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  • [...] bin ich samt möp zur Polizei und die haben alles dokumentiert und gasagt jetzt geht es seinen gang. Und grünes Licht zum Aufbau haben die auch gegeben.


    Die bezahlen den Schaden ja auch nicht.
    Je nach Versicherung gilt ne andere Grenze bis wohin es ein Bagatellschaden ist der ohne Gutachter beglichen werden kann.


    Scheint in deinem Fall ja geklappt zu haben, soll daher mehr ein Hinweis für nachfolgende Geschädigte sein.

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Hallo Leute ich hatte gestern einen "schönen" Brief im Postkasten. :pinch:


    Das Verfahren wurde eingestellt wegen minderen Erfolg und der Fahrer konnte nicht ermittelt werden. :dash:


    Das heist der Typ hat Glück gehabt, ich könnte Kotzen. Was ich dabei nicht verstehe ist warum das jetzt schon eingestellt wurde.
    Als mir vor ein paar Jahren die Kennzeichen an meinen Auto geklaut wurden lief das nen dreiviertel Jahr.
    Ich wollte nur bescheid sagen damit das hier geschlossen werden kann.


    Lg.

    :shehumper::

  • weil sich damit keiner mehr groß beschäftigt. da muss komissar zufall schon ordentlich nach helfen.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Das Verfahren wurde eingestellt wegen minderen Erfolg und der Fahrer konnte nicht ermittelt werden.


    Hast du was anderes erwartet? ;( Wenn der denen nicht zufällig über den Weg gelaufen kommt, werden die auch nicht übermäßig viel "suchen". Sind ja nicht mindestens 10 Menschen tot geblieben bei und Prominent bist du auch nicht...


    Als mir vor ein paar Jahren die Kennzeichen an meinen Auto geklaut wurden lief das nen dreiviertel Jahr.


    Das heisst aber nicht, dass die ein 3/4Jahr ermittelt haben. Eher dass die Akte irgendwo ein 3/4Jahr rum gelegen hat, bis mal jemand nen Wisch wegen Verfahrenseinstellung aufgesetzt hat.

  • Eijeijei,... - Anscheinend keine ernsthaft verletzte Person oder gar Tote zu beklagen, auch kein sonst wie großer Sachschaden... - Um Staatsgelder zu sparen wird die Verfolgung also eingestellt.
    :kopfkratz: Wäre dir das mit einem Auto passiert, würden die Ermittlungen garantiert nicht so schnell eingestellt werden, oder? :kopfkratz:


    Schade... - Ich hätte mir da mehr Erfolg von versprochen, da ja Fahrzeugtyp und -Farbe sowie das anteilige Kennzeichen nur einen sehr kleinen Fahrzeugbestand im entsprechenden Zulassungskreis zulassen würden. (Oder war der Unfallfahrer einer der "Prominenten", dass es vertuscht werden sollte?)



    Da sieht man wieder die Benachteiligung (oder gar der Diskriminierung) der Mopedfahrer gegenüber/durch den Blechkisten-Fahrer/-n! => Im Straßenverkehr nicht ernsthaft wahrgenommen und in der Rechtsprechung als Geschädigter nicht wahrgenommen... (Wo bleibt da die Gleichberechtigung?)



    Nachtrag:
    Sei froh, dass es nur "ein Bagatellschaden" ohne gesundheitliche Folgen war! - Ich kenne ähnlich liegende Fälle, wo Rollerfahrer "übersehen" wurden und es um gesundheitlichen Problemen -bis hin von "EWM"-Rentenansprüche- geht und dass manches über Jahre läuft. In der Zeit hängt der Geschädigte sozusagen "zwischen Tür und Angel" bis er seine Ansprüche -hoffentlich- gerichtlich durch bekommt...

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

    Einmal editiert, zuletzt von DUO78 ()

  • Trotzdem ärgerlich dass Unrecht des Autofahrers wieder indirekt in ein rechtmäßiges Handeln gewandelt wurde.Der Typ wird das wieder machen ... Dafür geb ich dir Brief und Siegel. Einzig mit Dash Cam rumfahren bringt was...

  • Wenn die "Dash-Cam" rechtlich erlaubt und zur Unfall-Analyse herangezogen werden kann, wäre das natürlich DIE LÖSUNG...


    Ist leider sehr ärgerlich, die so herrschende Ungerechtigkeit - Auch wenn es Zeugen gibt...

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

  • Die Dash-cams sind glaube ich seit einigen Jahren vor Gericht verwendbar laut einen Urteilsspruch aus Stuttgart. Wenn mich jetzt nicht alles täuscht.
    LG.


    Das hab ich gefunden.
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    Dashcam: erlaubt oder verboten in Deutschland?




    Dashcams als mögliche Beweismittel im Straßenverkehr
    Ist die Dashcam in Deutschland erlaubt oder verboten?
    Ist die Dashcam in Deutschland erlaubt oder verboten?
    In Russland sind sie weit verbreitet, in Großbritannien erwünscht: Dashcams sind kleine Kameras im Auto, die durchaus nützlich sein können. Der Einsatz während der Fahrt mit dem Fahrzeug ist jedoch umstritten. Die Dashcam ist in Deutschland und seinen Gesetzen noch nicht angekommen, weshalb sich die Gerichte über deren Nutzung derzeit streiten.
    Die Dashcam hat verschiedene Bezeichnungen: Carcam, Auto-Cam oder Car-Camcorder werden die kleinen Geräte genannt. Im Endeffekt ist eine Dashcam ein kleiner Videorekorder, der entweder auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht wird.
    Inhaltsverzeichnis:


    Dashcams als mögliche Beweismittel im Straßenverkehr
    Die kleine Armaturenbrett-Kamera und ihr Siegeszug durch die Fahrzeuge
    Sind Dashcams in Deutschland erlaubt?
    Die kleine Armaturenbrett-Kamera und ihr Siegeszug durch die Fahrzeuge
    Der Begriff Dashcam ist ein Zusammenschluss aus den Worten Dash Board (engl. für Armaturenbrett) und Camera (engl. für Kamera). Sie funktioniert wie eine normale Videokamera und zeichnet fortwährend auf. In Russland sind Dashcams bereits seit Jahren populär.


    Dies hat jedoch einen negativen Hintergrund. Da die russische Polizei im Verdacht steht, sich der Korruption hinzugeben, kaufen sich Kfz-Fahrer eine Dashcam, um das Verkehrsgeschehen und folglich auch Verkehrsunfälle mitzuschneiden. Dabei soll die Unschuld des Fahrers vor Gericht bewiesen werden.


    Verschiedene Arten der Dashcams


    Bevor sie offiziell Dashcams genannt wurden, gab es bereits vielerlei Einsatzorte für den Car-Camcorder. Motorradfahrer haben die Dashcam beispielsweise in ihren Helmen integriert, um das Fahren aufzuzeichnen. Die gefährlichen Videos sind sehr umstritten, da sie auch Unfälle zeigen. Dennoch sind sie im Internet auf diversen Videoplattformen wie beispielsweise YouTube beliebt.


    Die hessische Polizei startete im Mai 2013 ein Pilotprojekt. Dabei trugen die Polizisten die vermeintlichen Carcams am Körper und nannten sie hierfür Body-Cam. Sie sollten die Gewalt gegen Polizeibeamte verhindern. Bereits nach einem halben Jahr konnte der Innenminister Hessens, Boris Rhein, eine positives Zwischenergebnis abgeben.


    Die Dashcams sollten deeskalierend wirken, was wohl auch die Zahlen bewiesen. Personen, die sonst aggressiv gegenüber Beamte reagieren, handelten in der Zeit „respektvoller und zurückhaltender“.


    Dieser Trend ist im Straßenverkehr noch nicht zu erkennen. Jedoch ist die Auto-Cam erst seit Mitte 2013 so wirklich auf dem deutschen Markt angekommen, weshalb es kaum Studien zu diesem Thema gibt.



    Jedoch richteten sich die Hersteller schon auf das neue Geschäft ein. Anfang Mai 2015 brachte das Navigationsgeräteunternehmen Garmin das erste Navi mit integrierter Dashcam auf den Markt.


    Auch wenn die rechtliche Lage in Deutschland derzeit noch umstritten ist, kann das Navi jedoch noch mehr. Wegen der Kamera ist es fähig, die Umgebung abzutasten und mit den gesammelten Informationen eine interaktive Karte zu erstellen. Es soll mittels der Karte und GPS Hindernisse erkennen und den Fahrer daraufhin warnen.


    Die Carcam außerhalb von Deutschland


    Wie eingangs beschrieben, ist die Dashcam besonders in Russland beliebt. Sie gehört sogar zur Grundausstattung der meisten Neufahrzeuge. Im Jahr 2012 gab es 200.000 Verkehrsunfälle, bei denen 28.000 Menschen starben. Zum Vergleich: In Deutschland gab es zwar über 2.400.000 Unfälle. Jedoch starben „nur“ 3.600 Personen.


    Setzt man die Zahlen der Verkehrstoten mit den Einwohnern des jeweiligen Landes ins Verhältnis, bedeutet das, dass in Deutschland jeder 22394. Einwohner im Verkehr umkommt; in Russland ist es jeder 5125.


    Dashcams können auch in einem Navigationsgerät integriert sein
    Dashcams können auch in einem Navigationsgerät integriert sein
    Da das russische Verkehrsrecht der modernen Zeit hinterhinkt, sind die Dashcams zwar nicht legal, aber auch nicht illegal. Durch die Grauzone sind sie so begehrt.
    In Großbritannien vergibt eine Kfz-Versicherung 10 Prozent Rabatt auf die Rechnungssumme, wenn sich Briten eine Dascam im Auto installieren.


    Der ADAC hat bei den jeweiligen Automobilclubs in den Ländern nachgefragt und kam zu dem Ergebnis, dass u.a. in Dänemark, Italien, den Niederlanden und Spanien die Armaturenbrett-Kamera erlaubt ist.


    In Österreich ist eine Genehmigung erforderlich, da sie die Sicht behindern könnte. Frankreich hat die gleiche Voraussetzung. Sie sind nur dann erlaubt, wenn sie sich nicht direkt im Sichtfeld befinden. In Norwegen dürfen sie nur für den privaten Gebrauch bestimmt sein. Auch hier darf keine Ablenkung des Fahrers stattfinden.


    Sind Dashcams in Deutschland erlaubt?
    Da sich dieses Thema derzeit in der öffentlichen und juristischen Diskussion befindet, können sich die Informationen in dem nachfolgenden Abschnitt schnell ändern.


    Die Carcam ist für Deutschland juristisch gesehen Neuland. Ob die Dashcam erlaubt oder verboten ist, kann nicht gesagt werden. Sie sind nämlich unter bestimmten Umständen erlaubt, welche in diesem Abschnitt erläutert werden sollen.


    Die Dashcam wurde in Deutschland bereits vor Gericht diskutiert. Dabei sind drei Urteile wegweisend für die Frage, ob die Dashcam verboten oder erlaubt ist.


    Amtsgericht München (6. Juni 2013)


    Der Fall: Ein Fahrradfahrer stürzte, weil ein Autofahrer ihn ausgebremst hätte. Der Radfahrer zeichnete die Situation mit einer Dashcam an, da er der Meinung war, dass der Autofahrer ihn absichtlich ausgebremst hätte.


    Das Urteil: Die Dashcam-Aufnahmen sind zulässig. Der Fahrradfahrer klagte zudem auf Schmerzensgeld. Die Klage wurde jedoch zurückgewiesen.


    Die Begründung: Das Amtsgericht (AG) München begründete, dass es bei diesen Aufnahmen auf die „Interessen beider Parteien [ankäme], die gegeneinander abzuwägen sind“ (Quelle: AG München, Urteil vom 6. Juni 2013, 343 C 4445/13). Das Material der Dashcam als Beweismittel zu nutzen, ist hier zulässig, da der Radler keinen bestimmten Zweck mit den Aufnahmen bezweckte, zu der Zeit, als das Video aufzeichnete.

    :shehumper::

    Einmal editiert, zuletzt von Hordas ()

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