Simson mit 85ccm angehalten...

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  • Mist gebaut und dafür wird man bestraft, ist ja unumstritten und richtig.
    Allerdings die Verhältnismäßigkeit, Fahrens ohne gültigen Führerschein,
    das als Straftat ein zu Stufen :dash: ist mehr als fragwürdig.
    Führerschein hat TE damit eine Thetische Ausbildung absolviert und mit der Fahrpraxis ist so Sache.
    @TommyMaul
    Gerade beim AM Führerschein fehlt eine Grundlegende Ausbildung zum Motorrad fahren."
    Was ist für dich "Grundlegende Ausbildung" ?
    Da die Verkehrsregeln für alle wohl gleich sind schließe ich darauf das du Fahrpraxis meinst.
    Führerschein hat TE damit eine Thetische Ausbildung absolviert und sogar ein Praktische auf Zweirad.
    Ich darf ein 40 Tonner fahren, vor ca. 25 Jahren das letzte mal W50 gefahren, mein Einschätzung daher Null Fahrpraxis.
    Geht da wahrscheinlich mehr Gefahr von mir aus wenn ich mich in ein 40Tonner setze und los fahre als
    von jemand der auf Zweirad Fahrpraxis hat und ein getuntes Moped fährt.


    E-Bike- Fahrer der 0-Thetische Ausbildung hat, fährt mit bissel Treten 25km/h und mehr, das ohne Versicherung, im Gegensatz dazu braucht man für ein Mofa in Deutschland eine Thetische Ausbildung und muss 15 Jahre sein. :panic:
    Ganz abgesehen davon, wie viele E-Bike Fahrer fahren, Kreuz und Quer, halten sich an keine Verkehrsregeln und bestraft werden nicht wirklich wenn überhaupt mal.
    Tuning ist da auch so Thema bei E-Bikes.


    In anderen EU-Ländern darf man 125er mit PKW-Schein fahren

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Das geht allmählich und dezent am Thema vorbei, ckich


    Würde ich nicht sagen. Ich finde, dass er schon Recht hat. Das jeder seine eigene Meinung zu dem Thema hat, okay, aber am Ende des Tages bin ich, mit meinem AM Führerschein, der seine Theorie und Praxis beim ersten Mal mit 0 Fehlerpunkten bestanden hat, genauso in der Lage ein großes Motorrad zu fahren.
    Früher war es doch nichts anderes. Man hat Auto gemacht, den Klasse B Schein und durfte alle darunterliegenden Klassen fahren OHNE jemals auf einem Zweirad gesessen zu haben, fahren. Was ist heute? Heute darf ich mit einem A1 Schein lediglich Sachen bis 125 ccm bewegen, mit A2 alles was nicht über 70 kW liegt und liege ich darüber, begehe ich eine Straftat, bin vorbestraft und darf um meinen Führerschein bangen. Versteht mich nicht falsch, am Ende ist es jedem seine Schuld, aber es gibt denke ich weit aus wichtigere Dinge, als Mopedfahrer mit größerem Hubraum, ABER einem über Jahre vorhandenen Führerschein, raus zuziehen und rechtlich zu belangen...

  • am Ende des Tages bin ich, mit meinem AM Führerschein, der seine Theorie und Praxis beim ersten Mal mit 0 Fehlerpunkten bestanden hat, genauso in der Lage ein großes Motorrad zu fahren.


    Sehe ich nicht so, ich habe damals selbst AM gemacht und die Jahre darauf A1, A2 und A.
    Ein richtiges Motorrad zu fahren ist nochmal was ganz anderes. Genau das habe ich in meiner Praxisausbildung zur Fahrschule auch gezeigt bekommen und gelernt.
    Ich gebe zu das der Unterschied A1 zu A2 und dann von A2 zu A irgendwie dämlich ist, mann könnte es besser "aufteilen" aber egal.
    Jemand der jetzt 15 Jahre Motorrad und Moped fährt wird sagen so ein Käse, versetzt euch aber mal lieber in die Lage eines Fahranfängers...


    Klasse B Schein und durfte alle darunterliegenden Klassen fahren OHNE jemals auf einem Zweirad gesessen zu haben


    Dem ist nicht so. Auch mit dem alten Führerschein kannst du ohne Motorrad Lappen kein Motorrad fahren.


    aber es gibt denke ich weit aus wichtigere Dinge, als Mopedfahrer mit größerem Hubraum, ABER einem über Jahre vorhandenen Führerschein, raus zuziehen und rechtlich zu belangen


    Du kennst das Gesetz. Was besagt mit deinem Führerschein darfst du nicht mehr als 50ccm fahren. Du hast wissentlich und mutwillig dagegen verstoßen das Risiko in kauf genommen.
    Sicher haben die besseres zu tuen und es gibt auch wichtigere Sachen als soetwas. Du bist nunmal aus Pech in eine Verkehrskontrolle gekommen und nun beschwerst du dich das die Leute dort ihren Job machen.
    Du wirst mit großer wahrscheinlichkeit mit teuer Geld und einem blauen Auge davon kommen... Eigentlich solltest du ganz klein mit Hut sein und dich jetzt nicht noch darüber beschweren.

  • stimmt es eigentlich, dass man die Prüfung durch den Sachverständigen selbst bezahlen muss, auch wenn er nichts zu beanstanden hatte?
    Sprich, wenn ein unerfahrener Beamter meint, das Moped sei nicht in Ordnung und die Prüfung in die Wege leitet...

    Willst Du eine Dudel, Sack, dann geh' zu Dudelsack.

  • solltest du ganz klein mit Hut sein und dich jetzt nicht noch darüber beschweren


    Das meinte ich mit "Jedem seine eigene Meinung". Ich beschwere mich nicht und hab nie schlecht von den Freunden in blau geredet und ja, wie so oft schon gesagt bin ich selber Schuld und stehe dazu. Ich gebe niemanden die Schuld für meinen Fehler, ich bin einfach nur der im letzten Thread geschriebenen Meinung. Die kann man teilen, muss man aber nicht und das ist auch okay so.

  • Er hat Mist gebaut, ist erwischt worden und muss dafür gerade stehen. Alles richtig. Allerdings finde ich auch, dass alleine aus Steuerverschwendungsgründen die ganze Prozedur völlig überzogen ist. Alleine der Vorgang die Kiste mitzunehmen und einen Gutachter zu bestellen um zu ermitteln wie hoch die Strafe ausfallen muss, hat keine Relation zur Tat.
    Ein Bußgeld und die Auflage, dass man die Kiste wieder zurückbaut und dann beim TÜV vorstellig wird, reicht meiner Meinung für Ersttäter völlig aus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Manuel

  • Dem ist nicht so. Auch mit dem alten Führerschein kannst du ohne Motorrad Lappen kein Motorrad fahren.


    Aber doch,
    da hieß das noch Fahrerlaubnis Klasse 3.
    Ist der vor dem 01.04.1980 gemacht wurden, darf man 125er fahren.


    Ja und im vielen EU-Ländern darf man mit B-Führeschen auf 125er fahren.....

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Zitat

    Dem ist nicht so. Auch mit dem alten Führerschein kannst du ohne Motorrad Lappen kein Motorrad fahren.


    Vielleicht hast du es ja auf die Formulierung "B Schein" bezogen, aber ansonsten stimmt die Aussage so doch nicht.
    Wenn du vor dem 1.4.1980 deinen Kasse 3 gemacht hast (entspricht heute Klasse B, bzw "Auto") waren Motorräder bis 125ccm mit drin. Außerdem durftest du den Schein später auf A2 umschreiben lassen und brauchtest dafür nur eine praktische Prüfung. Keine Praxisstunden, oder Theorie.
    Desweiteren eben die Sache mit den 7,5 Tonner. Meine Eltern durften beides. Meine Mutter (156cm klein und früher sehr schlank dazu) hätte sich nie in, oder eines der beiden getraut, aber gedurft.
    Mein Vater ging den anderen Weg. Eine Stunde auf dem Übungsplatz = A2. Dann noch ein paar Pflichtstunden und die Prüfung und seit dem ist er mit knapp 70PS und um die 300kg Motorrad unterwegs. Der Entschluss dazu kam mit 36. Also auch nicht zu der Zeit wo dieser Schein noch ausgestellt wurde.


    Soll nun nichts von blueforceforwards Handeln relativieren, aber die Sache mit dem Schein stimmt so nicht.

  • und was zieht man für Konsequenzen daraus? -> Passiert doch nix, bau ich schnell alles zurück und gut.
    Lässt der Polizist kein Gutachten davon machen kommt der fahrer mit nem guten Anwalt am Ende aus allem raus und der Staat zahlt den Salat.


    aber die Sache mit dem Schein stimmt so nicht


    okay, wieder was gelernt. War mir so nicht bekannt.

  • So ein bisschen hast du natürlich Recht ;)


    Macht eben auch Spaß, aus seiner Maschine mehr rauszuholen und jeder kennt ja irgendwen, der schon seit Jahren so rumfährt und noch nie erwischt wurde.
    Ich habe mir mal vor zwölf Jahren drei Punkte in einer Verkehrskontrolle ausgehandelt, weil der Polizist (jung und unerfahren) meinte, die Vorderbremse würde nicht genug ziehen. Dabei war sie für Simson-Verhältnisse sogar gut. Das Moped war komplett stino.
    Aber so ist das, wenn man sich keinen Anwalt oder eine Verhandlung leisten kann und auf sein Moped angewiesen ist, schiebt man lieber nach Hause, akzeptiert die Strafe und vermeidet (unfaire da unberechtigte) Kosten. Man muss sich sein Recht immer auch leisten können. Mein Kumpel wurde drei Mal hintereinander geblitzt und sollte seinen Führerschein abgeben, hat sich jedoch mittels Anwalt da herausgewunden. Geht aber nur, wenn man Geld hat.
    Was ich damit sagen will ist, dass im Zweifel die Grünen am längeren Hebel sitzen und es von deiner Seite sehr sinnvoll war, sich nicht mit ihnen anzulegen.
    Was ich damit aber auch sagen will, ist, dass man sich gegen Willkür und Imkompentenz schützen muss, wenn es angebracht ist. Heute habe ich eine Rechtsschutzversicherung, mehr Geld als damals und eine 24h-Anwaltshotline- der geschilderte Vorfall wird mir so nicht noch einmal passieren.

    Willst Du eine Dudel, Sack, dann geh' zu Dudelsack.

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