Alles anzeigenDafür könnte er z.B. den Beispielkatalog zu § 19 StVZO befragen - der leider nicht online, aber dafür bei jeder Prüfstelle verfügbar ist ...
Dort findet er unter 8.2: "Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt: beim Einbau eines anderen Motors ..."
Und der S50 und S51 Motor sind bekanntlich nicht gleich, also andere Motoren.
Den Kraftstoffbehälter findest Du dort unter 7.2 (auch erstmal BE erloschen) und die Beleuchtungsanlage unter 2, wobei die "Tittenlampe" unkritisch ist, solange der Scheinwerfereinsatz bauartgenehmigt ist und die Anbaulage nicht verändert wird.
So einfach ist das.
Gruss von Frank
isses wirklich verboten nen s 51 motor in einen s 50 rahmen zu bauen, also bei mir ist das der fall, in der ABE steht s 50 b2 habe aber eben einen s 51 motor drinnen, ich hatte beim beantragen auch die motornummer mit angegeben( vom s 51) aber die wurde nirgends mit vermerkt ! ???, wenn das so wäre dann fahren doch sehr viele illegal nur weil ein anderer motor mit 0,1 ps unterschied drinnen ist !???
mfg ingefahrer