Ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll (Probleme über Probleme)

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  • Man kann aber auch mit 16 j. eine 150er ETZ fahrn die 150 ccm³ hat und das mit ner Ausnahmegenehmigung und da wird das beim IWL genauso sein
    --
    All for Simson-Team Grechwitz
    Gehasst, Verdammt, Vergöttert
    Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein wie Andere mich gern hätten.
    Bastian die W**** kriegst du schon

  • Aldikiffer woher hastn den schwachsinn mit der 150ccm ausnahmeregelung???
    s.

    ich bin- und trage keinen Titel, keine Uniform, keine Verkleidung, ich bin- konfessionslos, in keiner Sekte, in keinem Verein, in keiner Partei - ich trage keinem etwas nach - doch das Wasser kann ich reichen...

  • stimmt aber mit den 150 cm³, hab ich auch irgendwo gelesen!
    --
    Simson - gebaut für die Ewigkeit.
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    - 2 x S51, 1 x S 50 - CKD
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    :a_zzblirre: :cursing: 8) :D

  • :smokin:
    Also Vanessa, biste jetzt weiter mit Deinem Teil oder nich???
    Ansonsten könnte ich Dir anbieten mal vorbeizuschauen! Müsstest aber im Gegenzug (vorausgesetzt wir kriegen das Ding zum laufen und Du darfst es fahren) wenigstens einmal bei einem unserer Berlin Simsontreffen mitkommen :D ! Also wenn Du Bock hast schreib ne PM!
    Gruß
    :smokin:
    --
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  • dann erzaehl das mal denen, die ne 150er gefahren sind und allesamt nach ner polizeikontrolle ne anzeige samt verkehrserziehungsunterricht wegen fahrens ohne gueltigem fuehrerschein hinter sich haben (ist mir selbst so ergangen und ich hatte *nur* ne ungedrosselte 125er etz) also entweder du kannst mir den schriftlichen und rechtlichen nachweis bringen oder du musst mit ein paar wuetenden foren lesern rechnen, die deine these fuer ernst genommen haben und ein haufen aerger bekommen
    s.

    ich bin- und trage keinen Titel, keine Uniform, keine Verkleidung, ich bin- konfessionslos, in keiner Sekte, in keinem Verein, in keiner Partei - ich trage keinem etwas nach - doch das Wasser kann ich reichen...

  • Schwalbenschrauber:
    Ja, die IWL-Roller haben meist die kleinen Kennzeichen dran.
    Das hat hier aber nichts mit Drosselung zu tun.
    Denn nur auf Antrag wird bei einem IWL-Roller das kleine Schild zugelassen.
    Als Gruende werden meist die zu geringe Bodenfreiheit zur Kennzeichenunterkante (vom normalen Kennzeichen) und die zu geringe Kennzeichenausleuchtung akzeptiert (siehe www.iwlroller.de/iwl.html).

  • Rollerschrauber:
    Aber der hier (kannst ja mal den eBay Link genau angucken, bzw. den Inhalt dessen) hat ne Ausnahmeberechtigung, und ich glaube nicht dass damit die Gründe die du genannt hast ausschlaggebend sind, sondern die das damit jemand der 16 ist, bzw. keinen Motorradführerschein hat und vor xx.xx.19xx den Autofleppen gemacht hat damit fahren darf, sonst hätte der Verkäufer das wohl deutlicher formulieren müssen. Man weiß nie wer das kauft und dann nen Unfall baut /angehalten wird und dann dem Verkäufer die Schuld zuschiebt- der wird sich schon besser absichern, für so blöde halte ich den nicht. Ist vielleicht ansichstsache, aber ich denke den darf jemand der 16 ist und A1 hat fahren darf. Im Zweifelsfalle erkundige ich mich auch gern noch direkt beim Verkäufer, was meinst du?
    --
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