da muss ich mal meine Streifenhörnchen drauf aufmerksam machen, ich glaub die wisse das noch gar nicht
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Gruss von Frank
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da muss ich mal meine Streifenhörnchen drauf aufmerksam machen, ich glaub die wisse das noch gar nicht
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Gruss von Frank
Mopedmotor vom selben Hersteller mit der selben zugelassener höchstgeschwindigkeit und PS-Stärke und ccm-größe
Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. M53 und M531 unterscheiden sich, zwar nur minimal, in vielerlei Daten.
MfG
Matze
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nee nee lass mal, reicht mir wenn sie schauen ob alles heile ist, kein eingetragenes tuning verbaut ist und obs versichert/geklaut ist ... mehr brauchen die, meinetwegen in meinem Bezirk, nicht können
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Gruss von Frank
Ich würde das ja hier jetzt unbedingt weiter ausführen.
Wer versteckt hier die letzten paar Beiträge wieder?
mfg
Alles anzeigenDafür könnte er z.B. den Beispielkatalog zu § 19 StVZO befragen - der leider nicht online, aber dafür bei jeder Prüfstelle verfügbar ist ...
Dort findet er unter 8.2: "Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt: beim Einbau eines anderen Motors ..."
Und der S50 und S51 Motor sind bekanntlich nicht gleich, also andere Motoren.
Den Kraftstoffbehälter findest Du dort unter 7.2 (auch erstmal BE erloschen) und die Beleuchtungsanlage unter 2, wobei die "Tittenlampe" unkritisch ist, solange der Scheinwerfereinsatz bauartgenehmigt ist und die Anbaulage nicht verändert wird.
So einfach ist das.
Gruss von Frank
isses wirklich verboten nen s 51 motor in einen s 50 rahmen zu bauen, also bei mir ist das der fall, in der ABE steht s 50 b2 habe aber eben einen s 51 motor drinnen, ich hatte beim beantragen auch die motornummer mit angegeben( vom s 51) aber die wurde nirgends mit vermerkt ! ???, wenn das so wäre dann fahren doch sehr viele illegal nur weil ein anderer motor mit 0,1 ps unterschied drinnen ist !???
mfg ingefahrer
isses wirklich verboten nen s 51 motor in einen s 50 rahmen zu bauen, also bei mir ist das der fall, in der ABE steht s 50 b2 habe aber eben einen s 51 motor drinnen ...
Es ist nicht "verboten", es muss nur von einer technischen Prüfstelle abgenommen und von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Gruss von Frank
Es ist nicht "verboten", es muss nur von einer technischen Prüfstelle abgenommen und von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Gruss von Frank
und du überträgst ernsthaft DDR-Recht einfach so in die BRD?
Die Volkspolizei gibt es seit ca. 23 Jahren nicht mehr!
mich würde ausserdem interessieren wo der Simson-Umbaukatalog zu finden ist. Ich höre das heute zum ersten mal und ich bezweifel auch ganz stark das es die übergeordnete Rolle spielt ob da ein S51 oder S50 Motor drin hängt.
Auch wenn du das Beruflich machst und meinentwegen auch Ausbilder bist finde ich das sehr übertrieben, da es kein Tuning ist.
Ein Kumpel von mir wurde mal mit seiner Simme angehalten .
Die Leute meinten halt es sei nicht erlaubt mit nen S51 Motor in nem S50 zu fahren ...
Ich denke aber da sind nicht alle so pizlich wie die es waren jedoch haben die recht
Das Thema wurde mal im Schwalbennest durchgekaut und da wurde leztlich festgestellt das es eintragungspflichtig ist
und du überträgst ernsthaft DDR-Recht einfach so in die BRD?
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Die Volkspolizei gibt es seit ca. 23 Jahren nicht mehr!
mich würde ausserdem interessieren wo der Simson-Umbaukatalog zu finden ist. Ich höre das heute zum ersten mal und ich bezweifel auch ganz stark das es die übergeordnete Rolle spielt ob da ein S51 oder S50 Motor drin hängt.
Ich glaube, Du hast das etwas mißverstanden. Zu DDR Zeiten gab es den Simson Umrüstkatalog (in dem tatsächlich einige Umbauten "verboten" waren, was aber vor allem planwirtschaftliche Gründe hatte) und dort musste man nach dem Umbau oder gar einer Umlackierung zum VP Sachverständigen.
Heute gilt § 19 StVZO, der verbietet keine Umbauten, regelt aber, wann bei Deinem Fahrzeug die Betriebserlaubnis erlischt (z.B. beim Einbau eines anderen Motors) und ob Du nach einem Umbau diesen begutachten und eintragen lassen musst.
Ob das übertrieben ist oder nicht, mag ich nicht beurteilen. Aber immerhin ist es in Deutschland möglich, Umbauten zu legalisieren, was z.b. in unserem beschaulichen Nachbarland Dänemark nicht möglich ist ...
Gruss von Frank
der Vollständigkeit halber solltest du aber noch den genauen Absatz angeben der laut §19 StVZO eine Eintragung zur Pflicht macht.
Es hat nicht jeder Ahnung von Beamtendeutsch und die Frage taucht sicher auch in Zukunft immer wieder auf!
na dann kann ich mir auch wieder mein 60er dopp drauf machen wenn ich da sowieso illegal fahre, !
wieviel will denn der Tüv da so haben für die umtragung ??, da könnte ich bei gelegenheit noch meinen lenker eintragen lassen,
???????
mfg ingefahrer
der Vollständigkeit halber solltest du aber noch den genauen Absatz angeben der laut §19 StVZO eine Eintragung zur Pflicht macht.
Kein Problem:
"Erläuterung 1 zu § 19 StVZO:
Änderungen an Fz u ihre Auswirkungen auf die BE von Fz (§ 19 Abs 2, 3, 4 u 5).
(StV 13/36.05.05–24 vom 9. 6. 1999, VkBl S 451)"
(also veröffentlicht im Verkehrsblatt 1999, S. 451)
Ein paar Fundstellen (Motor, Tank Scheinwerfer etc.) hatte ich oben ja schon genannt, möchte ich jetzt nicht nochmal wiederholen.
Was Technische Prüfstelle und/oder Zulassungsstelle für Begutachtung und Eintragung kassieren, kann ich nicht sagen, aber das kann man dort erfragen.
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