Nun ja... Solange ich jetzt nur das Verkehrsgeschehen aufzeichne und diese Aufzeichnung nicht veröffentliche oder anderwertig verteile, sollte es als Beweismittel im Schadensfalle zulässig sein.
Würdest du dagegen Reisereportagen herstellen oder diese Aufnahmen veröffentlichen, ist es wiederum verboten, da es auch Datenschutzrechtliche Bedenken gibt.
Fakt wäre aber: Wenn du eine DashCam verwendet hättest, hättest du ggf das komplette Kennzeichen gehabt und der Besitzer der Fzg wäre aus -möglicherweise- Mangel der Fahrererkennbarkeit in der Beweisnot.
Tja... - Wenn das gewisse Wörtchen "WENN" nicht wäre...
Da wäre so manch flüchtiger (und unbehelligter) Unfallgegner sehr schnell zur Rechenschaft gezogen...