Beiträge von Atomfred

    Prüfstellen sind Unternehmen, die ua. mit hoheitlichen Aufgaben beauftragt ist und kein Amt.

    Die Prüfer sind angestellte der jeweiligen Prüforganisation und sind keine Beamte.

    Dann solltest du mal ins Gesetz gucken und darüber stolpern, dass unter Punkt a Beamte… und unter Punkt c sonstige Personen die in behördlichem Auftrag handeln aufgeführt sind. (Ziemlich genau deine Aussage)

    Ich stelle mir an so einer Stelle immer die Frage warum der Besitzer keine Papiere für 30€ beantragt welche den Preis des Mopeds um locker 300€ nach oben verbessern

    Das werde ich auch nie verstehen. :dash:

    Hab gerade den Motor ausgebaut und Öl abgelassen,dabei ist mir das hier aufgefallen. Sieht aus als wollte da was von innen nach außen 😢

    Sieht für mich eher nach nem starken elektrischen Funkenüberschlag aus. Wie auch immer der da hinkommen sollte.

    Sieht erstmal unverdächtig aus. Typenschild nach dem Lackieren in Grün vermutlich falschrum angebaut. Nummer und Typenschild sehen aber original aus. Eine Nummer mit 617 am Anfang taucht in der Reimportliste auch nicht auf. Dazu noch der „Lausitz“-Aufkleber.

    Die Chancen stehen gut für KBA-Papiere, bis du sie hast, aber alles nicht garantiert.

    Hier sind die Listen der einzelnen Modelle



    Bei den Ersatzrahmen für die S51 Modelle gab es auch Serien die aus der laufenden Produktion genommen wurden und in den Handel gingen.

    Nicht alle Ersatzrahmen fangen mit einer 1 an.

    Den Beitrag hab ich gefunden, nur ist der Link für die Schwalben down.

    Die Nummern der Austauschrahmen bzw. Ersatzrahmen für S51 fangen aber mit einer 1 und, genauer gesagt, oft mit 107XXXX an. Wenn dann ein Ersatzrahmen z. B. Mit der Nummer 1071234 als S51 rumfährt, gibt es vielleicht auch eine Schwalbe mit der selben Nummer, da dieses Muster bei der Schwalbe in die normale Produktionsreihenfolge passt. Deshalb frag ich, ob es bei diesen Nummern einen Bereich gibt, der den Ersatzrahmen vorbehalten ist.


    Und dann natürlich die Frage nach einem funktionierenden Link zur Auflistung.

    Ich hol den mal aus der Versenkung, weil dieser Thread der neueste war. Gibts die Liste noch oder ist sie analog zum Schwalbennest? Gibt es eigentlich eine Möglichkeit anhand der Nummer einen Austauschrahmen für eine S51 und eine normale Nummer für ne Schwalbe zu unterscheiden? Gibt es da einen Sperrbereich der Nummern? Wenn man die Produktionszahlen anhand der Nummern als Anhalt nimmt, wurden in dem Jahr mit den 107....-Nummern 70k Fahrzeuge gebaut und davor und dahinter irgendwas zwischen 30k und 50k. 1984 dann aber auch wieder 80k Stück.

    Damals hat man da noch nicht drauf geachtet, du hast ja noch eine der ganz alten KBA Blätter. Du kannst ja mal spaßeshalber noch eine Zweitschrift anfragen und schauen was man jetzt, 20 Jahre später dazu sagt. Was nicht heissen soll das du irgendwas damit getrieben hast sondern lediglich das das KBA strenge Vorgaben bekommen hat die nicht immer realitätsnah sind


    Haha, eine KBA Zweitschrift von 2004 ist ganz schlechter Beleg in Punkt Echtheit der FIN/Typenschild, schlisst nicht mal aus das es ein Reimport ist.

    Zu diesen Zeitpunkt hat das KBA keine Bilder von der FIN, Typenschild oder Moped gefordert.......

    Das ist mir bewusst. Das war selbst 2018 noch so. Erinnert euch aber selbst mal daran, welche Rolle damals (2004) Reimporte oder nachgemachte Rahmen gespielt haben. Mir ist sowas nicht untergekommen und ich hab auch viel ge- und verkauft. Neue Nachbaurahmen gab es nicht und wirklich nötig hatte man so einen Schmu auch nicht. Kaufpreis für das o.g. Moped damals 120€. Dafür muss man niemanden übers Ohr hauen. Darauf zielte das Beispiel ab.

    Ob man dafür Zweitschriften kriegt, steht auf nem anderen Blatt und entscheide ja nicht ich. Ich habe aber oft genug mit den Mitarbeitern zu tun, um zu wissen, dass das auch ganz stark vom Einzelnen abhängig ist. Mir wurde auch gesagt, dass es nach einer Umstellung auf ein neues System beim KBA auch nicht möglich sei mehrere Zweitschriften für die selbe Nummer zu kriegen. Da wurde ich auch 6 Monate später eines besseren belehrt.


    Was ist denn nun auffällig?


    Schrift passt, Ort passt, nach der Lackierung eingebracht passt, ein Grat an den einzelnen Ziffern ist auch zu erkennen. Die letzte Ziffer ist ne Drei mit nem geraden Dach, soweit man das erkennen kann. Mir sind keine Schlagzahlen in dieser Schriftart bekannt. Ich bleib dabei, dass das ne originale Nummer ist.

    Ich wollte darauf:

    Und er war definitiv der letzte Besitzer und Eigentümer.

    Pustekuchen, meine Zulassungsstelle hat das rundweg abgelehnt, er musste bei seiner Zulassungsstelle einen neuen KFZ-Brief..

    und darauf:


    Ja, das könnte ein Problemchen werden... Der Rahmen liegt seit mittlerweile über einem Jahrzehnt hier rum und ich kann nicht mehr ermitteln, von wem ich den irgendwann mal hatte.

    und darauf hinaus, dass die Zulassungsstelle so etwas niemandem auferlegen kann, wenn sie selbst nicht mal weiß, wer da denn kommen soll. Ist eh sinnfrei und überflüssig.


    Ich kenne den Unterschied zwischen einer BE für ein LKR und einer Zulassungsbescheinigung Teil 1+2. Die Aufbietung hast du selbst bereits in deinem ersten Post ins Spiel gebracht.


    Möglich ist auch das du eine Aufbietung über die Zulassungsstelle machen lassen musst.

    Aber da kannst du nur auf deiner Zulassungsstelle nachfragen, was die haben wollen, weil das jede anderes handhaben kann.

    Den Rest deines belehrenden Kommentars, ohne Bezug zum hiesigen Thema ignoriere ich mal (wieder).

    Hier mal zur Info die BE. Wenn ein Kfz 7 Jahre oder länger abgemeldet ist, werden die Daten dazu beim KBA und den Zulassungsstellen gelöscht. Ich musste bei meiner 251er nur handschriftlich vor Ort ein Dokument fertig machen, in dem ich angebe, wo das Motorrad herkommt.

    Aufbietung bei nem Fzg. dass über 7 Jahre abgemeldet ist, kommt ja eher selten vor.

    Ein Richter muss sich an das Gesetz halten hat aber natürlich in seiner Urteilsfindung einen gewissen Spielraum. Und das kann auch mal von der Tagesform abhängig sein (was es nicht sollte) oder eben wie Angeklagte sich verhalten und äussern. Klar sagt man das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt aber es sollte natürlich in das Strafmaß einfließen. Du willst hier ein definitve Vorraussage was auf deinen Bekannten zukommt aber die gibt es nicht. Kann auch sein das die ganze Sache fallen gelassen wird da es zum Glück keinen Personenschaden gab.


    Wichtig ist das nicht vorsätzlich gehandelt wurde sondern unwissentlich. Es wurde ja nicht getunt damit das Moped auf 60 kommt sondern nur die DDR Sonderreglelung bedacht. Ein strenger Richter widerrum könnte der Meinung sein das man als Vater 2 mal hinschauen müsste bevor man seinem Sohnemann die Maschine aushändigt.

    Von wirklich nichts anderem rede ich die ganze Zeit. Wenn man mich aber als doof hinstellt, werde ich mich ja wohl noch erklären dürfen. Ich habe aber auch schon geschrieben, dass meine Frage ergebnisoffen ist. Dass ein solcher Fall etwas vom Standard abweicht, zeigt ja schon die Ausnahmeregelung in der FEV. Ich habe auch keine Glaskugel und kann den Ausgang vorhersehen. Ich habe eine (vielleicht zu) spezielle Frage nach bisherigen Erfahrungen mit genau dieser Problematik gestellt und nur allgemeingehaltene, belehrende Antworten bekommen, die nichts mit der Fragestellung zu tun hatten. Das wird seltsamerweise nicht angemahnt.


    Und wenn ich mehrfach schreibe, dass ich weiß was eine BE ausmacht und trotzdem wieder darauf eingegangen wird, scheint nicht nur diese Information ohne den Umweg über die menschliche Schaltzentrale direkt vom Auge in die Finger zu gehen!


    Und das nun es soweit gekommen ist, zeigt das dies nicht mal beim kauf gemacht wurde.


    Pass auf DerSebbi89 gleich bekommst auch gesagt "widersprichst dir selbst innerhalb von zwei Sätzen." :undwech:


    Sagt derjenige der das gelesen nicht versteht :a_bowing:

    Und ein weiterer Kommentar ohne Inhalt! Was hat „nicht verstehen“ mit Widersprüchlichkeit zu tun? Was habe ich denn nicht verstanden? Erklär dich doch mal vernünftig ohne mich mit deinen sinnfreien Floskeln anzufeinden!

    hängt von den Fall spezifischen Umständen und dem Richter seinen Gemütszustand ab.

    Oh man, jetzt nimmst du deinen Leitspruch unter deinem Avatar aber auch beim Wort und legst hier alles auf die Goldwaage und widersprichst dir selbst innerhalb von zwei Sätzen. Was denn nun? Recht und Gesetz oder Gemütszustand? Dann für dich: Innerhalb der Gesetze ist er frei in seiner Entscheidung!

    Wenn bei dir alles in einer Verurteilung endet, frag ich mich ja, warum es z.B. den §153StPO gibt.

    Und was hat das mit Pflichten zu tun die ein Fahrzeughalter und Fahrzeugführer (welches meist ein und die selbe Person ist) haben ?

    Das war ein Vergleich= ein stilistisches Mittel, um etwas zu erklären, zu erläutern oder zu verdeutlichen

    Und was hat dieser ganze Text mit meiner Frage zu tun?

    Du hast es noch immer nicht begriffen (oder willst es nicht), das mit AM Schein eigentlich nur 45km/h darfst und ohne BE kannst es nicht belegen das das Moped unter eine Sonderregelung fällt, sprich legal damit 50km/h oder 60km/h fahren darfst als KKR .


    @ UniSolRomeo

    ist vergeben Mühe, er will es nicht war haben, das dreh und Angelpunkt die BE ist.


    Da es ein Ungarn Export ist, der 60km/h läuft, ist der Drops genau genommen doppelt gelutscht.

    Mensch Jungs, Textverständnis ist gefragt. Ich habe nichts anderes behauptet.


    Ich versuch es nochmal:


    Schritt 1: Kontrolle unter den o.g. Feststellungen, Rechtlich ein Fahren ohne FE, ich habe da keine andere Meinung als ihr und auch nichts Gegenteiliges gesagt/geschrieben! Anzeige durch Polizei mit weiterer Vernehmung und was da so zugehört.


    Schritt2: Abgabe ans Gericht, tatbestandsmäßig noch immer der erfüllte Straftatbestand. Das heißt aber nicht, dass es auch zu einer Verurteilung kommt. Ein Richter ist frei in seinen Entscheidungen. Eine Strafanzeige führt nicht zwingend auch zu einer Strafe/Verurteilung.


    Ich bin bei Schritt 2 und nicht 1. Deshalb frag ich nach Urteilen/Entscheidungen und nicht danach, wer mal von der Polizei angezeigt wurde.


    Schon mal was vom gutgläubigem Erwerb gehört? Da kann man z.B. auch an einem Gegenstand, der aus einer Straftat stammt und eigentlich jemand anderem gehört, Eigentum erwerben. Da bin ich auch erstmal einer Hehlerei beschuldigt, und zum Schluss kann ich die Ware unter Umständen behalten und werde nicht bestraft.

    Wie denn auch wenn du nichts hast womit du das nachweisen kannst? Man steht immer in der nachweiß Pflicht, weiß das mal vor Gericht nach das es sich um ein moped handelt welches vor 92 auf der gebietskörperschaft der DDR erstmalig in den Verkehr gekommen ist...

    siehe hier:

    Quark

    Ist das Moped in der DDR auf der Straße gewesen und hatte daher eine BE vom KTA der DDR, dafür bekommt man auch eine Zweitschrift von KBA

    mit 60km/h. Versteht sich von selber das dazu alle Voraussetzung für das erstellen eine Zweitschrift passen müssen.

    Zumindest da sind wir einer Meinung. Ein echtes DDR-Moped hat nichts mit einem Reimport mit Dekra-Gutachten zu tun. Schmeißt nicht alles in einen Topf!


    Aus diesen Ursprung machst du Quark. :rolleye:

    Wer hat es denn geschrieben? Ich?

    Quark

    Ist das Moped in der DDR auf der Straße gewesen und hatte daher eine BE vom KTA der DDR, dafür bekommt man auch eine Zweitschrift von KBA

    mit 60km/h. Versteht sich von selber das dazu alle Voraussetzung für das erstellen eine Zweitschrift passen müssen.

    Den Ursprung zu diesem „Quark“ habe nicht ich geschrieben! Hier nochmal zum Nachlesen!

    Hast du ne Ahnung, wenn du zb mit einer DDR Maschine die mal ne original DDR BE hatte ohne gültige BE angetroffen wirst ist es automatisch fahren ohne FS, egal was du machst, denn das Gesetz ist das eben eindeutig.


    Wenn die gurke dann auch noch 60kmh nachweislich läuft is der Drops eh gelutscht.

    In 6 Wörtern erklärt.


    nicht im Besitz einer gültigen BE

    Darum ging es gar nicht. Nicht den Zusammenhang verlieren. Die Rede war von einem originalen DDR-Moped. Nach der Aussage wird nicht mal mehr einem DDR-Moped die 60 km/h zugestanden.

    Und eine BE die zwar von einem gutachter erstellt, aber nicht von einer zuständigen Behörde gestempelt ist, ist eben ungültig.

    Das weiß ich. Hab ich schon geschrieben und nicht widersprochen.

    Die Frage wurde ja gestellt um eine Antwort zu bekommen, aber die Antwort die es darauf gibt schmeckt wohl so garnicht. Also hoffen wir mal das das Gericht wenig milde walten lässt, und den vollen Knüppel zieht. Vielleicht verstehst du es dann.

    Eine Antwort auf meine Frage habe ich noch nicht erhalten.


    4883xxx ist eine S51N Ungarn Export mit CM50ccm Kennzeichnung auf dem Typschild, und damit ein 40 km/h Einsitzer nach ungarischem Recht.

    Vielen Dank!

    Und genau damit bist du auf den Holzweg, das Spiel absolut keine Rolle. :a_bowing:

    Ausschlaggebend ist wann und wo das Fahrzeug erstmalig in Verkehr gekommen ist.


    So neben bei, wenn es zb. ein Ungarn-Version ist, war es nicht mal ein technisch identisches Fahrzeug, genau genommen.

    Spielt es sehr wohl! Vielleicht nicht für den Straftatvorwurf an sich, aber für die Strafe. Ich verweise nur mal auf Vorsatz und Fahrlässigkeit oder schuldhaftes Handeln. Nochmal²: Die rechtlichen Gegebenheiten für Reimporte sind mir bekannt und sehe ich auch nicht anders. Wenn BE von der DEKRA..., dann mit 50 km/h. Das ist meine Meinung! Das ist aber komplett offtopic hier!


    Hier mal ein Link ins andere Forum zu Angaben eines ungarischen Forumsmitglieds.


    Exportmodelle, Besonderheiten,Typen usw. - Seite 4 - DDRMoped.de


    Mit der entsprechenden Nachfrage von Hallo-Stege. Das ist zwar schon 13 Jahre her, aber dadurch nicht unglaubwürdiger. Pauschale Antworten, weil man mal was von dem Bruder der Schwester des Onkels gehört hat, haben keinen Mehrwert für die Community.

    Es kann also technisch identische Fahrzeuge geben. Zumal es auch in Ungarn schlaue, junge Leute gab, die die Drosselung wieder rückgängig gemacht haben. Ob das dann damals in Ungarn zulässig war oder nicht, wird hier keiner beurteilen können! Vielleicht ist die ein oder anders Simson auch als Motorrad gelaufen. Dass diese Fahrzeuge dann noch immer nicht erstmalig in der DDR in den Verkehr gebracht wurden, ist mir bewusst!! Hört bitte auf mit diesen pauschalen Antworten a la "Das war schon immer so!"


    Und, ob die Simson jetzt wieder zurück kommt und es fehlen die Papiere als Motorrad oder als Moped/Mokick ist irrelevant.

    wurde das Fahrzeug Sichergestellt und durch einen Gutachter zum Zeitpunkt der Kontrolle festgestellt das die Simson wirklich 60km/h fuhr? Ansonsten wirds ggf für die Polizei vor Gericht schwierig das zu beweisen wenn das Moped plötzlich nur noch 45/50 fährt ... ;) Dann wäre wenigstens der Tatbestand mit dem fahren ohne Führerschein vom Tisch.

    Das Moped ist zwei Tage einbehalten worden und konnte dann wieder abgeholt werden. Ob da in der Zeit was gelaufen ist, weiß ich nicht.


    hallo-stege Vielen Dank für das Angebot. Wir haben mal auf die Liste geguckt und die Nummer fällt mit 4883??? genau in einen Exportblock.

    Ich komme mir grad vor, als ob ich bei Motortalk bin! :dash: Ich weiß, dass ein Gutachten ohne Stempel keine BE ist. Ich weiß, dass es zig tausende Urteile zum Fahren ohne FE gibt. Und es macht sehr wohl einen Unterschied, ob durch eigene Umbauten die BE erlischt und ich dann A1 oder mehr brauche, oder ob es sich um technisch identische Fahrzeuge handelt, bei denen im Zweifel lediglich eine Ziffer der Rahmennummer darüber entscheidet, ob sich jemand strafbar macht, oder nicht.


    Sowas kann auch immer wegen Geringfügigkeit oder anderer Juristereien eingestellt werden. Und bei den ganzen Reimportgeschichten hätte es sein können, dass hier jemand sowas schon durch hat.

    Ich will das auch nicht rechtfertigen oder in der Simsongemeinde für den Junior Buße tun, vielleicht bringt ein Urteil in dieser uneinheitlichen Handhabung der Reimporte durch die Behörden ja etwas Rechtssicherheit. Etliche Gesetze sind erst durch richterliche Urteile klarer definiert worden. Ein Urteil eines Landgerichts kann da schon für ein kleines Amtsgericht als richtungsweisend gelten.


    Ich möchte nochmal deutlich betonen, dass ich keine Anleitung erwarte, wie man ihn da rausboxt. Die Frage habe ich ergebnisoffen gestellt.

    Mit ABE oder BE meint man üblicherweise den "Nachweis der Betriebserlaubnis" und nicht den kompletten Aktenberg im Archiv des KBA oder des Herstellers dahinter...


    Trotzdem. Fahren ohne BE ist, egal ob du sie bekommen hättest oder nicht, fahren ohne BE.

    Das ist mir schon klar und nicht der Knackpunkt! Meine Nachfrage bezog sich auf die Aussage, dass es Fahren ohne FE ist, wenn ich für mein echtes DDR-Moped noch keine BE habe. Die kann man ja auch mal verlieren. Ich glaube, wir reden hier etwas aneinander vorbei, meinen aber soweit das Gleiche. Und ein bisschen verrennen wir uns auch schon wieder.


    Somit hier nochmal meine Eingangsfrage: Kennt jemand zu dem Thema Reimporte Urteile oder Rechtssprechungen? Vielleicht auch zu erteilten Gutachten oder sowas?