Irgendwie würde man nur Zeitwert bekommen.
Scheinbar inzwischen schon der Standartspruch. Man müsste mal nachfragen, auf welcher Grundlage man nur den Zeitwert ersetzen möchte. Die Vertragsbedingungen regeln das ja eindeutig anders:
ZitatA.2.5 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
A.2.5.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen
wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen
Restwerts des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Total-
schadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.6.1
ZitatWas versteht man unter Totalschaden, Wiederbeschaffungswert und
Restwert?
A.2.5.4 Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines
gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadener-
eignisses bezahlen müssen
https://www.wgv.de/docs/vertragsunterlagen/moped.pdf
Daher verstehe ich nicht, warum man die Leute dann mit 50€ nach irgendeiner Liste abspeisen möchte. Wenn ich ein vergleichbares, gebrauchtes Fahrzeug nur für 2000€ aufwärts bekomme, dann beträgt der Preis für den Kauf eines vergleichbaren, gebrauchten Fahrzeugs meiner Meinung nach mindestens 2000€, oder sehe ich das falsch?