Wieso musst du die StVZO über den Haufen werfen?
Meiner Meinung nach reicht es den Einigungsvertrag neu zu interpretieren:
Anlage I Kap. XI B III EV: "(21) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor nach § 18 Abs. 2 Nr. 4, wenn sie bis 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind."
Der Punkt liegt in den letzten Worten. Mit "in den Verkehr gekommen" wurde bisher immer nur das Gebiet der ehemaligen DDR interpretiert. Das steht da aber wörtlich nicht drin. Wenn jetzt das Ministerium einfach eine Neuinterpretation raus gibt, dass es so zu verstehen ist, dass die Inbetriebnahme nicht gebietsgebunden ist - é voilà!