Bei der wahrscheinlich sanfteren Strafe, ist es sicherlich nicht wirklich sinnvoll einen Anwalt für teuer Geld einzustellen, vor allem bei meinem schmalen Taler pro Monat. Das Gutachten hängt jetzt vom Staatsanwalt ab. Will er keins, muss ich dieses Gott sei dank nicht zahlen. Will ers doch, dann wirds eben noch eine Ecke teurer.
Soll ja irgendwo bissl weh tun und ein Denkzettel sein. Vom Tuning distanziere ich mich zukünftig. Der Motor samt Auspuff werden auf eBay verscherbelt, so bekomme ich wenigstens das Geld für den ganzen Spaß wieder rein.
Simson mit 85ccm angehalten...
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TommyMaul, ich sagte ja bei Ersttätern. Gerade, wenn man wie der TE von Anfang an nichts leugnet. Vielen reicht ein "Warnschuss", bin ich von überzeugt.
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Vom Tuning distanziere ich mich zukünftig. Der Motor samt Auspuff werden auf eBay verscherbelt, so bekomme ich wenigstens das Geld für den ganzen Spaß wieder rein.
Warum denn das? Wenn du sogar schon eine Scheibenbremse und im besten Fall Endurostreben drin hast, kannst du das doch alles eintragen lassen.
Spätestens in ein paar Jahren hast du sowieso Lust auf was größeres und machst dann auch den größeren Führerschein. -
Warum denn das? Wenn du sogar schon eine Scheibenbremse und im besten Fall Endurostreben drin hast, kannst du das doch alles eintragen lassen.
Spätestens in ein paar Jahren hast du sowieso Lust auf was größeres und machst dann auch den größeren Führerschein.
Weil ich den Zylinder mit meinem Führerschein eh nicht fahren darf. Endurostreben (Forum Werbung:Simson Unterzugsstreben) habe ich, ja. War serienmäßig eine Enduro. Die Bremse ist TÜV-konform gebaut, sollte also weniger schwer werden diese dadurch zu bekommen. -
Klar darfst du das jetzt nicht fahren. Aber dann heb dir doch den Motor wenigstens auf für später, wenn du einen großen Führerschein hast.
Das Geld was du dafür ausgegeben hast, bekommst du durch den Verkauf wahrscheinlich eh nicht wieder rein. -
Bekomme ich auch nicht. Allerdings kann ich das Geld besser für mein Autoführerschein gebrauchen. Mal schauen. Hätte gern erstmal mein Moped wieder.
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Wenn die Geldstrafe zwar gering ausfällt, wird dafür aber dein Punktekonto großzügig aufgestockt,
so meine Erfahrung.
Ende 2003 bin ich mal nachts angehalten worden mit S83Beta, in Verbindung mit S50-Moped-Versicherungsschild,
aber A1-Führerschein. Kennzeichen wurde konfisziert (musste mir extra fürs S50 ein Neues kaufen, um kurzfristig
wieder mobil zu sein) und entsprechend meines Verdienstes musste ich nur ca. 300€ Strafe zahlen.
Damals war ich in einer überbetrieblichen, staatlichen Ausbildung zum Landwirt, 3. Lehrjahr glaube ich.
Meine Vergütung betrug da nur ca. 194€ im Monat (staatlich halt).
Daher war die reine Geldstrafe sehr gering. Ich war zu diesem Zeitpunkt nicht Ersttäter, sondern hatte 3 Jahre vorher
schon einmal Versicherungsbetrug begangen.Auf alle Fälle kehrte bald wieder der Alltag ein und die Ereignisse verblassten.
Lehre abgeschlossen, erstes Auto, Wartburg Tourist natürlich (siehe Bild, nur in braun). Über 1,5Jahre nach
dieser Sache. Leider ist der Wagen unter meiner Führung nicht besonders alt geworden, nach einem Vierteljahr
gab es einen selbst verschuldeten Unfall (bei regennasser Fahrbahn, in Verbindung mit überhöhter Geschwindigkeit
in einer Kurve ins Schleudern geraten und in eine Scheune geknallt).
So. Später bekam ich dann diverse Post mit der Empfehlung (nicht Aufforderung) zu einer Nachschulung.
Für den Autounfall gab es 3 Punkte. Das mit der Nachschulung war mir unklar.
Habe dann nochmal die mehrere Jahre alte Post "gewälzt" und habe quasi erst im Nachgang festgestellt,
dass ich für dieses Versicherungsdelikt mit dem S83 sage und schreibe 6 (!) Punkte kassiert habe.
Und da die ja nicht von jetzt auf gleich gelöscht wurden, wurden dann insgesamt 9 Stück daraus.
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Habe vorhin mit dem Beamten nochmal gesprochen.
Er meinte, dass ich in einer Woche nochmal anrufen soll, dann können sie mir mehr zum ganzen Staatsanwaltgeplenkel sagen. Er meinte, erfahrungsgemäß wirds eingestellt werden und ich komme mit einem blauen Auge davon. Die Anzeige bekomme ich trotzdem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. -
Eine Stunde auf dem Übungsplatz = A2. Dann noch ein paar Pflichtstunden und die Prüfung und seit dem ist er mit knapp 70PS und um die 300kg Motorrad unterwegs.
Nur um das hier mal Festzuhalten : mit A2 Führerschein darf man bis 48PS fahren mit der Einschränkung bis zu einem bestimmten Leistungsgewicht (Hab ich gerade nicht im Kopf).
Weiß ich , da ich den selber erst letztes Jahr erst gemacht habe.Der Motor samt Auspuff werden auf eBay verscherbelt, so bekomme ich wenigstens das Geld für den ganzen Spaß wieder rein.
Schreib mir mal ne PN, suche da noch was für mein s83 Projekt

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Schreib mir mal ne PN, suche da noch was für mein s83 Projekt
Guck mal in deine DM's

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Nur um das hier mal Festzuhalten : mit A2 Führerschein darf man bis 48PS fahren mit der Einschränkung bis zu einem bestimmten Leistungsgewicht (Hab ich gerade nicht im Kopf).
Weiß ich , da ich den selber erst letztes Jahr erst gemacht habe.
Da habe ich mich vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt. Für den A2 war für meinen Vater, mit altem Führerschein, lediglich die Stunde auf dem Übungsplatz nötig. Nach ein paar Pflichtstunden mehr und der Praktischen Prüfung hatte er dann A und war mit dem großen Motorrad unterwegs. Also nicht 70PS und A2, falls das so herüber kam. -
Ich lerne hier immer wieder dazu. Meist weil Halbwahrheiten verbreitet werden und ich mich dann sehr genau in das Thema einlese.
Fahren mit einem frisierten Fahrzeug ist erstmal nur fahren ohne gültige Betriebserlaubnis.
Kostet 50-90 Euro. https://www.bussgeldkatalog.org/motorrad/
Dazu kann u.U. noch kommen: Lärm- und Abgasbelästigung (10.-) , Umweltgefährdung (90.-)
Für diese Sachen gibt es den Bußgeldkatalog, da ist fast jeder Verkehrsverstoß aufgeführt und die Strafen dafür angelegt.
Ob der Polizist/Ordnungsamtsmensch nun Lust hat, wirklich alles aufzuzählen was geht sei mal dahingestellt. Gehen würde es auch. Wenn jemand nun gegenüber der Polizei zugibt, er wisse das er ohne Betriebserlaubnis fährt kann das als Vorsatz ausgelegt werden. Damit verdoppelt sich dann das Bußgeld.Als nächstes die Versicherung
Es ist kein Versicherungsbetrug (habe ich mehrfach gelesen, aber nix wirklich befriedigendes dazu gefunden).
Wenn jemand einen Unfall baut, muss die Versicherung zahlen, kann aber bis maximal 5000.- zurückfordern (Regress). Das wurde erst in den letzten Jahren eingeführt, daher geistern noch alte Beiträge mit einer anderen Aussage im Netz herum. Bei der Regressforderung wird vom Gericht auch bewertet ob das Tuning überhaupt zu dem Unfall geführt hat.
Hier ist ein guter Artikel dazu: https://www.gansel-rechtsanwae…cherungsnehmer-in-regressStraftatbestand fahren ohne Führerschein
Es scheint nach allem was ich gelesen habe, stark auf die Gegend und den Staatsanwalt und die persönliche Vorgeschichte anzukommen. Wenn es gut läuft, wird der Staatsanwalt anbieten, das ganze gegen Zahlung von x oder Sozialstunden einzustellen. Das beendet dann das Verfahren und es kommt zu keiner Verhandlung. Wenn es vor den Kadi geht...es gibt den alten Leitsatz "Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand".Kurze Zusammenfassung
Vor der Polizei nix sagen/zugeben. Da denken immer alle das sieht doof aus. Man muss halt abwägen: Gutachten (Kosten) gegen evtl. höhere Strafe (Vorsatz). Eine Aussage lässt sich auch noch am nächsten Tag im Revier abgeben, nachdem man z.B. mit einem Rechtsanwalt gesprochen hat.Zusätzlich ist es nochmal ein großer Unterschied ob man jemanden über den Haufen fährt (womöglich noch ein Kind in einer Spielstrasse) oder in einer Verkehrskontrolle erwischt wird.
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