S51 Vape Zündung Besseres Licht beim Scheinwerfer?

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  • Nun ja... Solange ich jetzt nur das Verkehrsgeschehen aufzeichne und diese Aufzeichnung nicht veröffentliche oder anderwertig verteile, sollte es als Beweismittel im Schadensfalle zulässig sein.


    Würdest du dagegen Reisereportagen herstellen oder diese Aufnahmen veröffentlichen, ist es wiederum verboten, da es auch Datenschutzrechtliche Bedenken gibt.


    Fakt wäre aber: Wenn du eine DashCam verwendet hättest, hättest du ggf das komplette Kennzeichen gehabt und der Besitzer der Fzg wäre aus -möglicherweise- Mangel der Fahrererkennbarkeit in der Beweisnot.


    Tja... - Wenn das gewisse Wörtchen "WENN" nicht wäre...
    Da wäre so manch flüchtiger (und unbehelligter) Unfallgegner sehr schnell zur Rechenschaft gezogen...

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

  • Deutschland ist zwar das Land vieler Innovationen, gesetzlich jedoch in der Steinzeit


    Wird sich auch nicht so schnell ändern wenn es weder Politische Anstrengungen gibt oder der Versammlungswille des Volkes nur zum Fussballonanieren auf der Fanmeile am Brandenburger Tor ausreicht.

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