Beiträge von Atomfred

    Ich wollte darauf:

    Und er war definitiv der letzte Besitzer und Eigentümer.

    Pustekuchen, meine Zulassungsstelle hat das rundweg abgelehnt, er musste bei seiner Zulassungsstelle einen neuen KFZ-Brief..

    und darauf:


    Ja, das könnte ein Problemchen werden... Der Rahmen liegt seit mittlerweile über einem Jahrzehnt hier rum und ich kann nicht mehr ermitteln, von wem ich den irgendwann mal hatte.

    und darauf hinaus, dass die Zulassungsstelle so etwas niemandem auferlegen kann, wenn sie selbst nicht mal weiß, wer da denn kommen soll. Ist eh sinnfrei und überflüssig.


    Ich kenne den Unterschied zwischen einer BE für ein LKR und einer Zulassungsbescheinigung Teil 1+2. Die Aufbietung hast du selbst bereits in deinem ersten Post ins Spiel gebracht.


    Möglich ist auch das du eine Aufbietung über die Zulassungsstelle machen lassen musst.

    Aber da kannst du nur auf deiner Zulassungsstelle nachfragen, was die haben wollen, weil das jede anderes handhaben kann.

    Den Rest deines belehrenden Kommentars, ohne Bezug zum hiesigen Thema ignoriere ich mal (wieder).

    Hier mal zur Info die BE. Wenn ein Kfz 7 Jahre oder länger abgemeldet ist, werden die Daten dazu beim KBA und den Zulassungsstellen gelöscht. Ich musste bei meiner 251er nur handschriftlich vor Ort ein Dokument fertig machen, in dem ich angebe, wo das Motorrad herkommt.

    Aufbietung bei nem Fzg. dass über 7 Jahre abgemeldet ist, kommt ja eher selten vor.

    Ein Richter muss sich an das Gesetz halten hat aber natürlich in seiner Urteilsfindung einen gewissen Spielraum. Und das kann auch mal von der Tagesform abhängig sein (was es nicht sollte) oder eben wie Angeklagte sich verhalten und äussern. Klar sagt man das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt aber es sollte natürlich in das Strafmaß einfließen. Du willst hier ein definitve Vorraussage was auf deinen Bekannten zukommt aber die gibt es nicht. Kann auch sein das die ganze Sache fallen gelassen wird da es zum Glück keinen Personenschaden gab.


    Wichtig ist das nicht vorsätzlich gehandelt wurde sondern unwissentlich. Es wurde ja nicht getunt damit das Moped auf 60 kommt sondern nur die DDR Sonderreglelung bedacht. Ein strenger Richter widerrum könnte der Meinung sein das man als Vater 2 mal hinschauen müsste bevor man seinem Sohnemann die Maschine aushändigt.

    Von wirklich nichts anderem rede ich die ganze Zeit. Wenn man mich aber als doof hinstellt, werde ich mich ja wohl noch erklären dürfen. Ich habe aber auch schon geschrieben, dass meine Frage ergebnisoffen ist. Dass ein solcher Fall etwas vom Standard abweicht, zeigt ja schon die Ausnahmeregelung in der FEV. Ich habe auch keine Glaskugel und kann den Ausgang vorhersehen. Ich habe eine (vielleicht zu) spezielle Frage nach bisherigen Erfahrungen mit genau dieser Problematik gestellt und nur allgemeingehaltene, belehrende Antworten bekommen, die nichts mit der Fragestellung zu tun hatten. Das wird seltsamerweise nicht angemahnt.


    Und wenn ich mehrfach schreibe, dass ich weiß was eine BE ausmacht und trotzdem wieder darauf eingegangen wird, scheint nicht nur diese Information ohne den Umweg über die menschliche Schaltzentrale direkt vom Auge in die Finger zu gehen!


    Und das nun es soweit gekommen ist, zeigt das dies nicht mal beim kauf gemacht wurde.


    Pass auf DerSebbi89 gleich bekommst auch gesagt "widersprichst dir selbst innerhalb von zwei Sätzen." :undwech:


    Sagt derjenige der das gelesen nicht versteht :a_bowing:

    Und ein weiterer Kommentar ohne Inhalt! Was hat „nicht verstehen“ mit Widersprüchlichkeit zu tun? Was habe ich denn nicht verstanden? Erklär dich doch mal vernünftig ohne mich mit deinen sinnfreien Floskeln anzufeinden!

    hängt von den Fall spezifischen Umständen und dem Richter seinen Gemütszustand ab.

    Oh man, jetzt nimmst du deinen Leitspruch unter deinem Avatar aber auch beim Wort und legst hier alles auf die Goldwaage und widersprichst dir selbst innerhalb von zwei Sätzen. Was denn nun? Recht und Gesetz oder Gemütszustand? Dann für dich: Innerhalb der Gesetze ist er frei in seiner Entscheidung!

    Wenn bei dir alles in einer Verurteilung endet, frag ich mich ja, warum es z.B. den §153StPO gibt.

    Und was hat das mit Pflichten zu tun die ein Fahrzeughalter und Fahrzeugführer (welches meist ein und die selbe Person ist) haben ?

    Das war ein Vergleich= ein stilistisches Mittel, um etwas zu erklären, zu erläutern oder zu verdeutlichen

    Und was hat dieser ganze Text mit meiner Frage zu tun?

    Du hast es noch immer nicht begriffen (oder willst es nicht), das mit AM Schein eigentlich nur 45km/h darfst und ohne BE kannst es nicht belegen das das Moped unter eine Sonderregelung fällt, sprich legal damit 50km/h oder 60km/h fahren darfst als KKR .


    @ UniSolRomeo

    ist vergeben Mühe, er will es nicht war haben, das dreh und Angelpunkt die BE ist.


    Da es ein Ungarn Export ist, der 60km/h läuft, ist der Drops genau genommen doppelt gelutscht.

    Mensch Jungs, Textverständnis ist gefragt. Ich habe nichts anderes behauptet.


    Ich versuch es nochmal:


    Schritt 1: Kontrolle unter den o.g. Feststellungen, Rechtlich ein Fahren ohne FE, ich habe da keine andere Meinung als ihr und auch nichts Gegenteiliges gesagt/geschrieben! Anzeige durch Polizei mit weiterer Vernehmung und was da so zugehört.


    Schritt2: Abgabe ans Gericht, tatbestandsmäßig noch immer der erfüllte Straftatbestand. Das heißt aber nicht, dass es auch zu einer Verurteilung kommt. Ein Richter ist frei in seinen Entscheidungen. Eine Strafanzeige führt nicht zwingend auch zu einer Strafe/Verurteilung.


    Ich bin bei Schritt 2 und nicht 1. Deshalb frag ich nach Urteilen/Entscheidungen und nicht danach, wer mal von der Polizei angezeigt wurde.


    Schon mal was vom gutgläubigem Erwerb gehört? Da kann man z.B. auch an einem Gegenstand, der aus einer Straftat stammt und eigentlich jemand anderem gehört, Eigentum erwerben. Da bin ich auch erstmal einer Hehlerei beschuldigt, und zum Schluss kann ich die Ware unter Umständen behalten und werde nicht bestraft.

    Wie denn auch wenn du nichts hast womit du das nachweisen kannst? Man steht immer in der nachweiß Pflicht, weiß das mal vor Gericht nach das es sich um ein moped handelt welches vor 92 auf der gebietskörperschaft der DDR erstmalig in den Verkehr gekommen ist...

    siehe hier:

    Quark

    Ist das Moped in der DDR auf der Straße gewesen und hatte daher eine BE vom KTA der DDR, dafür bekommt man auch eine Zweitschrift von KBA

    mit 60km/h. Versteht sich von selber das dazu alle Voraussetzung für das erstellen eine Zweitschrift passen müssen.

    Zumindest da sind wir einer Meinung. Ein echtes DDR-Moped hat nichts mit einem Reimport mit Dekra-Gutachten zu tun. Schmeißt nicht alles in einen Topf!


    Aus diesen Ursprung machst du Quark. :rolleye:

    Wer hat es denn geschrieben? Ich?

    Quark

    Ist das Moped in der DDR auf der Straße gewesen und hatte daher eine BE vom KTA der DDR, dafür bekommt man auch eine Zweitschrift von KBA

    mit 60km/h. Versteht sich von selber das dazu alle Voraussetzung für das erstellen eine Zweitschrift passen müssen.

    Den Ursprung zu diesem „Quark“ habe nicht ich geschrieben! Hier nochmal zum Nachlesen!

    Hast du ne Ahnung, wenn du zb mit einer DDR Maschine die mal ne original DDR BE hatte ohne gültige BE angetroffen wirst ist es automatisch fahren ohne FS, egal was du machst, denn das Gesetz ist das eben eindeutig.


    Wenn die gurke dann auch noch 60kmh nachweislich läuft is der Drops eh gelutscht.

    In 6 Wörtern erklärt.


    nicht im Besitz einer gültigen BE

    Darum ging es gar nicht. Nicht den Zusammenhang verlieren. Die Rede war von einem originalen DDR-Moped. Nach der Aussage wird nicht mal mehr einem DDR-Moped die 60 km/h zugestanden.

    Und eine BE die zwar von einem gutachter erstellt, aber nicht von einer zuständigen Behörde gestempelt ist, ist eben ungültig.

    Das weiß ich. Hab ich schon geschrieben und nicht widersprochen.

    Die Frage wurde ja gestellt um eine Antwort zu bekommen, aber die Antwort die es darauf gibt schmeckt wohl so garnicht. Also hoffen wir mal das das Gericht wenig milde walten lässt, und den vollen Knüppel zieht. Vielleicht verstehst du es dann.

    Eine Antwort auf meine Frage habe ich noch nicht erhalten.


    4883xxx ist eine S51N Ungarn Export mit CM50ccm Kennzeichnung auf dem Typschild, und damit ein 40 km/h Einsitzer nach ungarischem Recht.

    Vielen Dank!

    Und genau damit bist du auf den Holzweg, das Spiel absolut keine Rolle. :a_bowing:

    Ausschlaggebend ist wann und wo das Fahrzeug erstmalig in Verkehr gekommen ist.


    So neben bei, wenn es zb. ein Ungarn-Version ist, war es nicht mal ein technisch identisches Fahrzeug, genau genommen.

    Spielt es sehr wohl! Vielleicht nicht für den Straftatvorwurf an sich, aber für die Strafe. Ich verweise nur mal auf Vorsatz und Fahrlässigkeit oder schuldhaftes Handeln. Nochmal²: Die rechtlichen Gegebenheiten für Reimporte sind mir bekannt und sehe ich auch nicht anders. Wenn BE von der DEKRA..., dann mit 50 km/h. Das ist meine Meinung! Das ist aber komplett offtopic hier!


    Hier mal ein Link ins andere Forum zu Angaben eines ungarischen Forumsmitglieds.


    Exportmodelle, Besonderheiten,Typen usw. - Seite 4 - DDRMoped.de


    Mit der entsprechenden Nachfrage von Hallo-Stege. Das ist zwar schon 13 Jahre her, aber dadurch nicht unglaubwürdiger. Pauschale Antworten, weil man mal was von dem Bruder der Schwester des Onkels gehört hat, haben keinen Mehrwert für die Community.

    Es kann also technisch identische Fahrzeuge geben. Zumal es auch in Ungarn schlaue, junge Leute gab, die die Drosselung wieder rückgängig gemacht haben. Ob das dann damals in Ungarn zulässig war oder nicht, wird hier keiner beurteilen können! Vielleicht ist die ein oder anders Simson auch als Motorrad gelaufen. Dass diese Fahrzeuge dann noch immer nicht erstmalig in der DDR in den Verkehr gebracht wurden, ist mir bewusst!! Hört bitte auf mit diesen pauschalen Antworten a la "Das war schon immer so!"


    Und, ob die Simson jetzt wieder zurück kommt und es fehlen die Papiere als Motorrad oder als Moped/Mokick ist irrelevant.

    wurde das Fahrzeug Sichergestellt und durch einen Gutachter zum Zeitpunkt der Kontrolle festgestellt das die Simson wirklich 60km/h fuhr? Ansonsten wirds ggf für die Polizei vor Gericht schwierig das zu beweisen wenn das Moped plötzlich nur noch 45/50 fährt ... ;) Dann wäre wenigstens der Tatbestand mit dem fahren ohne Führerschein vom Tisch.

    Das Moped ist zwei Tage einbehalten worden und konnte dann wieder abgeholt werden. Ob da in der Zeit was gelaufen ist, weiß ich nicht.


    hallo-stege Vielen Dank für das Angebot. Wir haben mal auf die Liste geguckt und die Nummer fällt mit 4883??? genau in einen Exportblock.