Beiträge von RubberBone

    also ich fahre mit meinem reeeelativ hoch drehenden 50er SZ LiquiMoly teilsynthetik und hatte noch keinen einzigen Klemmer oder sowas.


    Auch mehrere Minuten im dritten Gang vollstoff bei knappen 60 bergauf gab keine Probleme.


    Wobei ich so extreme Strecken wie Passstraßen noch nicht gefahren bin. Aber da oben ists ja halbwegs kühl ;)

    Hast Du den Vergaser, insb. den Schwimmerstand mal eingestellt? Mach mal den Sprithahn zu, leg das rollerchen bisschen auf die rechte Seite, sodass mal ne ordentliche Ladung Sprit ausm Überlauf vom Vergaser kommt. Dann versuche (nach abtrocknen der Kerze) noch mal anzukicken. KOmmt sie, stimmt der Schwimmerstand nicht und Deine Schwimmerkammer läuft total voll


    und du bist Dir HUNDERT Prozent sicher, dass der Choke schließt? Gummi ist drin? und nicht gerissen oder so?

    Zitat


    Eine Zündung \"so ungefähr\" ein zu stellen kannst du knicken!
    Die muss passen :b_fluester:



    Also ZZP ist meine Erfahrung, dass da so viel Toleranz ist, anständig laufen und hochdrehen tut das Ding immer, egal wann das TEil zündet. und solange sie vor sich hin tuckert, ist auch der Unterbrecher (wenn denn u-zündung) nicht falsch eingestellt...



    Für mich klingt das eher nach Simmerring Problem zündungsseitig. Als meiner undicht war, hat sie auch nur ohne Gas normal getuckert, sobald man bissl gas gegeben hat ist sie fast aus oder ganz ausgegangen.


    Sprüh mal, wenn das ding läuft, bremsenreiniger oder Deo hinter die Grundplatte auf den Simmerring. Ändert sich was an der Drehzahl, zieht er dort Luft...



    Alternative wäre dann der Vergaser. Mal auf machen und alles durchpusten.


    Zündung würde ich hier fast ausschließen...

    hehlerei ist, wenn du geklaute Sachen kaufst...


    Wenn Du nix davon wusstest, kommste raus. Wie einer der Vorredner schon gesagt hat, wenn das Teil extrem wenig gekostet hat, dann sagt man wohl, dass du hättest stutzig werden müssen.


    Haste Rechtsschutz? Wenn ja -> Anwalt!

    haste mal probiert nur 2 oder 3x mit choke zu treten und dann ohne?


    Meine braucht immer 1nen Kick mit Choke und dann beim nächsten ohne Choke springt sie sofort an...


    Mit dauerhaft gezogenem Choke will meine gar nicht.


    Könntest wenn das auch nicht geht, Deine Teillastnadel ne Kerbe höher hängen.


    Schraub mal Deine Kerze raus. Welche Farbe hat sie?

    was erwartest du von uns? Probier einen anderen Vergaser und schreib dann wieder...


    und wenn das nicht hilft, wechseln die Simmerringe noch mal. Vielleicht sind se beim Einbau undicht geworen oder waren von vornerein scheiße...


    Wenn Du den Vorschlägen nicht nachkommst brauchste Dich nicht wundern, wenns nicht weitergeht...

    ich denke immer noch, dass Dein Vergaser irgendwo zu ist. Muss ja nicht einer der Düsen sein, die du sehen kannst, es gibt ja auch ne Menge feiner Kanäle. Kannst Du testhalber mal einen anderen rein hängen?


    Hast Du nur den Schwimmer geprüft oder auch mal geschaut, ob Sprit in der Vergaserwanne ist, wenn sie ausgegangen ist? Vielleicht ist Dein NAdelventil einfach im Arsch und lässt nur unregelmäßig Sprit durch?


    Dein Zylinder ist richtig fest geschraubt und dicht? Nicht dass er da irgendwo Nebenluft zieht...


    Mit Choke läuft sie jetzt auch nicht mehr, richtig?


    Kompression hat der zylinder?


    Ist der Halbmond auf der Kurbelwelle noch intakt? NIcht dass sich das Polrad auf der KW gedreht hat, dann zündet das ding zwar fröhlich, aber zu nem ganz falschen Zeitpunkt...


    Hmmm was könnte es noch sein? Ist Dein Auspuff frei? Versuch sie mal ohne auspuff anzukicken
    Ebenso mit dem Luftfilter (halte ich aber eher unwahrscheinlich, dann wäre sie ja schon die ganze Zeit zu fett gelaufen)

    @ Simson_S51-B


    du hast recht, dass ich bei Zulassungskennzeichen geguckt habe, das ist nicht richtig.


    Allerdings ist der erste Link von Dir auch falsch.
    http://bundesrecht.juris.de/stvzo/___29a_bis_29h.html
    --> §29g gibt es nicht mehr! Weil das alles in die Fahrzeugzulassungsverordnung gepackt wurde.


    Für rote Versicherunskennzeichen gibts §28FZV
    Der sagt, dass die Regeln des §16(1) auch für rote Versicherungskennzeichen gelten.


    um den mal zu zitieren

    Zitat

    §16(1)FZV:(1) 1Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. 2§ 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.


    Ergo: Auch rote Versicherungskennzeichen dürfen nur für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten verwendet werden.


    Und wenn Du mit so einem Kennzeichen angehalten wirst, wollen die Grünen Dein Fahrtenbuch sehen, denn jede Fahrt muss eingetragen werden. und wenn da nix drin steht, oder immer nur dasselbe Moped, dann begründe DU mal, warum das so ist. Dass du kein Händler bist dürfte wohl relativ schnell klar werden...
    Also ich hätt da net so die Ruhe mit so nem roten Ding rumzufahren.


    Wie ist das überhaupt versicherungsmäßig? Was kostet die bei nem roten kz? Lohnt sich das überhaupt?

    mann, was hier alles für Zeug gepostet wird. Könnte man gefährliches Halbwissen nennen. Ein mal Google bemüht, Gesetz rausgefunden und einfach gelesen:


    Zitat

    (3) Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 10 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden. Ein rotes Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit \"06\". Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probe oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das Kennzeichen zugeteilt worden ist, ist das Kennzeichen mit dem dazugehörigen Fahrzeugscheinheft der Zulassungsbehörde unverzüglich zurückzugebe


    Ich fasse mal zusammen:
    Also Rote KZ gibts für Händler, die Fz dürfen dann nur für \'betriebliche Zwecke\' verwendet werden, also für Werkstatt-Fahrten. Man bekommts befristet oder unbefristet. Und muss über jede Fahrt Fahrtenbuch schreiben.



    Und rote Oldtimerkennzeichen sind mal ne ganz andere Geschichte... Da muss das Fz 30 Jahre alt sein und darf nur für so Fahrten zu Treffen und so verwendet werden.

    hab bei den ersten beiden Tankfüllungen meiner SR50 1,9 liter verbraucht, bin allerdings auch fast nur im 4. Gang unterwegs gewesen, und mit Sparvergaser.


    Später hat se immer so Ende 2 verbraucht


    5 Liter für ne Stino-Schwalbe? nie im leben ist das normal!