Beiträge von Atomfred

    Ich komme mir grad vor, als ob ich bei Motortalk bin! :dash: Ich weiß, dass ein Gutachten ohne Stempel keine BE ist. Ich weiß, dass es zig tausende Urteile zum Fahren ohne FE gibt. Und es macht sehr wohl einen Unterschied, ob durch eigene Umbauten die BE erlischt und ich dann A1 oder mehr brauche, oder ob es sich um technisch identische Fahrzeuge handelt, bei denen im Zweifel lediglich eine Ziffer der Rahmennummer darüber entscheidet, ob sich jemand strafbar macht, oder nicht.


    Sowas kann auch immer wegen Geringfügigkeit oder anderer Juristereien eingestellt werden. Und bei den ganzen Reimportgeschichten hätte es sein können, dass hier jemand sowas schon durch hat.

    Ich will das auch nicht rechtfertigen oder in der Simsongemeinde für den Junior Buße tun, vielleicht bringt ein Urteil in dieser uneinheitlichen Handhabung der Reimporte durch die Behörden ja etwas Rechtssicherheit. Etliche Gesetze sind erst durch richterliche Urteile klarer definiert worden. Ein Urteil eines Landgerichts kann da schon für ein kleines Amtsgericht als richtungsweisend gelten.


    Ich möchte nochmal deutlich betonen, dass ich keine Anleitung erwarte, wie man ihn da rausboxt. Die Frage habe ich ergebnisoffen gestellt.

    Mit ABE oder BE meint man üblicherweise den "Nachweis der Betriebserlaubnis" und nicht den kompletten Aktenberg im Archiv des KBA oder des Herstellers dahinter...


    Trotzdem. Fahren ohne BE ist, egal ob du sie bekommen hättest oder nicht, fahren ohne BE.

    Das ist mir schon klar und nicht der Knackpunkt! Meine Nachfrage bezog sich auf die Aussage, dass es Fahren ohne FE ist, wenn ich für mein echtes DDR-Moped noch keine BE habe. Die kann man ja auch mal verlieren. Ich glaube, wir reden hier etwas aneinander vorbei, meinen aber soweit das Gleiche. Und ein bisschen verrennen wir uns auch schon wieder.


    Somit hier nochmal meine Eingangsfrage: Kennt jemand zu dem Thema Reimporte Urteile oder Rechtssprechungen? Vielleicht auch zu erteilten Gutachten oder sowas?

    Grandpa

    Fahren ohne gültige BE ist bei Simsonfahrzeugen mit 60km/h Höchstgeschwindigkeit leider auch gleich fahren ohne gültige Fahrerlaubnis wenn man nur AM hat.


    Eine DDR Maschine darfst du auch nicht ohne ABE fahren, da kann es eigentlich keinen Unterschied in der juristischen Beurteilung geben.

    Aber doch nur, wenn sich etwas auf Leistung und Vmax auswirkt, oder verstehe ich das gerade falsch? Die ABE/BE gibt es doch grundsätzlich für DDR-Mopeds. Die liegt halt (wenn es dazu noch was gibt) beim KBA oder früher beim KTA. Hab grad extra nochmal geguckt: Auf den KBA-Papieren steht ja auch drauf "Nachweis der Betriebserlaubnis..." Der Fahrzeugschein ist doch auch nur der Nachweis der BE für einen Golf, Polo. Die BE an sich hat doch der Hersteller.

    Ansonsten wirds bitter wenn die landeskasse wieder Geld braucht.

    Ist das auch mal nicht der Fall? :dash:

    Mal nebenbei gefragt, wie wurde den in der Kontrolle festgestellt das es ein reimport ist?

    Die Kennzeichnung auf dem Typenschild war entfernt worden, aber wohl nicht vollständig. Dann in der Kombi mit dem Gutachten fiel das Kind ziemlich schnell in den Brunnen.


    Mich würden mal Urteile interessieren, die sich explizit mit der Reimportgeschichte befassen, da die Fahrzeuge technisch ja grundlegend gleich sind oder auf einen gleichen Stand gebracht werden können.

    Fahren ohne fahrerlaubniss dürfte es in diesem fall glaube ich trotzdem nicht sein.

    Das ist ja jetzt die Frage, ob Fahren ohne oder nicht. In aller Konsequenz theoretisch schon, wenn für Reimporte eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h anzunehmen ist und das Moped schneller fährt.

    Hey,


    der Sohn eines Arbeitskollegen wurde letztens mit ner S51 kontrolliert, wobei festgestellt wurde, dass es ein Reimport ist. Vorgelegt hat er ein Gutachten der DEKRA mit 60 km/h, das aber nicht abgestempelt war. Der Junior hat jetzt ne Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis am Hals. Mein Kollege und er kannten diese Problematik mit den Reimporten überhaupt nicht. Die Beiden waren ziemlich überrascht und harren nun der Dinge, rechnen aber natürlich mit dem Schlimmsten, da er im September mit Pkw Führerschein anfangen wollte.


    Kennt jemand dazu Gerichtsurteile, vllt. aus eigener Erfahrung? Im Netz hab ich erstmal nix gefunden.


    Bitte keine Grundsatzdiskussion entfachen!

    Hallöchen,


    also mich muß auch sagen, dass an diesem SR ganz schön viel rumgefuscht wurde. Anhand der Bilder ist es echt schwer eindeutig zu bestimmen was für ein Modell es war.


    rechtes Fußbrett --> vom SR 50 CE, da mit Ausschnitt für Anlasser
    blaues Kabel von der GRundplatte --> Elektronikzündung (evtl auch CE-Modell
    Kombiinstrument --> mindestens B4-Modell (also auch CE-möglich)
    Motor --> ich denke, dass er nicht original ist, da auf dem linken Seitendeckel keine Anzahl der Gänge ist. Die Motoren, die irgendwann nach der WEnde gebaut wurden hatten dies nicht mehr


    Stoßdämpfer hinten --> CE-Modell, da 5fach verstellbar
    ELBA fehlt --> N-Modell ich würde bei dem geflicktem Kabelbaum aber nicht davon ausgehen, dass die original nicht drin war.


    Kannst mal gucken, ob die verbaute Schwungscheibe mehr rosa als rot ist Wenn irgendwann mal ein Elektrostrter (CE-Modell) verbaut war, dann müßte die Schwungscheibe rosa sein und vorne wenn man draufguckt nur 2 kleine Löcher sein uns nicht 4 einzelne Stege (ich hoffe man versteht es)


    Bei meinem CE ist auch nur eine normale Bilux-Lampe verbaut


    Kannst auch mal gucken, ob an einer der 4 Schrauben vom Tacho ein dreier-Verteiler angeschraubt ist. Wenn der vorhanden ist, dann waren mal Blinker dran.


    Ist das Typenschild noch vorhanden? Sonst kannst du ja mal die (teilweise) Rahmennummer posten, dann kann man mit anderen Mitgliedern das Baujahr erahnen indem man die Nummern dann vergleicht.


    Der einfache Schalter für die Hupe wurde auch um die Wendezeit verbaut. Ich glaub das war nach dem die Tagfahrlichtregelung eingeführt wurde


    Bei weiteren Fragen steh ich gerne zur Verfügung.


    mfg Martin

    Hallöchen,


    ich weiß der Thread ist alt aber egal. Ich werd mal dieses Typenwirrwarr aufklären.


    Das ist ein originale S51 Enduro und zwar heißt die genau S 51 E/4.


    Dieses Modell wurde ganz einfach aus Kostengründen eingeführt und auch regulär im Handel verkauft.


    Es baut eben auf der N-Variante auf, wurde bloß mit den Enduromerkmalen ausgestattet und ganz einfach weil die Kosten dadurch gesenkt wurden, da die Enduros ja auch früher schon als \"Sonderausstattung\" galten.


    mfg Martin

    Moin!


    Nur Silikontester wäre ja blöd, da kann ich ja auch in den Baumarkt gehen. :dma_smile2:


    Ich weiß es gehört nicht ganz hierher, ich wollt aber die Antwort auf Schwalbenheizers Frage veröffentlichen, falls es noch jemanden interessiert.


    Also es gibt da wie schon gesagt ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) und eins des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm welche eine klare Aussage treffen.


    Sobald das Moped fahrbereit ist, du also die Zündung anmachen, antreten und losfahren kannnst ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis, auch wenn du nur rollst.


    Wenn es nicht fahrbereit aufgrund irgendwelcher technischen Defekte ist, ist es kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, da man nicht die Möglichkeit besitzt in jedem Augenblick loszufahren. Das Moped wird in diesem Fall nur als Fahrzeug und nciht als Kraftfahrzeug angesehen, also wie ein Fahrrad oder so.


    Hoffe geholfen zu haben.


    mfg Martin