hängt von den Fall spezifischen Umständen und dem Richter seinen Gemütszustand ab.
Oh man, jetzt nimmst du deinen Leitspruch unter deinem Avatar aber auch beim Wort und legst hier alles auf die Goldwaage und widersprichst dir selbst innerhalb von zwei Sätzen. Was denn nun? Recht und Gesetz oder Gemütszustand? Dann für dich: Innerhalb der Gesetze ist er frei in seiner Entscheidung!
Wenn bei dir alles in einer Verurteilung endet, frag ich mich ja, warum es z.B. den §153StPO gibt.
Und was hat das mit Pflichten zu tun die ein Fahrzeughalter und Fahrzeugführer (welches meist ein und die selbe Person ist) haben ?
Das war ein Vergleich= ein stilistisches Mittel, um etwas zu erklären, zu erläutern oder zu verdeutlichen
Alles anzeigenFalsch der hat sich an Gesetze zu halten und an dem was das Gesetzt für Zuwiderhandlung als Strafmaß vorsieht.
Wie das Strafmaß genau aussieht, ob es nun das Mindeststrafmaß oder das Höchststrafmaß oder was dazwischen wird, hängt von den Fall spezifischen Umständen und dem Richter seinen Gemütszustand ab. Das ist hier auch schon gesagt worden.
Und was hat das mit Pflichten zu tun die ein Fahrzeughalter und Fahrzeugführer (welches meist ein und die selbe Person ist) haben ?
Der hat dafür zu sorgen, das alles Vorschriftsmäßig ist, für die Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis, auch für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Fahrzeugpapiere, das das Fahrzeug Haftpflicht versichert ist, sowie auch das sein KKR die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit einhält.
Das nun keine Betriebserlaubnis erteilt wurde, ist klar und und deutlich ersichtlich wenn da nichts unter "Bescheinigung der Zulassungsbehörde nach § 4Abs. 5 FZV >> BETRIEBSERLAUBNIS ERTEILT<< " nichts ausgefüllt ist.
Von daher klar seine Pflichten nicht nachgekommen.
So nebenbei ist dann auch noch eine Falsche Angabe beim Abschluss der Haftpflichtversicherung gemacht worden, sonst hättest du ohne BE
keine abschließen können.
Kommt noch hinzu, laut Versicherungsbedingungen, ist für einen aktiven Versicherungsschutz, Voraussetzung das das Fahrzeug eine BE hat.
Von daher klar seine Pflichten nicht nachgekommen und mit falschen Angaben gemacht um eine Versicherung abzuschließen zu können.
Ob man da milde von Richter da erwarten kann
Und was hat dieser ganze Text mit meiner Frage zu tun?