sag ich doch, danke starheizer was vom werk aus schon mal an der simi verbaut war, darfst du auch anbauen, aufpassen muss man halt nur wegen dem upgrad als von s50 zu s51 geht, aber s51 zu s50 motor soll laut VOLKSMUND verboten sein, wobei ich das nicht gelesen hab in form von recht und Gesetz bzw §
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Ihr könnt Hallo-Stege ruhig glauben.Der ist vom Fach und soweit ich weiß, sollten derartige Umbauten auch schon zu DDR-Zeiten bei der VoPo vorgeführt und abgenommen werden. Und zu dem KBA-Formular sag ich jetzt nochmal. eine einfache e-Mail mit Name, Anschrift und ner Telefonnummer für Rückfragen, dazu noch die FIN , Baujahr und den zugehörigen Modelltyp an [email protected] reicht völlig aus. Das genze bisschen hübsch formuliert und wenige Tage später klingelt der Postbote und will Geld von dir.
MfG
Matze
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http://mutschy.de/downloads/umbauten.pdf
hallo-stege:
schau unten in die Tabelle, da steht was du darfst und was nicht. Du darfst also in die S50 den M531 und M541 einbauen, von "Eintragen lassen" steht da nix. wo auch und wozu - es ist kein Tuning.Leider hat der Autor, der den original Simson Umrüstkatalog abgeschrieben hat, zum einen nicht alles abgeschrieben, und zum anderen kann er auch nicht so einfach geltendes Recht ( § 19 StVZO) ausser Kraft setzen.
Gruss von Frank
Hier nochmal der originale Text aus DDR Zeiten, den der Autor auf Mutschy Seite "vergessen" hat, für alle Ungläubigen:
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Ihr könnt Hallo-Stege ruhig glauben.Der ist vom Fach und soweit ich weiß, sollten derartige Umbauten auch schon zu DDR-Zeiten bei der VoPo vorgeführt und abgenommen werden. Und zu dem KBA-Formular sag ich jetzt nochmal. eine einfache e-Mail mit Name, Anschrift und ner Telefonnummer für Rückfragen, dazu noch die FIN und den zugehörigen Modelltyp an [email protected] reicht völlig aus.
MfG
Matze
Baujahr nicht vergessen.
Zitat von [urlhttp://www.kba.de/nn_124998/DE…fte__node.html?__nnn=true[/url]]
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:- Typ (Auslieferungszustand ohne technische Umbauten)
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer)
- Baujahr
- Vollständige Anschrift
- Telefonnummer für eventuelle RückfragenDen Rest aus dem Formular werden die, denke ich, nur zur korrekten Bestimmung und Kontrolle verwenden.
mfg
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dann mach ich mich seid knapp 5 Jahren konsequent Strafbar ... wie oft ich schon ne Simi umlackiert habe oder lackieren lassen, kann ich schon gar nicht mehr zählen, geschweige den an und umbau von serienteile, müsste ich jedes mal das abnehmen lassen, wäre das nur ne steigerung der bürokratie ein nutzen davon sich serienteile eintragen zu lassen gibt es nicht
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Ich glaube kaum,daß das von der DDR in die BRD übertragen wurde
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Eine Umlackierung ist heute nicht mehr eintragbar, ein Motortausch sehr wohl.
Logisch gedacht:
Was damals in der DDR galt und heute in der BRD - da muss man sich wohl dran halten.
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wir können ja mal MUZ fragen der is doch Polizist, der wird doch wissen, ob er anweisung hat, zu schauen ob die serienbauteile von anderen Simsonmodelle eingetragen sind
zB ne Tittenlampe an der S51 oder nen S53 tank an ner S51 oder nen Motor einer s51 an ner s50
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Muzzi fährt selber ohne Spiegel rum, der ist als Vorbild eher schlecht geeignet.
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zB ne Tittenlampe an der S51 oder nen S53 tank an ner S51 oder nen Motor einer s51 an ner s50
Dafür könnte er z.B. den Beispielkatalog zu § 19 StVZO befragen - der leider nicht online, aber dafür bei jeder Prüfstelle verfügbar ist ...
Dort findet er unter 8.2: "Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt: beim Einbau eines anderen Motors ..."
Und der S50 und S51 Motor sind bekanntlich nicht gleich, also andere Motoren.
Den Kraftstoffbehälter findest Du dort unter 7.2 (auch erstmal BE erloschen) und die Beleuchtungsanlage unter 2, wobei die "Tittenlampe" unkritisch ist, solange der Scheinwerfereinsatz bauartgenehmigt ist und die Anbaulage nicht verändert wird.
So einfach ist das.
Gruss von Frank
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da muss ich mal meine Streifenhörnchen drauf aufmerksam machen, ich glaub die wisse das noch gar nicht
kann das hier geschriebene mal jemand aus der Praxis bestätigen oder sind das Gesetze bzw Vorschriften die die Polizei selbst nicht bei Simsonmodelle anwendet ...
is mir klar das nen Trabi mit Volkswagenmotor abgenommen gehört, aber wenn du nen anderen Trabimotor nimmst aber nen Mopedmotor vom selben Hersteller mit der selben zugelassener höchstgeschwindigkeit und PS-Stärke und ccm-größe dürfte doch wohl nichts am fahrbereiten Zustand bzw an der Betriebserlaubnis ändern
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