Nein damit muss man nicht zum KBA.
Wie schon geschrieben wurde, die Zulassungsstelle muss die Betriebserlaubnis erteilen, in die sie das unter "Betriebserlaubnis erteilt" Abstempelt/Siegelt und die Vorgangsnummer dazu einträgt.
Das Lustige ist, ich habe auch noch eine Karre mit Dekra-GA von 1990, ohne Stempel der Zulassungsstelle und der Vorbesitzer ist damit 27 Jahre ohne Behelligung gefahren...
Lustig ist das nicht, der hat einfach glück gehabt.
Dafür hast du jetzt die Rennerei/ Ärger.
Die Zulassungsstelle wird das nach der Zeit nicht mehr einfach abstempeln.
Entweder musste die 21er Abnahme erneut machen lassen oder es reicht eine Bestätigung das das Moped noch in dem Zustand ist sowie Mängelfrei ist, von einer Prüfstelle.
Kommt ja noch dazu, das die Zulassungsstellen die Einzelabnahmen mit 60km/h auch nicht mehr einfach so abstempeln.......