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Zylindereinlass messen bei Polizeikontrolle?


  • Bezüglich des angemerkten Beamten im Raum Merseburg, der die Geiseltalregion unsicher macht - es gab bisher zu wenig Dienstaufsichtsbeschwerden...


    Das unterschreib ich so.

    Laisdung (Sprich Lais-dung)
    = Die vollkommen übertriebene Angabe von Motorleistung auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken
    Wird berechnet mit :
    P=Kanäle*Lautstärke²+Hauptdüsengröße



  • Das mit dem Einlass messen hab ich so noch nie gesehen oder gehört, was die alten Hasen hier aufm revier gerne machen ist allerdings die messzange in den zylinder zu stecken. Nen kerzenschlüssel haben die immer dabei



    Mfg ronny

  • Das mit dem Einlass messen hab ich so noch nie gesehen oder gehört, was die alten Hasen hier aufm revier gerne machen ist allerdings die messzange in den zylinder zu stecken. Nen kerzenschlüssel haben die immer dabei



    Mfg ronny


    Wie sieht denn so eine Zange aus, die man durch das Kerzengewinde steckt und damit den Zylinder misst?


    Bei den Meisten ist auch die Kolbengröße durchs Gewinde noch zu lesen...

  • Einziehen können sie aber nur, wenn ein dringender Verdacht besteht.
    Ist der nicht vorhanden bzw ist nichts offentsichtliches ersichtlich, so können sie gar nix.


    Das mit Zylinderkopf runterbauen habe ich auch schon gehört.
    Vorallem im Raum Merseburg muss da ein Dorfbekannter Polizist sich öfter den Spaß machen. Angeblich hat er wohl die Berechtigung dafür...
    Selber erlebt habe ich das aber noch nicht.

    Ich frage mal aus Neugier: Welche Berechtigung soll das denn sein?

  • Ok, der war gut. Jetzt mal im Ernst.
    Er kann eine Sichtkontrolle vornehmen. Meint er Mängel festzustellen die eine Begutachtung erforderlich machen, z.B. DEKRA, dann stellt er eine Mängelbescheinigung aus und das Fahrzeug wird der DEKRA oder oder anderen Prüfingenieuren vorgestellt. Auch per Abschleppdienst. Aber es gilt auch hier die Verhältnismäßigkeit. Wird das Fahrzeug also zur Begutachtung mitgenommen und es werden keine Mängel festgestellt muss das Fahrzeug unverzüglich freigegeben werden. Die Kosten trägt der der die Maßnahme veranlasst hat! Also, wer die Musik bestellt zahlt.


    Sollten Mängel festgestellt werden die dazu führen das die Betriebserlaubnis erlöscht, sieht es schlecht aus für den Halter.Trotzalledem muss das Fahrzeug auch hier wieder herausgegeben werden um die Mängel abstellen zu können.


    Bei einer Verkehrskontrolle, ob Anlaßbezogen oder nicht Anlaßbezogen würde ich als Fahrzeugführer nicht an meinem Fahrzeug rumschrauben und schon gar nicht am Motor! Wenn er meint da stimmt was nicht kann er die Weiterfahrt untersagen und seine Maßnahmen veranlassen (siehe oben).
    Vor Ort schon Widerspruch einlegen und auf die Kosten verweisen.


    Das geht aber nur, wenn das Moped technisch in Ordnung ist oder wesentliche Änderungen abgenommen wurden. :D
    Wenn nicht, tja Pech gehabt :a_bowing:
    Aber denkt dran, wie man in den Wald reinruft so schallt es auch heraus.


    Man kann auch über eine Dienstaufsichtsbeschwerde nachdenken.

  • Mein Problem an der ganzen Sache ist, dass viele Halbwahrheiten kursieren und jeder mal irgendwo mal von irgendwem was gehört hat.
    Ich hätte das gerne mal als Aussage von einem richtigen Beamten/Polizisten, meinetwegen auch unverbindlich.

    Laisdung (Sprich Lais-dung)
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  • Warum muss das deutsche Beamtentum auch so undurchsichtig sein.
    Kann es nicht einfach ne Liste zum nachlesen geben, was sie machen dürfen und was nicht ?
    So auf einfach deutsch, nicht auf Rechtsdeutsch....

    Laisdung (Sprich Lais-dung)
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    P=Kanäle*Lautstärke²+Hauptdüsengröße



  • Mein Problem an der ganzen Sache ist, dass viele Halbwahrheiten kursieren und jeder mal irgendwo mal von irgendwem was gehört hat.
    Ich hätte das gerne mal als Aussage von einem richtigen Beamten/Polizisten, meinetwegen auch unverbindlich.

    Herzlichen Glückwunsch, ich bin einer :D . Und das dürfte bei euch nicht anders sein als bei uns. Ich kann dir nur unverbindlich Ratschläge geben, eine Rechtsberatung kann ich leider nicht machen ^^

  • Hatte ich schon, dinstaufsichtsbeschwerde bringt garnix da man ne fachaufsichtsbeschwerde stellen muss.


    Zudem ist niemand zur Mitwirkung pferpflichtet wenn man sich selbst belastet, allerdings geh ich jedes Mal den Spaß mit und Räume vor Ort Ungereimtheiten aus bevor mir die simme eingezogen wird


    Mfg ronny


    Einmal editiert, zuletzt von UniSolRomeo ()

  • Herzlichen Glückwunsch, ich bin einer .

    Oh das erklärt den Namen ....










    Spaß am Rande.

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  • Die können das Mopped auf einen Rollenprüfstand stellen, V max. und P max. ermitteln und bei einer gravierenden Abweichung mit den eingetragenen Werten aus der Betriebsanleitung haben sie das Recht, das Fahrzeug sicherzustellen. Die Prüfung und das Zerlegen erledigen dann die Kollegen der KTU (Kriminal Technische Untersuchung). Die Zerlegen den Motor und stellen ein Gutachten. Die Polizisten vor Ort dürfen nur messen ohne zu zerlegen. Jedenfalls nur dann wenn der Besitzer nichts anderem zustimmt. Die dürfen nicht mal den Seitendeckel ohne Zustimmung öffnen.

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