KR51/2 E BJ 1985 mit Vape und H4 Scheinwerfer
S51 B2-4 BJ 1987 mit Vape und H4 Scheinwerfer
MKH/M3 BJ 1979 mit original 5w Rücklicht und sowohl Blinker als auch Bremslicht mit 5w LED
Hallo zusammen,
wie im Titel schon beschrieben habe ich eine Verständnisfrage und möchte dazu kurz ausführen:
Ich bin stolzer Eigentümer eines KR51/2 und habe letztes Jahr als Coronaaufgabe noch einen Rahmen für eine S51 erstanden,
für meinen Sohn, der wird im Sommer 15 und darf dann hier in NRW auch den Führerschein AM machen.
Beide Fahrzeuge haben eine Vape verbaut, und als größten Energiefresser die H4-Birne des Hauptscheinwerfers.
Ich habe an beiden Fahrzeugen nur eine Anhängersteckdose verbaut, ohne Abschaltung und zur Steuerung des gesamten
Fahrzeughecks, will heißen, am Anhänger und am Zugfahrzeug leuchtet alles, die Vape macht das locker mit, grade weil ich zum
Blinken am Anhänger durch die verbauten LED maximal 5Watt mehr über die Batterie ziehe und ebenso nur 5Watt im laufenden Betrieb
beim Bremsen, also im schlimmsten Fall zieht der Anhänger wenn ich an der Ampel stehe und bremse während ich gleichzeitig blinke maximal
10 watt mehr als normal.
Nun zur eigentlichen Frage:
Darf ich den MKh/M3 an der Schwalbe fahren?
Grundsätzlich heißt es ja, "Alle Beleuchtung am Anhänger muss auch funktionieren!"
Und das macht es, sowohl an der Schwalbe, dem Anhänger als auch an der S51 leuchten gleichzeitig das Rücklicht, bei Bedarf die Blinker und das Bremslicht.
Vorgesehen ist es bei der Schwalbe den Anhänger M1 oder M2 zu nutzen da die Schwalbe Lenkerendblinker hat, aber ich habe ja durch den M3 effektiv die Sicherheit verbessert
indem ich auch am Anhänger Blinker habe.
Ich hoffe ich konnte mein Problem verständlich erläutern.
Gruß an alle, bleibt gesund!