MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Die "was muss ich eintragen lassen und warum" Diskussion

  • [quote='ckich','https://www.simsonforum.de/wbb/index.php/Thread/100194-Die-was-muss-ich-eintragen-lassen-und-warum-Diskussion/?postID=1496345#post1496345']
    Bereits die KBA Betriebserlaubnis muss von der Zulassungsstelle abgestempelt werden, ansonsten ist sie ungültig. Man muss in diesem Zuge auch eine Eidesstattliche-Versicherung bei der Zulassungsstelle abgeben, dass die alten Papiere nicht mehr da sind, bzw. verlorengegangen sind.


    Das halte ich für fragwürdig, die KBA-ABE alleine ist ja kein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis, sondern eine fertige ABE.


    Das das 19.2er Gutachten abgestempelt werden muss ist klar, erst damit wird die Betriebserlaubnis erteilt.


    MfG


    Tobias

  • Nach deren Verständnis ist die KBA Betriebserlaubnis eine "Ersatzerlaubnis", weil das Original ja nicht mehr da ist. Und Ersatzpapiere sind anscheinend grundsätzlich von der zuständigen Zulassungsbehörde zu genehmigen.


    Anm.: Das Abstempeln der KBA Betriebserlaubnis ist unabhängig vom Bing-Vergaser. Die KBA Betriebserlaubnis ist ja nur für den originalen Werkszustand.

    Einmal editiert, zuletzt von Andi333 ()

  • Moin
    Habe an meiner weißen S51 (siehe Bild) vorne und hinten gekürzte Schutzbleche.
    Ich weiß, dass das eintragungspflichtig iet, genau so wie die S53 Blinker und die hinteren Stoßdämpfer. Kann mir jemand sagen ob das "machbar" ist? Hab in div. Posts gelesen, dass gekürzte Schutzbleche schwer einzutragen sind.

  • Wenn die Schutzbleche ein gewisses Maß nicht unterschreiten ist das Möglich.


    Steht irgendwio in der STVZO wieviel Mindestabdeckung ist. Weiss Grad nicht wo
    Vllt kann ja @schnitzer die helfen


    S53 Blinker müssen eingetragen werden? Wer sagt das?


    LeuchtMittel mit E Zeichen können beliebig verbaut werden. Demnach müssten ja auch LED Lichtermodule also als Ganzes Einheit auch eingetragen werden wenn man sich ein komplettes Rücklicht zum Beispiel verbaut welches bereits eine E Zulassung hat.


    Wer hat den das gesagt das die Blinker eingetragen werden müssen???

    mfg Philos :whistling:


    Wir müssen unseren Teil der Verantwortung für das, was geschieht, und für das, was unterbleibt, aus der öffentlichen Hand in die eigenen Hände zurücknehmen.
    Erich Kästner

  • dann is ja gut ^^ kam aber so rüber als wenn dir jemand den Quark mit den Blinkern eintragen erzählt hätte :P

    mfg Philos :whistling:


    Wir müssen unseren Teil der Verantwortung für das, was geschieht, und für das, was unterbleibt, aus der öffentlichen Hand in die eigenen Hände zurücknehmen.
    Erich Kästner

  • Moin
    Habe an meiner weißen S51 (siehe Bild) vorne und hinten gekürzte Schutzbleche.
    Ich weiß, dass das eintragungspflichtig iet, genau so wie die S53 Blinker und die hinteren Stoßdämpfer. Kann mir jemand sagen ob das "machbar" ist? Hab in div. Posts gelesen, dass gekürzte Schutzbleche schwer einzutragen sind.


    Hi,


    für die Schutzbleche gibt es vorgeschriebene (nationale) Radabdeckungen. Allerdings dürfen da keine scharfen Kanten sein, das heisst im Grunde muss dir Bördelung wieder her, weil der Radius größer 2mm imho sein muss.


    Die Blinkern müssen E-Kennung haben und der Mindestabstand muss eingehalten werden.


    MfG


    Tobias

  • E Kennung heißt e Nummer auf den Kappen, Birnen müssen da nix spezielles haben ausser die richtigen sein?


    Die müssen natürlich die passenden sein, die da reingehören und die haben natürlich! auch eine E-Nummer bzw. Wellenlinie.


    MfG


    Tobias

  • Wenn die Schutzbleche ein gewisses Maß nicht unterschreiten ist das Möglich.


    Hab bei mir nen TS Frontkotflügel, so wie damals schon hinten drunter geschraubt, der "Dekra-Mensch" meinte bei der in Augenscheinnahme nur,
    Zitat:"...heutzutage gibt es da grenzwertigere Sachen..."
    Dem konnte ich nur beipflichten,...hab ich ja selbst im Extrem und der kleine Spritzschutz ist original. :undwech:

  • Mindestradabdeckung gibt es bei Fahrzeugen mit EU-Zulassung nicht mehr. Da unsere Mopeds nach STVZO zugelassen sind müssen diese ein Mindestradabdeckung einhalten.


    Vorderrad:
    - nach vorne, von der Achse senkrecht nach oben
    - nach hinten, 150mm oberhalb der Achse, waagerecht nach hinten
    Hinterrad:
    - nach vorne bis zur Schinge
    - nach hinten, 150mm oberhalb der Achse, waagerecht nach hinten


    Scharfkantig ist scheinbar eine Auslegungssache. Ich hatte damals auch nur abgeflext (runde Form) und die Kante sauber entgratet.
    Die Radabdeckung darf auch mehrteilig sein. Hab bei mir hinten einen Teil vom Herzkasten bis unter das Heck und ein Stück als Schwingenschutzblech. Reichte den Prüfern aus, welche es mit den Vorschriften sehr genau genommen haben (musste ein Lenkradschloss nachrüsten, was ich nie benutze).


    Beleuchtung wurde ja schon geschrieben. Muss ein E-Prüfzeichen besitzen und das dazu gehörige Leuchtmittel besitzen. Blinker mit 21W Glühbirne darf nicht mit LED Leuchtmittel verwendet werden.


    Welche Stoßdämpfer hast du hinten verbaut? Die originalen Enduro kannst du einfach fahren. Sagt keiner was. Theoretisch müsstest du die aber eintragen lassen.

  • [quote='ckich','https://www.simsonforum.de/wbb/index.php/Thread/100194-Die-was-muss-ich-eintragen-lassen-und-warum-Diskussion/?postID=1496345#post1496345']
    Update nach dem Besuch bei der Zulassungsstelle:


    Bereits die KBA Betriebserlaubnis muss von der Zulassungsstelle abgestempelt werden, ansonsten ist sie ungültig. Man muss in diesem Zuge auch eine Eidesstattliche-Versicherung bei der Zulassungsstelle abgeben, dass die alten Papiere nicht mehr da sind, bzw. verlorengegangen sind.


    ... das wäre mir völlig neu, denn KBA Ersatzpapiere sind ja schon vom KBA gesiegelt ...

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • ... das wäre mir völlig neu, denn KBA Ersatzpapiere sind ja schon vom KBA gesiegelt ...


    Mir war es auch neu, wollte aber keine Diskussion mit dem Sachbearbeiter und dem Chef der Zulassungsstelle. Ich habe es so verstanden, dass das KBA die ABE erstellen darf aber die zuständige Genehmigungsbegörde sei für die Erteilung der Betriebserlaubnis verantwortlich. Letztendlich musste ich rund 80 Euro an Gebühren zahlen. 30 Euro für die Eidesstattliche-Versicherung, dass die Original-ABE nicht mehr auffindbar ist. 39 Euro für die Erteilung der BE Paragraph 13 EG-FGV und 10 Euro für die Ersatz-/Änderungsbescheinigung.

  • vor 10 Jahren bin ich nur mit dem Versicherungsschein gefahren und hatte nie eine BE dabei (weils keine mehr gab). Das hat in der Kontrolle keine Sau interessiert... mehrfach in Ost und auch hier in West. "Damals" hatte ich nichtmal ein Typenschild an meiner alten Simme.


    Jetzt mit den steigenden Preisen wirds immer bekloppter was den Papierkrieg betrifft...

  • Müssten die noch abgestempelt werden oder in sonstiger weise bei der Zulassungstelle "bearbeitet" werden, hätte das KBA aber auch sicher einen Hinweis auf seiner Homepage/Bestellseite... Und würde einem nicht einfach irgendwelche "ungültige" Papiere in die Hand drücken.

  • Mir war es auch neu, wollte aber keine Diskussion mit dem Sachbearbeiter und dem Chef der Zulassungsstelle. Ich habe es so verstanden, dass das KBA die ABE erstellen darf aber die zuständige Genehmigungsbegörde sei für die Erteilung der Betriebserlaubnis verantwortlich.


    Lol, das hätte ich sofort mit ihm diskutiert, denn die Genehmigung ist ja bereits in Form einer ABE erteilt, und zwar zuständigerweise vom KTA (Kraftfahrtechnische Anstalt / Amt in Dresden), desssen Rechtsnachfolger in diesem Bezug das KBA in Flensburg ist.
    Es wäre dann also so, dass eine örtliche Zulassungsstelle auf eine wirksam erteilte Allgemeine Betriebserlaubnis nochmal eine Einzelbetriebserlaubnis drauf setzen würde. Geht gar nicht ...


    PS: ganz nebenbei: man muss zwischen der ABE, welche für eine Fahrzeugbaureihe erteilt wird, und dem ABE-Kärtchen, welches einem genehmigten Fahrzeug beizugeben ist, unterscheiden. Die ABE für die Fahrzeugbaureihe ist vor langer Zeit erteilt und gilt weiterhin, beim KBA bekommst Du als Privatperson den Nachweis, das Dein Fahrzeug der ABE entspricht, als Ersatz-ABE-Kärtchen. Eine Zulassungsstelle darf da dran nur rumfummeln, wenn Du am Fahrzeug was geändert hast.


    Ganz anders die Lage, wenn das Fahrzeug nach Verlust des ABE Kärtchens oder Import oder Umbau von einer Prüfstelle begutachtet wurde, dieses Gutachten muss die Zulassungsstelle gegenstempeln (steht auch auf dem Gutachten)

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Ich grabe Mal die Leiche aus.


    Vorhin war ich bei der DEKRA für ein "schnelles" 21er Gutachten. Pustekuchen, der Prüfer bemängelte die SWH Einheitsgabel. Dafür hatte ich nur eine Herstellerbescheinigung mit ganz vielen KtA und DEKRA Prüfbescheiden drauf. Aber das hat ihn nicht besänftigt. Hat jemand von Euch diese Gabel auch verbaut und eingetragen? Gab es da Probleme?

    Danke

  • Was sollte den das Problem sein?


    Für die Gabel gibt es doch sogar DEKRA Prüfberichte. Ich hab bei MZA mit der TÜV Nord Email Adresse angefragt, 2h hatte ich die im Kasten....

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