmaul dran soll)

    -Fahrgestellnummer hämmert der Sachverständige mit Absprache SVA da eine rein

    -Hersteller ist der Antragssteller auf dem Typenschild


    Danach gibt es eine Einzelagenehmigung nach 13 EG-FGV samt Genehmigungsurkunde etc. Ich dürfte das sogar, da ich Voll-Sachverständiger und als Unterschiftsberechtigter des Technischen Dienstes vom KBA zertifiziert bin.


    Beim PKW-Anhänger ist gängig noch. Wenn mal wieder einer ein halbes Auto als Anhänger baut, der Bootsanhänger oder was auch immer da für Spezialanhänger gebraucht wird.


    Im Nutzfahrzeugbereich ist sowas auch noch gängige Praxis, da werden Fahrgestelle bestellt und da dann im Einzelverfahren ein Betonmischer, oder was auch immer, rausgebaut. Das LKW Fahrgestell hat eine unvollständige Typgenehmigung und ich beurteile dann den Rest.


    MfG


    Tobias

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