Wenn die "Dash-Cam" rechtlich erlaubt und zur Unfall-A**lyse herangezogen werden kann, wäre das natürlich DIE LÖSUNG...
Ist leider sehr ärgerlich, die so herrschende Ungerechtigkeit - Auch wenn es Zeugen gibt...
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Wenn die "Dash-Cam" rechtlich erlaubt und zur Unfall-A**lyse herangezogen werden kann, wäre das natürlich DIE LÖSUNG...
Ist leider sehr ärgerlich, die so herrschende Ungerechtigkeit - Auch wenn es Zeugen gibt...
Die Dash-cams sind glaube ich seit einigen Jahren vor Gericht verwendbar laut einen Urteilsspruch aus Stuttgart. Wenn mich jetzt nicht alles täuscht.
LG.
Das hab ich gefunden.
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Dashcam: erlaubt oder verboten in Deutschland?
Dashcams als mögliche Beweismittel im Straßenverkehr
Ist die Dashcam in Deutschland erlaubt oder verboten?
Ist die Dashcam in Deutschland erlaubt oder verboten?
In Russland sind sie weit verbreitet, in Großbritannien erwünscht: Dashcams sind kleine Kameras im Auto, die durchaus nützlich sein können. Der Einsatz während der Fahrt mit dem Fahrzeug ist jedoch umstritten. Die Dashcam ist in Deutschland und seinen Gesetzen noch nicht angekommen, weshalb sich die Gerichte über deren Nutzung derzeit streiten.
Die Dashcam hat verschiedene Bezeichnungen: Carcam, Auto-Cam oder Car-Camcorder werden die kleinen Geräte genannt. Im Endeffekt ist eine Dashcam ein kleiner Videorekorder, der entweder auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht wird.
Inhaltsverzeichnis:
Dashcams als mögliche Beweismittel im Straßenverkehr
Die kleine Armaturenbrett-Kamera und ihr Siegeszug durch die Fahrzeuge
Sind Dashcams in Deutschland erlaubt?
Die kleine Armaturenbrett-Kamera und ihr Siegeszug durch die Fahrzeuge
Der Begriff Dashcam ist ein Zusammenschluss aus den Worten Dash Board (engl. für Armaturenbrett) und Camera (engl. für Kamera). Sie funktioniert wie eine normale Videokamera und zeichnet fortwährend auf. In Russland sind Dashcams bereits seit Jahren populär.
Dies hat jedoch einen negativen Hintergrund. Da die russische Polizei im Verdacht steht, sich der Korruption hinzugeben, kaufen sich Kfz-Fahrer eine Dashcam, um das Verkehrsgeschehen und folglich auch Verkehrsunfälle mitzuschneiden. Dabei soll die Unschuld des Fahrers vor Gericht bewiesen werden.
Verschiedene Arten der Dashcams
Bevor sie offiziell Dashcams genannt wurden, gab es bereits vielerlei Einsatzorte für den Car-Camcorder. Motorradfahrer haben die Dashcam beispielsweise in ihren Helmen integriert, um das Fahren aufzuzeichnen. Die gefährlichen Videos sind sehr umstritten, da sie auch Unfälle zeigen. Dennoch sind sie im Internet auf diversen Videoplattformen wie beispielsweise YouTube beliebt.
Die hessische Polizei startete im Mai 2013 ein Pilotprojekt. Dabei trugen die Polizisten die vermeintlichen Carcams am Körper und nannten sie hierfür Body-Cam. Sie sollten die Gewalt gegen Polizeibeamte verhindern. Bereits nach einem halben Jahr konnte der Innenminister Hessens, Boris Rhein, eine positives Zwischenergebnis abgeben.
Die Dashcams sollten deeskalierend wirken, was wohl auch die Zahlen bewiesen. Personen, die sonst aggressiv gegenüber Beamte reagieren, handelten in der Zeit „respektvoller und zurückhaltender“.
Dieser Trend ist im Straßenverkehr noch nicht zu erkennen. Jedoch ist die Auto-Cam erst seit Mitte 2013 so wirklich auf dem deutschen Markt angekommen, weshalb es kaum Studien zu diesem Thema gibt.
Jedoch richteten sich die Hersteller schon auf das neue Geschäft ein. Anfang Mai 2015 brachte das Navigationsgeräteunternehmen Garmin das erste Navi mit integrierter Dashcam auf den Markt.
Auch wenn die rechtliche Lage in Deutschland derzeit noch umstritten ist, kann das Navi jedoch noch mehr. Wegen der Kamera ist es fähig, die Umgebung abzutasten und mit den gesammelten Informationen eine interaktive Karte zu erstellen. Es soll mittels der Karte und GPS Hindernisse erkennen und den Fahrer daraufhin warnen.
Die Carcam außerhalb von Deutschland
Wie eingangs beschrieben, ist die Dashcam besonders in Russland beliebt. Sie gehört sogar zur Grundausstattung der meisten Neufahrzeuge. Im Jahr 2012 gab es 200.000 Verkehrsunfälle, bei denen 28.000 Menschen starben. Zum Vergleich: In Deutschland gab es zwar über 2.400.000 Unfälle. Jedoch starben „nur“ 3.600 Personen.
Setzt man die Zahlen der Verkehrstoten mit den Einwohnern des jeweiligen Landes ins Verhältnis, bedeutet das, dass in Deutschland jeder 22394. Einwohner im Verkehr umkommt; in Russland ist es jeder 5125.
Dashcams können auch in einem Navigationsgerät integriert sein
Dashcams können auch in einem Navigationsgerät integriert sein
Da das russische Verkehrsrecht der modernen Zeit hinterhinkt, sind die Dashcams zwar nicht legal, aber auch nicht illegal. Durch die Grauzone sind sie so begehrt.
In Großbritannien vergibt eine Kfz-Versicherung 10 Prozent Rabatt auf die Rechnungssumme, wenn sich Briten eine Dascam im Auto installieren.
Der ADAC hat bei den jeweiligen Automobilclubs in den Ländern nachgefragt und kam zu dem Ergebnis, dass u.a. in Dänemark, Italien, den Niederlanden und Spanien die Armaturenbrett-Kamera erlaubt ist.
In Österreich ist eine Genehmigung erforderlich, da sie die Sicht behindern könnte. Frankreich hat die gleiche Voraussetzung. Sie sind nur dann erlaubt, wenn sie sich nicht direkt im Sichtfeld befinden. In Norwegen dürfen sie nur für den privaten Gebrauch bestimmt sein. Auch hier darf keine Ablenkung des Fahrers stattfinden.
Sind Dashcams in Deutschland erlaubt?
Da sich dieses Thema derzeit in der öffentlichen und juristischen Diskussion befindet, können sich die Informationen in dem nachfolgenden Abschnitt schnell ändern.
Die Carcam ist für Deutschland juristisch gesehen Neuland. Ob die Dashcam erlaubt oder verboten ist, kann nicht gesagt werden. Sie sind nämlich unter bestimmten Umständen erlaubt, welche in diesem Abschnitt erläutert werden sollen.
Die Dashcam wurde in Deutschland bereits vor Gericht diskutiert. Dabei sind drei Urteile wegweisend für die Frage, ob die Dashcam verboten oder erlaubt ist.
Amtsgericht München (6. Juni 2013)
Der Fall: Ein Fahrradfahrer stürzte, weil ein Autofahrer ihn ausgebremst hätte. Der Radfahrer zeichnete die Situation mit einer Dashcam an, da er der Meinung war, dass der Autofahrer ihn absichtlich ausgebremst hätte.
Das Urteil: Die Dashcam-Aufnahmen sind zulässig. Der Fahrradfahrer klagte zudem auf Schmerzensgeld. Die Klage wurde jedoch zurückgewiesen.
Die Begründung: Das Amtsgericht (AG) München begründete, dass es bei diesen Aufnahmen auf die „Interessen beider Parteien [ankäme], die gegeneinander abzuwägen sind“ (Quelle: AG München, Urteil vom 6. Juni 2013, 343 C 4445/13). Das Material der Dashcam als Beweismittel zu nutzen, ist hier zulässig, da der Radler keinen bestimmten Zweck mit den Aufnahmen bezweckte, zu der Zeit, als das Video aufzeichnete.
Nun ja... Solange ich jetzt nur das Verkehrsgeschehen aufzeichne und diese Aufzeichnung nicht veröffentliche oder anderwertig verteile, sollte es als Beweismittel im Schadensfalle zulässig sein.
Würdest du dagegen Reisereportagen herstellen oder diese Aufnahmen veröffentlichen, ist es wiederum verboten, da es auch Datenschutzrechtliche Bedenken gibt.
Fakt wäre aber: Wenn du eine DashCam verwendet hättest, hättest du ggf das komplette Kennzeichen gehabt und der Besitzer der Fzg wäre aus -möglicherweise- Mangel der Fahrererkennbarkeit in der Beweisnot.
Tja... - Wenn das gewisse Wörtchen "WENN" nicht wäre...
Da wäre so manch flüchtiger (und unbehelligter) Unfallgegner sehr schnell zur Rechenschaft gezogen...
Deutschland ist zwar das Land vieler Innovationen, gesetzlich jedoch in der Steinzeit
Wird sich auch nicht so schnell ändern wenn es weder Politische Anstrengungen gibt oder der Versammlungswille des Volkes nur zum Fussballonanieren auf der Fanmeile am Brandenburger Tor ausreicht.
@sandfurz
Wahre Worte.
:shehumper::
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